Diese Verordnung reguliert die Anwendung der Gatekeeper-Protokolle für den Transport von Futtermitteln per Straßentransport oder Binnenschiff innerhalb der Ukraine oder aus der Ukraine in ein beliebiges anderes Land.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Schienentransport nicht notwendigerweise zertifiziert werden muss.
Zum richtigen Verständnis dieser Verordnung sind die folgenden Aspekte wichtig:
- Im GMP+ FC scheme gibt es zwei Gatekeeper-Protokolle für den Straßentransport von Futtermitteln
- zur Verwendung durch Unternehmen mit einem Anwendungsbereich in der Produktion oder im Handel (GMP+ TS1.2, Abschnitt 4.4.1)
- per Binnenschifffahrt zur Verwendung durch Unternehmen mit einem Anwendungsbereich in der Befrachtung (GMP+ TS1.2, Abschnitt 4.4.2),
- Diese Protokolle können nicht in Ländern zur Anwendung gelangen, wo ein hinreichend zertifizierter Transport verfügbar ist (in so genannten A-Ländern).
Aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine führt diese Beschränkung jedoch zu Problemen beim Transport von Futtermitteln innerhalb der Ukraine und beispielsweise von der Ukraine nach Polen (einem A-Land).
Somit wurde beschlossen, die Verwendung dieser Protokolle vorübergehend zu verlängern. Dabei ist zu bedenken, dass die korrekte Anwendung dieser Protokolle einen sicheren Transport gewährleistet.
Diese Verlängerung bedeutet,
- Dass ein GMP+ zertifizierter Erzeuger oder Händler das Protokoll auch für den Straßentransport von Futtermitteln innerhalb der Ukraine sowie aus der Ukraine in ein A-Land verwenden kann.
- Ein GMP+ zertifiziertes Straßentransportunternehmen das Protokoll auch für den Straßentransport von Futtermitteln innerhalb der Ukraine sowie aus der Ukraine in ein A-Land verwenden kann.
- Ein GMP+ zertifiziertes Unternehmen mit dem Anwendungsbereich „Befrachtung der Binnenschifffahrt“ das Protokoll auch für den Transport von Futtermitteln innerhalb der Ukraine sowie aus der Ukraine per Binnenschifffahrt in ein A-Land verwenden kann.
Unternehmen, die von dieser Durchführungsverordnung Gebrauch machen, müssen diese Tatsache registrieren lassen, einschließlich aller Registrierungen, die für die Anwendung dieser Protokolle erforderlich sind. Die entsprechenden Aufzeichnungen müssen dem Auditor zur Verfügung stehen.
Für die Anmeldung zur Verwendung dieser Gatekeeper-Protokolle bei GMP+ International und bei der Zertifizierungsstelle gelten die üblichen Bedingungen.
Diese Durchführungsverordnung wurde gemäß Artikel 2.4.e der F0.1 Rights and Obligations (Rechte und Pflichten) erstellt. Diese Durchführungsverordnung gilt bis zum 30. Juni 2024 und kann noch verlängert werden. Dies richtet sich im Einzelnen nach der Situation zum fraglichen Zeitpunkt und wird rechtzeitig bekannt gegeben.