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F0.1 Rechte und Pflichten

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 1 Januar 2023

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1. Einführung

Mehrere Parteien sind an der Verwaltung und Teilnahme an dem GMP+ Feed Certification scheme beteiligt. In diesem Dokument werden die Rechte und Pflichten der verschiedenen Parteien beschrieben. Darüber hinaus werden andere Themen, die sich auf das Funktionieren des GMP+ Feed Certification scheme beziehen, besprochen.

Viele Klauseln in diesem Dokument werden in anderen Dokumenten zum Zertifizierungs­system ausführlicher besprochen oder erläutert. Für die Erläuterung der verwendeten Begriffe verweist GMP+ International B.V. auf die Begriffsbestimmungen in F0.2 Definitionsverzeichnis.

2. Rechte und Pflichten von GMP+ International

GMP+ International B.V. (GMP+ International) verwaltet das GMP+ Feed Certification scheme. In dieser Eigenschaft hat GMP+ International einige Rechte und Pflichten:

2.1

GMP+ International entwickelt und aktualisiert alle Dokumente in Bezug auf das Zertifizierungssystem. Diese Dokumente werden auf der Website von GMP+ International veröffentlicht. GMP+ International informiert Zertifizierungsstellen, Unternehmen mit einer GMP+-Zertifizierung und andere interessierten Parteien durch Newsletter und die GMP+ Website über Änderungen in den Dokumenten zum Zertifizierungssystem. Die früheren Versionen der Dokumente zum Zertifizierungssystem finden sich auch auf der Website.

2.2

GMP+ International entwickelt und unterhält alle IT-Tools für das GMP+ Feed Certification scheme.

2.3

GMP+ International ist verantwortlich für die Abfassung, Änderung und Durchführung eines Verfahrens für die Akzeptierung von Zertifizierungsstellen, die GMP+-Zertifizierungen vornehmen.

2.4

GMP+ International hat folgende Rechte:

  1. das Führen eines öffentlich zugänglichen Registers in der GMP+-Unternehmens¬datenbank mit den erforderlichen Daten (im Sinne von Appendix 7 zu CR1.0 Akzeptierungsvoraussetzungen) von zertifizierten Unternehmen, Zertifizierungsstellen und einem Standort einer Zertifizierungsstelle, der eine oder mehr Key Activities durchführt („Critical Location“)
  2. die Veröffentlichung der Aussetzung und des Entzugs eines GMP+-Zertifikats gemäß dem Beschluss der Zertifizierungsstelle
  3. die Veröffentlichung der Aussetzung und des Entzugs einer akzeptierten Zertifizierungsstelle;
  4. die Berichterstattung über Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen aufgrund von Audits und EWS-Meldungen an die betreffende Zertifizierungsstelle und die zuständigen Behörden
  5. die Implementierung zusätzlicher Anforderungen für Zertifizierungsstellen und/oder nach GMP+ zertifizierten Unternehmen durch einen Durchführungsbeschluss
  6. die Erteilung verbindlicher Aufträge an eine Zertifizierungsstelle in Bezug auf sämtliche im GMP+ Feed Certification scheme genannten Anforderungen. Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, die verbindlichen Aufträge innerhalb der von GMP+ International angegebenen Frist zu erfüllen. Eine Abweichung der angegebenen Frist ist ausschließlich aufgrund wichtiger Gründe und nach Rücksprache mit und Zustimmung von GMP+ International möglich; und
  7. die Gewährung und der Entzug einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme.

2.5

Spätestens einen Monat vor Anfang eines jeden neuen Kalenderjahres veröffentlicht GMP+ International die Tarife zu den Gebühren des GMP+ Feed Certification scheme, die für die Zertifizierungsstellen und die nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gelten.

2.6

GMP+ International haftet ausschließlich für Schäden, die von einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen und/oder einer Zertifizierungsstelle verursacht werden, wenn solche Schäden die unmittelbare Folge von Nachlässigkeit, Vorsatz und/oder Verletzung seitens GMP+ International von seinen Verpflichtungen aufgrund des GMP+ Feed Certification scheme sind, vorausgesetzt, dass eine solche Verletzung seitens GMP+ International nicht dadurch verursacht wurde, dass das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen und/oder die Zertifizierungsstelle GMP+ International unzureichende oder unrichtige Informationen erteilt haben/hat.

Die Haftung von GMP+ International beschränkt sich zu jeder Zeit auf 250.000 EUR pro Anspruch mit einem Höchstbetrag von 1.000.000 EUR pro Kalenderjahr.

2.7

Sobald ein Unternehmen gemäß Abschnitt 4.10 von der Teilnahme an dem GMP+ Feed Certification scheme ausgeschlossen wird, hat GMP+ International das Recht, diesen Ausschluss auf andere (juristischen) Personen und Unternehmen zu erweitern, die mit dem ausgeschlossenen Unternehmen verbunden sind, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein:

  1. einer juristischen Person, die aktuell beziehungsweise während des Zertifizierungszeitraums unmittelbar oder auf irgendeine andere Weise die entscheidende Verfügungsgewalt über das ausgeschlossene Unternehmen ausübt oder ausgeübt hat, oder
  2. einer natürlichen Person, die aktuell beziehungsweise während des Zertifizierungszeitraums unmittelbar oder auf irgendeine andere Weise die entscheidende Verfügungsgewalt über das ausgeschlossene Unternehmen oder über die unter a. genannte juristische Person ausübt oder ausgeübt hat, oder
  3. einer anderen Konzerngesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens von einem Konzern, dem das ausgeschlossene Unternehmen angehört.

2.8

GMP+ International hat das Recht, ein ehemaliges zertifiziertes Unternehmen/eine natürliche Person während eines längeren als des in Abschnitt 4.10 dieses Dokuments genannten Zeitraums auszuschließen, wenn sich aus „Nonconformities“ aus der Vergangenheit ergibt, dass das ehemalige zertifizierte Unternehmen/die natürliche Person nicht qualitätsbewusst oder unglaubwürdig ist.

2.9

Mögliche Streitigkeiten zwischen einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen, oder falls zutreffend, einem ehemaligen zertifizierten Unternehmen und GMP+ International, die sich aus dem GMP+ Feed Certification scheme ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, sind gemäß GMP+ F0.5 Schiedsverfahren zu schlichten.

3. Rechte und Pflichten von Zertifizierungsstellen und Critical Locations

3.1

Die Zertifizierungsstelle, die GMP+ International für die Durchführung von Audits für das GMP+ Feed Certification scheme und die Ausstellung von GMP+-Zertifikaten akzeptiert hat, hat eine juristische Person oder ein fester Bestandteil einer juristischen Person zu sein, die für sämtliche ihrer Zertifizierungstätigkeiten juristisch haftbar gemacht werden kann. Eine Zertifizierungsstelle der Behörden gilt aufgrund ihres staatlichen Status als eine juristische Person.

3.2

Die Zertifizierungsstelle und deren Critical Locations sind verpflichtet, die im GMP+ Feed Certification scheme und CR1.0 Akzeptierungsvoraussetzungen genannten Anforderungen einzuhalten.

3.3

Nachdem eine Zertifizierungsentscheidung getroffen wurde, ist eine Zertifizierungsstelle berechtigt:

  1. einem Unternehmen ein GMP+-Zertifikat auszustellen, vorausgesetzt, dass das Unternehmen alle im GMP+ Feed Certification scheme genannten anwendbaren Anforderungen erfüllt
  2. ein GMP+-Zertifikat eines zertifizierten Unternehmens auszusetzen oder zu entziehen, wenn das zertifizierte Unternehmen den Anforderungen des GMP+ Feed Certification scheme nicht entspricht.

3.4

Die Zertifizierungsstelle oder die diesbezügliche Critical Location ist verpflichtet, die GMP+-Unternehmensdatenbank ständig zu aktualisieren.

3.5

Die Zertifizierungsstelle oder die Critical Location hat innerhalb einer von GMP+ International festgesetzten Frist:

  1. den zusätzlichen Anforderungen; und
  2. den Änderungen im GMP+ Feed Certification scheme zu entsprechen.

3.6

Zertifizierungsstellen sind verpflichtet, die geltenden und von GMP+ International veröffentlichen Vergütungen zu zahlen. Die diesbezüglichen Zertifizierungsstellen sind für die Zahlung der jährlichen Vergütung durch die Critical Locations verantwortlich.

4. Rechte und Pflichten von Unternehmen

4.1

Ein Unternehmen hat Rechtspersönlichkeit zu besitzen und bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, legal als Unternehmen eingetragen zu sein.

4.2

Ein Unternehmen, das nach GMP+ zertifiziert werden möchte, kann bei einer akzeptierten Zertifizierungsstelle einen Antrag auf GMP+-Zertifizierung einreichen. Das Unternehmen hat allen Anforderungen und Pflichten, wie sie in der geltenden Fassung des GMP+ Feed Certification scheme und des Zertifizierungsvertrages mit der Zertifizierungsstelle genannt werden, zu entsprechen. Nachdem das Erstzertifizierungsaudit und das Zertifizierungs¬verfahren erfolgreich abgeschlossen und alle anderen Pflichten erfüllt worden sind, kann die Zertifizierungsstelle, nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung, dem Unternehmen ein GMP+-Zertifikat ausstellen.

4.3

Im Falle von Änderungen des GMP+ Feed Certification scheme hat das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen innerhalb der von GMP+ International festgesetzten und veröffentlichten Frist den geänderten Anforderungen und/oder vorübergehenden ergänzenden Anforderungen zu entsprechen.

4.4

Unternehmensstandorte eines nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, die nach Standort oder Funktion zu unterscheiden sind und in denen GMP+ Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des GMP+ Feed Certification scheme fallen, durchgeführt werden, müssen zertifiziert werden.

Wenn an einem Unternehmensstandort eines GMP+ zertifizierten Unternehmens andere nichtzertifizierte Unternehmen Tätigkeiten durchführen, die in den Anwendungsbereich des GMP+ FC scheme fallen, hat jedes dieser Unternehmen auch nach GMP+ zertifiziert zu werden, beziehungsweise aufgrund eines anderen und innerhalb des GMP+ FC scheme zugelassenen Zertifizierungssystems zertifiziert zu werden. Für die Zulassung anderer Zertifizierungssysteme, siehe GMP+ TS1.2 Beschaffung.

4.5

Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen ist verpflichtet, die betreffende Zertifizierungsstelle innerhalb von 48 Stunden über Änderungen im Bereich von Futtermitteltätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des GMP+ Feed Certification scheme fallen, der Organisation oder des Rahmens, in dem das Managementsystem aktiv ist, zu informieren.

4.6

Sofern:

  1. GMP+ International die Akzeptierung der Zertifizierungsstelle, die das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen zertifiziert hat, entzieht, oder
  2. die Zertifizierungsstelle den Lizenzvertrag über das GMP+ Feed Certification scheme mit GMP+ International beendet, oder
  3. die Zertifizierungsstelle den Zertifizierungsvertrag mit dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen beendet,

muss das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen bevor dem Datum, an dem der Entzug oder die Beendigung in Kraft tritt, mit einer anderen Zertifizierungsstelle einen neuen Zertifizierungsvertrag schließen, um die GMP+-Zertifizierung fortsetzen zu können.

4.7

Mit Abschluss eines Zertifizierungsvertrages gestattet das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen Folgendes:

  1. Die zuständigen Behörden informieren GMP+ International über festgestellte Nichterfüllungen gesetzlicher Pflichten hinsichtlich der Sicherheitsaspekte von Futtermitteln; und
  2. GMP+ International informiert die zuständigen Behörden über festgestellte Nichterfüllungen gesetzlicher Pflichten hinsichtlich der Sicherheitsaspekte von Futtermitteln.

4.8

GMP+ International hat der gegenseitigen Anerkennung mehrerer anderer Zertifizierungssysteme zugestimmt. In diesen bilateralen Abkommen wird unter anderem festgesetzt, dass andere Zertifizierungssysteme darum bitten können, gemeinsam mit GMP+ International ein Audit bei einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen durchzuführen, wenn hinsichtlich der Einhaltung der Normen auf dem Gebiet der Futtermittelsicherheit Bedenken bestehen. Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen ist verpflichtet, an einem solchen Audit mitzuwirken.

4.9

Wenn von einer Situation die Rede ist, in der sich ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen mit einem außergewöhnlichen Ereignis konfrontiert sieht, ist das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen verpflichtet, der Zertifizierungsstelle und/oder der diesbezüglichen Critical Location diese Situation mitzuteilen.

Ohne darauf beschränkt zu sein, umfassen außergewöhnliche Ereignisse folgende Beispiele:

  1. Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen existiert nicht mehr, weil es von einer terroristischen oder kriegerischen Handlung zerstört oder von Soldaten oder Rebellen übernommen wurde
  2. das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen wird vom Hauptsitz geschlossen, weil die Region, in der das Unternehmen niedergelassen ist, nicht sicher ist
  3. ein Audit des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens kann nicht abgehalten werden, weil die Region für einen Besuch durch die Auditoren der Zertifizierungsstelle und/oder der diesbezüglichen Critical Location nicht sicher genug ist.

4.10

Es ist einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen/einer natürlichen Person (siehe Abschnitt 2.8) während zumindest 12 Monaten nicht gestattet, eine neue Anmeldung für die Teilnahme an dem GMP+ Feed Certification scheme einzureichen, sofern:

  1. die Zertifizierungsstelle das GMP+-Zertifikat dieses Unternehmens aufgrund einer Nichterfüllung entzieht (siehe Abschnitt 5.3 CR2.0 Bewertung und Zertifizierung);
  2. die Zertifizierungsstelle von anderen Zertifizierungssystemen, die GMP+ International als gleichwertig betrachtet, ein Zertifikat entzieht.

4.11

Es ist einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen nicht gestattet, als Torwächter Erzeugnisse oder Dienste von einem Lieferanten zu kaufen, sofern:

  1. dieser Lieferant wegen Aussetzung oder Entzugs des GMP+-Zertifikats von der Teilnahme ausgeschlossen ist
  2. die Zertifizierungsstelle von anderen Zertifizierungssystemen, die GMP+ International als gleichwertig betrachtet, das Zertifikat dieses Lieferanten eingezogen hat.

4.12

Während der Gültigkeitsdauer eines GMP+-Zertifikats darf ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen die Zertifizierungsstelle wechseln.

4.13

Mögliche Streitigkeiten zwischen einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen und einer Zertifizierungsstelle oder zwischen einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen und GMP+ International, die sich aus dem GMP+ Feed Certification scheme ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, werden gemäß F0.5 Schiedsverfahren geschlichtet.

5. Die Verwendung von GMP+ FC Logos / Markenzeichen

5.1

GMP+ International gewährt den akzeptierten Zertifizierungsstellen und nach GMP+ zertifizierten Unternehmen (in diesem Kapitel 5 „Nutzer“ genannt) das exklusive Recht, die Logos und/oder Markenzeichen von GMP+ International zu verwenden. GMP+ International kann dieses Recht zu jeder Zeit entziehen. GMP+ International kann den Nutzer nach eigenem Ermessen bitten, die Logos und/oder Markenzeichen zu entfernen.

5.2

Die Verwendung oder Wiedergabe der Logos des GMP+ Feed Safety Assurance Module (GMP+ FSA) und/oder des GMP+ Feed Responsibility Assurance Module (GMP+ FRA) bietet keinen Nachweis dafür, dass das Unternehmen auch tatsächlich zertifiziert wurde. Ein „GMP+ FSA“- und/oder „GMP+ FRA“-Logo ist ausschließlich gültig, wenn das diesbezügliche Unternehmen als zertifiziertes Unternehmen in die GMP+-Unternehmensdatenbank auf der Website von GMP+ International aufgenommen ist.

5.3

Die Logos und/oder Markenzeichen haben hinsichtlich des Entwurfs und der Farben dem von GMP+ International zur Verfügung gestellten Original zu entsprechen. GMP+ International bietet die „GMP+ FSA“- und „GMP+ FRA“-Logos auch in Schwarzweiß an. Ein Nutzer ist ausschließlich berechtigt, die Logos und/oder Markenzeichen auf die nachstehende Weise wiederzugeben:

  1. an dem Unternehmensstandort oder dem Transportfahrzeug des Nutzers beziehungsweise in deren Nähe
  2. auf Dokumenten des Nutzers, aber ausschließlich, wenn die gelieferten Erzeugnisse oder die geleisteten Dienste unter dem Anwendungsbereich eines GMP+-Zertifikats hergestellt worden sind
  3. auf der Website des Nutzers
  4. es ist nicht gestattet, das „GMP+ FSA“-Logo auf GMP+ zertifizierten (hergestellten) Produkten oder in deren Nähe zu verwenden
  5. wohl ist es gestattet, das „GMP+ FRA“-Logo auf GMP+ zertifizierten (hergestellten) Produkten oder in deren Nähe zu verwenden
  6. Unternehmen, die vorübergehend zugelassen worden sind, ist es nicht gestattet, die GMP+-Logos und/oder Markenzeichen zu verwenden.

Richtlinien

„GMP+ FSA“-Logo

Gestattet auf

NICHT gestattet auf

Etiketten


X

Verpackung (z. B. Säcken/Big Bags, Schüttgutverpackung, Paletten).



X

Transportdokument (nicht an dem Erzeugnis oder der Verpackung befestigt).


Rechnung (nicht an dem Erzeugnis oder der Verpackung befestigt).


Datenblatt (nicht an dem Erzeugnis oder der Verpackung befestigt).


Broschüren, Werbung (nicht an dem Erzeugnis oder der Verpackung befestigt).



5.4

Wenn ein nach GMP+ zertifiziertes Unternehmen Kenntnisse vom Missbrauch der Logos und/oder Markenzeichen erlangt hat, hat das Unternehmen GMP+ International einen solchen Verstoß sofort mitzuteilen. Ohne Beeinträchtigung der Befugnis von GMP+ International ist jede Zertifizierungsstelle gemeinsam mit GMP+ International befugt, bei denjenigen (juristischen) Personen einen Klageanspruch geltend zu machen, die die Logos und/oder Markenzeichen missbrauchen.

5.5

Den Nutzern ist es nicht gestattet:

  1. ein Logo zu entwerfen oder zu verwenden, dass sich auf die Logos und/oder Markenzeichen von GMP+ International bezieht
  2. die Logos und/oder Markenzeichen oder deren Anpassung ganz oder teilweise anzumelden
  3. die Logos und/oder Markenzeichen als ein Firmenname, Handelsname, Produktname oder Name eines Dienstes beziehungsweise als Teil eines Firmennamens, Handelsnamens, Produktnamens oder Namens eines Dienstes zu verwenden.

Nutzer, die diesem Abschnitt zuwiderhandeln, haften GMP+ International gegenüber für alle verursachten Schäden und entstandenen Kosten.