1. Anwendungsbereich
Das vorliegende Dokument enthält die Bewertung- und Zertifizierungs- bzw. Inspektionskriterien für:
- das Feed Responsability Assurance Module (FRA)
2. Normative Verweisung(en)
Im vorliegenden Dokument wird auf die nachstehenden normativen Dokumente(n), ganz oder teilweise, verwiesen; ihre Befolgung ist obligatorisch. Im Falle von Referenzen mit Datumsangabe findet ausschließlich die zitierte Fassung Anwendung. Im Falle undatierter Referenzen gilt die letzte Fassung des Dokuments, auf das verwiesen wird (einschließlich etwaiger Änderungen).
3. Begriffe und Definitionen
Zu den GMP+-Definitionen siehe F0.2 Definitionsverzeichnis. In diesem gesamten Dokument wird die Formulierung „über die Zertifizierungsstelle“ verwendet, um anzugeben, dass alle Tätigkeiten, die von Critical/Non-Critical Locations durchgeführt werden, in die Verantwortung/Haftung der von GMP+ akzeptierten Zertifizierungsstelle fallen
4. Verfahrensanforderungen
4.1. Aktivitäten im Vorfeld der Zertifizierung
4.1.1. Antrag
Die Zertifizierungsstelle muss einen bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation um die Erteilung der benötigten Informationen ersuchen, die es ihr ermöglichen, Folgendes festzustellen:
- den gewünschten Anwendungsbereich der Zertifizierung
- die zutreffenden Einzelheiten der antragstellenden Organisation, die vom spezifischen Zertifizierungssystem gefordert werden, einschließlich ihres Namens und der Adresse ihres Standorts / ihrer Standorte, ihrer Prozesse und Tätigkeiten, menschlichen und technischen Ressourcen, Funktionen, Beziehungen und aller zutreffenden gesetzlichen Verpflichtungen
- die Identifizierung der outsourced Prozesse, die von der Organisation verwendet werden und die sich auf die Konformität mit den Anforderungen auswirken werden
- die Standards oder anderen Anforderungen, für welche die antragstellende Organisation eine Zertifizierung beantragt;
Der Antrag muss die zutreffenden Angaben zur antragstellenden Organisation einschließlich deren Namen und Adresse im Sinne der Spezifikation im offiziellen gesetzlichen Unternehmensregister der zuständigen Behörde und Informationen im Sinne von Appendix 2 des vorliegenden Dokuments enthalten. Außerdem gilt der fünfte Punkt in der Aufzählung in Artikel 5.1.1 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.1.2. Bewertung des Antrags
Vor der Durchführung des Audits, bewertet die Zertifizierungsstelle den Antrag und die zusätzlichen Informationen zur Zertifizierung, um sicherzustellen, dass:
- die Informationen zur antragstellenden Organisation und deren Managementsystem zur Durchführung des Audits ausreichen
- jegliche bekannten Auslegungsdifferenzen zwischen der Zertifizierungsstelle und der antragstellenden Organisation behoben sind
- die Zertifizierungsstelle über die Kompetenz und die Fähigkeit verfügt, um die Zertifizierungstätigkeit durchzuführen
- der gewünschte Anwendungsbereich der Zertifizierung, der/die Ort/e, an denen die antragstellende Organisation tätig ist, der Zeitaufwand, der zur Durchführung der Audits erforderlich ist, und alle anderen Elemente, die sich auf die Zertifizierungstätigkeit (Sprache, Sicherheitsanforderungen, Bedrohungen der Unparteilichkeit usw.) auswirken, berücksichtigt werden
- die Begründung der Entscheidung, das Audit durchzuführen, aufgezeichnet wird.
Die Zertifizierungsstelle muss nach der Bewertung des Antrags einen Zertifizierungsantrag annehmen oder ablehnen (wobei die Gründe für die Ablehnung eines Antrags und die Bewertung des Antrags dokumentiert und dem Kunden verdeutlicht werden müssen). Auf der Grundlage der Bewertung muss die Zertifizierungsstelle bestimmen, welche Kompetenzen sie in ihrem Auditteam und für die Zertifizierungsentscheidung aufnehmen muss.
Die Zertifizierungsstelle darf Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen nicht vom Anwendungsbereich der Zertifizierung ausschließen, wenn diese sich auf die Nachhaltigkeit von Futtermitteln auswirken können. Die Bewertung des Antrags ist obligatorisch.
4.1.3. Zertifizierungsvertrag
Es gilt Artikel 5.1.3 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance. Von der Anforderung aus Artikel 5.1.3.b abweichend gilt der verpflichtete Audit je Anwendungsbereich gemäß Appendix 1 des vorliegenden Dokuments (CR3.0), ein Verweis auf Appendix 1 reicht nicht aus.
4.1.4. Benennung des Auditteams
Personen, die das Audit durchführen, müssen die jeweils zutreffende Anforderung aus Appendix 1 von CR1.0 Akzeptierungsanforderungen erfüllen.
4.1.5. Rotation von Auditoren
Rotation von FRA-Auditoren :
4.1.6. Auditplan
Dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen muss im Vorfeld des Audits für jeden Audittyp ein Auditplan zugeschickt werden. Es gilt § 5.1.5 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2. Zertifizierungsverfahren
4.2.1. Audit
4.2.1.1. Allgemeines
Es gilt Artikel 5.2.1.1 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance. Der verpflichtete Turnus und Zeitaufwand für Audits bzw. Inspektionen ist in Appendix 1 des vorliegenden Dokuments festgelegt.
4.2.1.2. Erstzertifizierungsaudit
Ein Erstzertifizierungsaudit wird über die Zertifizierungsstelle durchgeführt, um zu überprüfen, ob das Unternehmen die Kriterien im Sinne von Appendix 1 des vorliegenden Dokuments oder der GMP+-Checkliste für den Anwendungsbereich Binnen- und Küstenschifffahrtstransporte von Futtermitteln erfüllt. Das Erstzertifizierungsaudit bzw. die Erstinspektion muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Zertifizierungsvertrags mit der antragstellenden Organisation durchgeführt werden.
Sofern die in Appendix 4 „Auditierung nicht am Standort des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens“ und/oder Appendix 5 „Fernaudits“ des vorliegenden Dokuments beschriebenen spezifischen Anforderungen erfüllt sind, kann das Erstzertifizierungsaudit entsprechend durchgeführt werden.
4.2.1.3. Befristete Zulassung
Es gilt Artikel 5.2.1.3.1 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.1.4. Überwachungsaudits
Das erste Überwachungsaudit muss jeweils 12 Monate, plus/minus zwei Monate, nach dem Datum der Zertifizierungsentscheidung durchgeführt werden.
Das zweite Überwachungsaudit muss jeweils 24 Monate, (plus/minus zwei Monate, nach dem Datum der Zertifizierungsentscheidung durchgeführt werden.
Sofern die in Appendix 4 „Auditierung nicht am Standort des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens“ und/oder Appendix 5 „Fernaudits“ des vorliegenden Dokuments beschriebenen spezifischen Anforderungen erfüllt sind, kann das Überwachungsaudit entsprechend durchgeführt werden.
4.2.1.5. Angekündigte Überwachungsaudits
Während der Gültigkeitsdauer des GMP+-Zertifikats wird über die Zertifizierungsstelle ein angekündigte Überwachungsaudit durchgeführt, um zu überprüfen, ob das Unternehmen die Kriterien im Sinne von Appendix 1 des vorliegenden Dokuments erfüllt. Der Turnus und der Zeitaufwand des angekündigten Überwachungsaudits sind in Appendix 2 des vorliegenden Dokuments festgelegt.
4.2.1.6. Unangekündigtes Überwachungsaudits
Siehe den vorstehenden Artikel 4.2.1.5. Sofern das FRA-Modul zusammen mit dem FSA-Modul auditiert wird, wird das Audit außerdem unangekündigt für sämtliche Anwendungsbereiche durchgeführt.
4.2.1.7. Rezertifizierungsaudit
Vor der Verlängerung der Gültigkeit eines Zertifikats muss über die Zertifizierungsstelle ein Rezertifizierungsaudit durchgeführt werden.
Die Zertifizierungsstelle kann oder kann nicht das GMP+-Zertifikats auf der Grundlage der Bewertungskriterien im Sinne von Appendix 1 des vorliegenden Dokuments verlängert werden
Bevor die Gültigkeitsdauer des Zertifikats endet, muss das gesamte Zertifizierungsverfahren abgeschlossen sein, einschließlich der Aktualisierung der GMP+-Unternehmensdatenbank (Status und Zertifikatsdaten) über die Zertifizierungsstelle. Wenn ein Rezertifizierungsaudit nicht vor Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats durchgeführt wird, muss ein Erstzertifizierungsaudit durchgeführt werden. Das Unternehmen ist in der Zwischenzeit nicht nach GMP+ zertifiziert.
Sofern die in Appendix 4 „Auditierung nicht am Standort des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens“ und/oder Appendix 5 „Fernaudits“ des vorliegenden Dokuments beschriebenen spezifischen Anforderungen erfüllt sind, kann das Rezertifizierungsaudit entsprechend durchgeführt werden.
4.2.1.8. Erweiterungsaudit
Es gilt Artikel 5.2.1.7 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.2. Sonderaudits
Es können die nachstehenden Sonderaudits und -inspektionen gelten. Deren Bewertung muss im Sinne von Appendix 1 von vorliegenden Dokuments erfolgen.
4.2.2.1. Verschärfte Kontrolle Audit
Es gilt Artikel 5.2.2.1 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.2.2. Wiederholungsaudit
Es gilt Artikel 5.2.2.2 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.3. Außerordentliche Ereignisse
Es gilt Artikel 5.2.3 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.4. Auditfeststellungen bestimmen und erfassen
Wenn die antragstellende Organisation bzw. das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen die geltenden Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme nicht erfüllt, gelten die Sanktionen, die in Appendix 1 des vorliegenden Dokuments angegeben sind.
Sofern in einem der Anwendungsbereiche aus MI5.4 GMO controlled eine Nonconformity festgelegt ist, gilt dies sowohl für die FRA- als auch für die FSA-Anwendungsbereiche.
4.2.5. Auditbericht
Es gilt Artikel 5.2.6. und Appendix 3 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.6. Review
Es gilt § 5.2.7 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.2.7. Zertifizierungsentscheidung
Der Zertifizierungsentscheidung muss Folgendes zugrunde liegen:
- Die Zertifizierungsstelle hat für jede Sorte Nonconformity die Korrektur und die Korrekturmaßnahmen überprüft, genehmigt und verifiziert.
- Die Bewertung der antragstellenden Organisation bzw. des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens ist gemäß Appendix 1 des vorliegenden Dokuments erfolgt. Sofern in der Beschreibung der Nonconformities auf die Futtermittelsicherheit verwiesen wird, gilt die Bewertung für die Futtermittelsicherheit nicht für die FRA-Anwendungsbereiche.
- Die Bewertung und die Entscheidung einer Zertifizierungsstelle müssen nachweislich auf einem objektiven Nachweis der festgestellten Konformität oder Nonconformitybasieren.
4.2.8. Zertifikat und befristete Zulassung
4.2.8.1. Zertifikate/ Bescheinigung
Ein Zertifikat hat die nachstehende maximale Gültigkeitsdauer:
- FRA-Zertifikate (MI 5.1, MI 5.3 und MI 5.6): 3 Jahre
- FRA-Bescheinigung (MI 5.5): 14 Monate
und zwar berechnet ab dem Datum der jeweiligen positiven Zertifizierungsentscheidung. Innerhalb von acht Wochen nach der Durchführung des Audits vor Ort schickt die Zertifizierungsstelle der antragstellenden Organisation bzw. dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen das Zertifikat bzw. die Bescheinigung zu. Die Gültigkeitsdauer des GMP+-Zertifikats darf die Gültigkeitsdauer des Zertifizierungsvertrags nicht überschreiten.
4.2.8.2. Befristete Zulassung
Für die befristete Zulassung für FRA siehe § 5.2.9.2 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance. Wenn sich jedoch herausstellt, dass das Erstzertifizierungsaudit vor Ort (sofern zutreffend) der antragstellenden Organisation nicht den GMP+-Anforderungen gemäß Appendix 1 des vorliegenden Dokuments entspricht, muss die befristete Zulassung wieder entzogen werden.
4.2.8.3. Vorlage für das Zertifikat bzw. die befristete Zulassung:
Die Zertifizierungsstelle muss im Zertifikat oder in der befristeten Zulassung folgenden Text verwenden:
- Text für ein Zertifikat
Name der Zertifizierungsstelle: Registriernummer der Zertifizierungsstelle bei GMP+ International: Zertifikat GMP+ FRA Logo Name, Adresse, Standort des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens (Adresse, an der die GMP+-Tätigkeiten stattfinden Registriernummer des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens bei GMP+ International Fester Textabschnitt =Name der Zertifizierungsstelle= erklärt, dass berechtigterweise davon auszugehen ist, dass der/ die GMP+-Anwendungsbereich(e) = im Sinne von F0.3 Anwendungsbereiche für die Zertifizierung= beim nach GMP+ zertifizierten Unternehmen =Name des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens= die geltenden Anforderungen und Bedingungen des GMP+ Feed Responsibility Assurance Module 2020 erfüllen. Das Futtermittelmanagementsystem der gesamten Matrixzertifizierungskonstruktion ist zertifiziert, und die Gültigkeit dieses Zertifikats hängt von der Gültigkeit des Zertifikats des Hauptstandorts ab1 Abschnitt für freie Eingabe Siehe F0.3 Anwendungsbereich für die Zertifizierung - Optionale Angabe. Eingetragener Sitz der Zertifizierungsstelle Zertifikatnummer Anfangs- und Enddatum des Zertifikats |
1 Diese Sätze müssen ausschließlich im Falle eines individuellen Zertifikats im Rahmen einer Matrixzertifizierung in das Zertifikat aufgenommen werden.
- Text für eine befristete Zulassung
Name der Zertifizierungsstelle: Registriernummer der Zertifizierungsstelle bei GMP+ International: Befristete Zulassung Name, Adresse, Standort des befristet zugelassenen Unternehmens bei GMP+ International Adresse, an der die GMP+-Tätigkeiten stattfinden Registriernummer des befristet zugelassenen Unternehmens bei GMP+ International Fester Textabschnitt =Name der Zertifizierungsstelle= erklärt, dass berechtigterweise davon auszugehen ist, dass der/ die GMP+-Anwendungsbereich(e) = im Sinne von F0.3 Anwendungsbereiche für die Zertifizierung= beim von GMP+ befristet zugelassenen Unternehmen =Name des von GMP+ befristet zugelassenen Unternehmens= die Kriterien einer Bewertung der Phase 1 der geltenden Anforderungen und Bedingungen des GMP+ Feed Responsibility Assurance Module 2020 erfüllen. Das Futtermittelmanagementsystem der gesamten Matrixzertifizierungskonstruktion ist befristet zugelassen, und die Gültigkeit dieser Befristete Zulassung hängt von der Gültigkeit des Befristeten Zulassungs des Hauptstandorts ab.1 Abschnitt für freie Eingabe Siehe F.0.3 Anwendungsbereich für die Zertifizierung - Optionale Angabe Eingetragener Sitz der Zertifizierungsstelle Befristete Zulassungsnummer Anfangs- und Enddatum der befristeten Zulassung |
1 Diese Sätze müssen ausschließlich im Falle eines individuellen Zertifikats im Rahmen einer Matrixzertifizierung in das Zertifikat aufgenommen werden..
- Text für Bescheinigung
Name der Zertifizierungsstelle Registriernummer der Zertifizierungsstelle bei GMP+ International BESTÄTIGUNG GMP+ FSA-Logo Die Zertifizierungsstelle [Name der ZertStelle] bescheinigt hiermit, dass Unternehmen Y Name, Standort von Unternehmen Y Besucheradresse und Standort von Unternehmen Y Registriernummer des besuchten Betriebsstandorts bei GMP+ International gemäß den geltenden Anforderungen von MI5.5 CO2-Fußabdruck von Futtermitteln und CR3.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Responsibility Assurance der GMP+ International B.V. in Rijswijk, Niederlande, inspiziert worden ist. Der Zertifizierungsstelle [Name der ZertStelle] bescheinigt auf der Grundlage dieser Inspektion, dass das Unternehmen [Name von Unternehmen Y] die Anforderungen aus MI5.5 CO2-Fußabdruck von Futtermitteln erfüllt. Diese Bescheinigung gilt für: - Sämtliche von [Name des Unternehmens] hergestellte Futtermittel oder - von [Name des Unternehmens] für [Tiersorte 1] hergestellte Futtermittel - von [Name des Unternehmens] für [Tiersorte 2] hergestellte Futtermittel - von [Name des Unternehmens] für [Tiersorte 3] hergestellte Futtermittel Inspektionsdatum: Registrierte Geschäftsstelle der Zertifizierungsstelle: Nummer der Bescheinigung: Anfangsdatum der Bescheinigung: Angabe zum Ablaufdatum: Nächste Inspektion auszuführen vor dem: |
Ergänzend gelten für das obige Zertifikat, die befristete Zulassung und die Bescheinigung weitere Bestimmungen:
- Die Daten des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens bzw. des befristet zugelassenen Unternehmens müssen identisch sein mit den Daten, die im offiziellen Unternehmensregister (beispielsweise der Industrie- und Handelskammer, Registrierung bei der zuständigen Behörde, (Umsatz-)Steuernummer) erfasst sind.
- Das GMP+ FRA Logo muss auf dem Zertifikat angegeben werden.
- Es ist nicht gestattet, das „GMP+ FRA“ Logo in einer befristeten Zulassung abzubilden. Außerdem darf das Dokument nicht als „Zertifikat“ bezeichnet werden, sondern muss als „befristete Zulassung“ benannt werden.
- Es ist nicht gestattet die Logos von Critical Location und Non-Critical Location im GMP+-Zertifikat und in der befristeten Zulassung außer der von GMP+ akzeptierten Zertifizierungsstelle zu verwenden.
- Das Anfangsdatum des Zertifikats/der befristeten Zulassung ist in jedem Fall gleich oder nach dem Datum der positiven Entscheidung über die Zertifizierung/befristete Zulassung
- Bei einer Erweiterung der Anwendungsbereiche kann das Enddatum des gültigen GMP+-Zertifikats nicht verlängert werden.
Die Zertifizierungsstelle kann dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen für den zusätzlichen Anwendungsbereich auch ein neues GMP+-Zertifikat zuerkennen.
- Es ist nicht gestattet, das Zertifikat oder die befristete Zulassung auf welche Weise auch immer Markennamen zu spezifizieren.
- (Vertragliche) Anforderungen/Bestimmungen dürfen im GMP+-Zertifikat, der befristete Zulassung oder Bescheinigung nicht genannt werden.
4.3. Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats und einer befristeten Zulassung
Es gilt Artikel 5.3 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.4. Wechsel zu einer anderen Zertifizierungsstelle
Es gilt Artikel 5.4. aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.4.1. Überprüfung vor dem Wechsel
Es gilt Artikel 5.4.1 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.4.2. Zertifizierungsverfahren während eines Wechsels
Es gilt Artikel 5.4.2 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
4.4.3. Zusammenarbeit zwischen der abgebenden und der akzeptierenden Zertifizierungsstelle
Es gilt Artikel 5.4.3 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
5. Haftungsausschluss von GMP+ International
Es gilt Abschnitt 6 aus CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance.
6. Gebühren
Jede Zertifizierungsstelle hat ihren eigenen Gebührensatz. Die Zertifizierungsstelle stellt den jeweiligen Gebührensatz im Namen von GMP+ International gemäß GMP+ CR4.0 Gebührenordnung in Rechnung.
7. Streitigkeiten zwischen Zertifizierungsstellen und nach GMP+ zertifizierten Unternehmen
Streitfälle zwischen Zertifizierungsstellen und der antragstellenden Organisation bzw. dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen hinsichtlich der Bewertung werden in erster Instanz gemäß der internen Schiedsordnung der jeweiligen Zertifizierungsstelle abgewickelt. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, kann der Streitfall gemäß F0.5 Schiedsverfahren abgewickelt werden.
Appendix 1: Bewertungskriterien und Sanktionen für Audits für das GMP+ FRA
Nonconformities müssen auf folgender Grundlage eingestuft werden:
- den allgemeinen Bewertungskriterien im Sinne des vorliegenden Appendix
- den spezifischen Bewertungskriterien im Sinne der Checklisten.
Es müssen mindestens die genannten Sanktionen auferlegt werden. Die Zertifizierungsstelle darf härtere Sanktionen verhängen.
Wo in dieser Tabelle das Zertifikat genannt ist, gilt das auch für die befristete Zulassung.
Einstufung: Minor Nonconformity | ||||
Beschreibung | Konsequenz | Behebungsfrist | ||
| ICA/RCA | SA | ||
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen:
| <10 Nonconformities | Zertifikat kann erteilt werden | Zertifizierung kann fortgesetzt werden | beim nächsten Audit vor Ort |
≥10 Nonconformities | Zertifikat kann nicht erteilt werden | Zertifizierung kann fortgesetzt werden | Innerhalb von 6 Wochen |
Einstufung: Major Nonconformity | |||
Beschreibung | Konsequenz | Behebungsfrist | |
ICA/RCA | SA | ||
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen:
| Zertifikat kann nicht erteilt werden | Die Zertifizierung kann fortgesetzt werden, aber es können verschärfte Kontrollen durchgeführt werden (siehe § 5.2.2.1 aus CR 2.0). | Innerhalb von 6 Wochen |
Einstufung: Critical Nonconformity | |||
Beschreibung | Konsequenz | Behebungsfrist | |
ICA/RCA | SA | ||
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen:
| Zertifikat kann nicht erteilt werden | * Niveau 1 Die Zertifizierung kann fortgesetzt werden, aber es müssen verschärfte Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden (siehe § 5.2.2.1 aus CR 2.0). | Innerhalb von 2 Wochen |
* Niveau 2 Zertifikat muss ausgesetzt werden: höchstens 3 Monate | |||
Aufheben von *Niveau 2: Das Zertifikat kann nur fortgesetzt werden, wenn die Zertifizierungsstelle die Critical Nonconformity bei einer verschärfte Wiederholungsprüfung aufheben kann (siehe Art. 5.2.2.1 aus CR 2.0). | |||
* Niveau 3 Zertifikat muss für mindestens 1 Jahr entzogen werden: Ausschluss von der Teilnahme am GMP+ Feed Certification scheme sowie von allen Torwächteroptionen. | |||
Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen:
| Zertifikat kann nicht erteilt werden | * Niveau 1 Zertifikat muss ausgesetzt werden: höchstens 3 Monate | |
Aufheben von *Niveau 1: Das Zertifikat kann nur fortgesetzt werden, wenn die Zertifizierungsstelle die Critical Nonconformity bei einer verschärfte Wiederholungsprüfung aufheben kann (siehe Art. 5.2.2.1 aus CR 2.0). | |||
*Niveau 2 Zertifikat muss für mindestens 1 Jahr entzogen werden: Ausschluss von der Teilnahme am GMP+ Feed Certification scheme sowie von allen Torwächteroptionen. |
* Sanktionen können auf jedem Niveau verhängt werden.
Appendix 2: Turnus und Auditzeitaufwand
Siehe Appendix 2 von CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance. Diese Auditzeitaufwände verstehen sich einschließlich Vorbereitung, Berichterstattung usw., und es ist keine Reduzierung des Auditzeitaufwands gestattet, es sei denn, es gilt eine der Fußnoten.
GMP+ R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements | Audit- turnus | Mindestauditzeitaufwand in Tagen | ||
| Erst- oder Rezertifizierungsaudit | (Un-)angekündigtes Überwachungsaudit | ||
GMP+ MI5.1 RTRS | | | | |
GMP+ MI5.2 Nachhaltiges Schweine- und Geflügelfutter | | | | |
GMP+ MI5.3 Nachhaltiges Milchviehfutter | | | | |
GMP+ MI5.4 GMO Controlled | | | | |
GMP+ MI5.5 CO2-Fu ßabdruck von Futtermitteln | | | | |
GMP+ MI5.6 N achhaltige Futtermittel | | | | |
Ergänzend zu einem GMP+ FSA (oder gleichwertig im Sinne von Abschnitt 3 aus TS1.2 Beschaffung)³ | | |||
RTRS5+6 | 1-mal jährlich | 0,251 + 0,25X2 | 0,251 + 0,25X2 | |
Nachhaltiges Schweine- & Geflügelfutter | 1-mal jährlich | 0,251 + 0,25X2 | 0,251 + 0,25X2 | |
Nachhaltiges Milchviehfutter | 1-mal jährlich | 0,251 + 0,25X2 | 0,251 + 0,25X2 | |
Herstellung von Mischfuttermitteln - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251 + 0,125X2 | 0,251 + 0,125X2 | |
Herstellung von Vormischungen - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,125X2 | 0,251+ 0,125X2 | |
Herstellung von Zusatzstoffen - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,125X2 | 0,251+ 0,125X2 | |
Herstellung von Einzelfuttermitteln - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,125X2 | 0,251+ 0,125X2 | |
Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,125X2 | 0,251+ 0,125X2 | |
Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,125X2 | 0,251+ 0,125X2 | |
Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,125X2 | 0,251+ 0,125X2 | |
CO2-Fußabdruck von Futtermitteln | 1-mal jährlich | 0,501+ 0,25X2 | 0.251 + 0.25X2 | |
Nachhaltigen Futtermittel | 1-mal jährlich | 0,251+ 0,25X2 | 0.251 + 0.25X2 | |
Als einzelner Anwendungsbereich | | | | |
RTRS4+5+6 | 1-mal jährlich | 0,75 + 0,25X2 | 0,75 + 0,25X2 | |
Nachhaltiges Schweine- & Geflügelfutter4+5+6 | 1-mal jährlich | 0,75 + 0,25X2 | 0,75 + 0,25X2 | |
Nachhaltiges Milchviehfutter4+5+6 | 1-mal jährlich | 0,75 + 0,25X2 | 0,75 + 0,25X2 | |
CO2-Fußabdruck von Futtermitteln4+5+6 | 1-mal jährlich | 0,75 + 0,25X2 | 0,75 + 0,25X2 | |
Nachhaltigen Futtermitteln4+5+6 | 1-mal jährlich | 0,75 + 0,25X2 | 0,75 + 0,25X2 | |
|
Appendix 3: Matrixzertifizierung
Es gilt Appendix 4 von CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance. Weitere Anforderungen:
Eine Matrixzertifizierung ist nicht für die folgenden FRA-Anwendungsbereiche gestattet:
- Herstellung von Mischfuttermitteln - GMO controlled
- Herstellung von Vormischungen - GMO controlled
- Herstellung von Einzelfuttermitteln - GMO controlled
- Herstellung von Zusatzstoffen - GMO controlled.
Eine Matrixzertifizierung ist für die folgenden FRA-Anwendungsbereiche gestattet:
- Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled
- Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled
- Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled
- RTRS
- Nachhaltiges Schweine- und Geflügelfutter
- CO2-Fußabdruck von Futtermitteln
- Nachhaltige Futtermittel
* Ausnahmen:
- im Falle des Lieferkettenmodells Segregation oder
- sofern diese Anwendungsbereiche in Kombination mit einem Anwendungsbereich auditiert werden, für den eine Matrixzertifizierung nicht zulässig ist (sowohl FRA- als auch FSA-Anwendungsbereiche).
Hilfreicher Tipp
Wenn eine Gruppe beispielsweise aus mehreren Produktionsstandorten und Handelsstandorten besteht, können die Produktionsstandorte in dieser Gruppe nicht nach der Matrixzertifizierungsregelung zertifiziert werden, während dies bei den Handelsstandorten jedoch schon möglich ist. Wenn das Lieferkettenmodell Segregation auf diese Handelsstandorte angewandt wird, können die Handelsstandorte auch nicht unter der Matrixzertifizierungsregelung zertifiziert werden.
Auditturnus für eine Organisation mit Matrixzertifizierung:
- Bei Organisationen mit einem Hauptstandort und weniger als 20 Matrixzertifizierungsstandorten müssen sämtliche Matrixzertifizierungsstandorte mindestens einmal während eines Zertifizierungszyklus auditiert werden.
- Bei Organisationen mit einem Hauptstandort und mehr als 20 Matrixzertifizierungsstandorten müssen sämtliche Matrixzertifizierungsstandorte mindestens einmal während zwei einander folgenden Zertifizierungszyklen auditiert werden.
Verpflichteter Mindestauditzeitaufwand in Tagen pro Matrixzertifizierungsstandort
Standort | Mindestauditzeitaufwand2 |
Hauptstandort | Der Auditzeitaufwand gemäß Appendix 2 wird um einen zusätzlichen Auditzeitaufwand je Matrixzertifizierungsstandort von 0,253 Tagen bis höchstens 1,25 Tage erhöht. |
Matrixzertifizierungsstandort Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort mit sowohl Lagerung und Umschlag von Futtermitteln als auch Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort mit Lagerung und Umschlag von Futtermitteln und/oder Straßentransport von Futtermitteln und/oder beschränktem Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled | 0,50 |
Matrixzertifizierungsstandort mit RTRS1 | 0,25 |
Standortübergreifend mit Nachhaltigem Schweine- & Geflügelfutter1 | 0,25 |
Mehrere Standorte mit Nachhaltigem Milchviehfutter1 | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort-Standort mit CO2-Fußabdruck von Futtermitteln1 | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort mit Nachhaltigen Futtermitteln1 | 0,25 |
Matrixzertifizierungsstandort - Postfach4 | 0,125 |
Matrixzertifizierungsstandort - Rechnungsadresse4 | 0,125 |
1Sofern das Unternehmen mehrere Lieferkettenmodelle anwendet, müssen für jedes zusätzliches Modell 0,125 hinzugezählt werden. 2 Wenn einer der Nachhaltigkeitsanwendungsbereiche in Kombination mit einem FSA-Anwendungsbereich oder einem gleichwertigen für jedes zusätzliche Modell im Sinne von Abschnitt 3 von TS1.2 Beschaffung auditiert wird, kann der Auditzeitaufwand um 50 Prozent reduziert werden. 3 Handelt es sich bei dem Matrixzertifizierungsstandort um ein Postfach und/oder eine Rechnungsadresse, entfällt der zusätzliche Auditzeitaufwand am Hauptstandort. 4 Die Auditzeiten gelten nicht in Verbindung mit einer FSA-Rechnungsadresse bzw. einem FSA-Postfach. |
Appendix 4: Auditierung nicht am Standort des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens
Die in Appendix 5 von CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance genannten Anforderungen gelten für die folgenden Anwendungsbereiche.
- Handel mit Futtermitteln - GMO Controlled
- Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled
- Straßentransport von Futtermitteln - GMO controlled, obligatorischer Unteranwendungsbereich Zugmaschine mit Fahrer
- „Rechnungsadresse“.
- „Postfach“.
Appendix 5: Fernaudits
Wird ein Audit in Verbindung mit einem FSA-Anwendungsbereich durchgeführt, so gelten die in Appendix 6 von CR2.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche in der Feed Safety Assurance genannten Anforderungen.
| Vollständiges Fernaudit | Begleitetes Fernaudit | ||
Anwendbarkeit |
|
|
| |
FRA-Anwendungsbereiche |
|
|
| |
Audittyp |
|
|
| |
Spezifische Anforderungen | Im Vorfeld des Audits muss die Zertifizierungsstelle eine Risikobewertung zu folgenden Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf das Audit haben, durchführen und dokumentieren:
| Dieselben Anforderungen an die Risikobewertung im Vorfeld des Audits wie für das vollständige Fernaudit während des regulären Zertifizierungszyklus.
| Dieselben Anforderungen an die Risikobewertung im Vorfeld des Audits wie für das vollständige Fernaudit während des regulären Zertifizierungszyklus.
| |
Die Zertifizierungsstelle muss die Unparteilichkeit des Begleiters sicherstellen und diese Nachweise als dokumentierte Information aufbewahren. | ||||
Auditzeitaufwand
| Appendix 2 zu GMP+ CR3.0
70 Prozent der Auditzeit muss für den Kontakt mit der auditierten Organisation unter Einsatz von ICT-Tools verwendet werden. | Appendix 2 zu GMP+ CR3.0
70 Prozent der Auditzeit muss für den Kontakt mit der auditierten Organisation unter Einsatz von ICT-Tools verwendet werden. | Appendix 2 zu GMP+ CR3.0
70 Prozent der Auditzeit muss für den Kontakt mit der auditierten Organisation und dem Begleiter unter Einsatz von ICT-Tools verwendet werden. | |
Kompetenzen des Auditteams | Auditorenkompetenzen gemäß GMP+ CR1.0 | Auditorenkompetenzen gemäß GMP+ CR1.0 | Auditorenkompetenzen gemäß GMP+ CR1.0 | |
| Es obliegt der Verantwortung der Zertifizierungsstelle, zu ermitteln, ob der Begleiter kompetent ist. Während des Audits fällt der Begleiter unter die Verantwortung des für GMP+ zugelassenen Auditors und darf dieser während des Audits keine Schlussfolgerungen ziehen. | |||
Allgemeine Anforderungen | Erfüllt die übrigen Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren wie bei einem regulären Audit vor Ort. | Erfüllt die übrigen Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren wie bei einem regulären Audit vor Ort. | Erfüllt die übrigen Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren wie bei einem regulären Audit vor Ort. | |
1 Wenn ein Unternehmen als Hauptstandort für einen oder mehrere Produktionsstandorte fungiert, ist das vollständige Fernaudit nicht gestattet. 2 Wenn ein Unternehmen als Hauptstandort für eine Matrixzertifizierungskonstruktion fungiert, ist das vollständige Fernaudit nicht gestattet. 3 Es gilt eine Ausnahme für Anwendungsbereiche, die Futtermittel tatsächlich physisch verarbeiten: Herstellung - GMO controlled (alle Anwendungsbereiche); Lagerung und Umschlag von Futtermitteln - GMO Controlled; Straßentransport von Futtermitteln - GMO Controlled. (auch nicht in Kombination mit einem der anderen Dienstleistungsanwendungsbereiche). |
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