Internationale Datenbank für den Futtermitteltransport (IDTF) – Newsletter 1/2025

Um eine kontinuierliche Aktualisierung der IDTF-Datenbank zu gewährleisten, beschloss das Internationale Komitee für den Straßentransport (GMP+ International, OVOCOM, QS, Oqualim, EFISC-GTP, AIC und AMA) die Durchführung von Änderungen in der IDTF (www.icrt-idtf.com).

Für die IDTF-Nr. 30047 „Alle in der EU zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (lose Transport)“ wird die Liste der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse unter „Beschreibung“ gestrichen, da es nicht praktikabel ist, hier alle in der EU zugelassenen Zusatzstoffe aufzuführen und die Liste aktuell zu halten. Der Verweis auf das Gemeinschaftsregister für Futtermittelzusatzstoffe (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003) wird beibehalten, so dass Nutzer der IDTF hier überprüfen können, ob ihr Produkt unter die IDTF-Nr. 30047 fällt.

Zusätzlich wird unter dieser IDTF-Nr. sowie unter „Verfahren“ die folgende Erläuterung hinzugefügt.

Auch wenn Futtermittel als vorherige Ladung transportiert werden, müssen die Reinigungsverfahren überprüft werden. Für Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel sind je nach Herkunft, Zusammensetzung usw. unterschiedliche Reinigungsverfahren vorgesehen. Suchen Sie daher bitte nach dem spezifischen Einzelfuttermittel oder Mischfuttermittel, das Ihre vorherige Ladung beschreibt.

Wenn Sie nach dem Reinigungsverfahren für einen Futtermittelzusatzstoff suchen, suchen Sie bitte nach der IDTF-Nr. 30047, da nicht alle in der EU gemäß der EU-Verordnung 1831/2003 zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe separat in der IDTF gelistet sind und für alle Futtermittelzusatzstoffe das gleiche Reinigungsverfahren gilt.

Das folgende Produkt wird in der IDTF geändert:

IDTF-
Nr.
Produkt-
name
Reinigungs-
verfahren
Veröffentlichungs-
datum
Änderung
30047 Alle in der EU
zugelassenen
Futtermittel-
zusatzstoffe
(lose Ware)
         B     06-03-2025

Streichung der aufgeführten
Futtermittelzusatzstoffe, Verweis
auf das Gemeinschafts-register der
Futtermittelzusatzstoffe

 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Standardgeber.