Von einer außerordentlichen Situation, für die eine Befreiung beantragt werden kann, könnte beispielsweise in folgenden Fällen die Rede sein:
- eine besondere Herstellungsmethode
- ein zeitlich befristeter Umstand
- die Beschaffung eines speziellen Erzeugnisses, das nicht in der GMP+-Kette erhältlich ist
- die Beschaffung von mineralischen Einzelfuttermitteln von einem nicht zertifizierten Lieferanten
- die Herstellung oder die Beschaffung von Einzelfuttermitteln, zu denen in der Produktliste der Feed Support Products (FSP) keine Risikobewertung enthalten ist
Alle Befreiungen gelten für eine befristete Dauer, innerhalb derer es dem zertifiziertes Unternehmen möglich sein sollte, eine Lösung zu finden.
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Antrag auf Befreiung
Das Antragsformular für eine Befreiung finden Sie auf dem Portal oder über diesen Link.