Gemeinsam mit der GMP+ Community haben wir die Anforderungen überprüft und klarer formuliert - insbesondere Kapitel 2, Protokoll zur Überwachung von Aflatoxin B1 in Mais und Maisnebenprodukten. Wir haben das Layout des Dokuments aktualisiert und die Lesbarkeit verbessert.
Zusammenfassung der Änderungen:
- Probenehmer im Fall von Medium und High: 2 Optionen: Mit ISO17020-Akkreditierung oder mit GAFTA-Zulassung.
- Ort/Zeitpunkt der Probenahme: Es ist nun klar, dass auch eine Probenahme in den Silos/Lagern möglich ist.
- Spezifischer Zusatz für Maisnebenprodukte beziehungsweise deren Lebensmittelhersteller:
- Es wird klargestellt, dass der Kunde (auf Anfrage) auch über das Überwachungsprotokoll für den angelieferten Mais, die Ergebnisse für den angelieferten Mais und den Konzentrationsfaktor des Prozesses informiert werden muss.
- An die Stelle der Verordnung (EU) Nr. 1881/2006 tritt die Verordnung (EU) Nr. 2023/915 (Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln).
- Kriterien für die (Neu-)Einstufung eines Anbaulandes: Diese Informationen sind im Anhang des Protokolls enthalten.
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