1. Einführung
Das GMP+ Feed Certification scheme stützt sich auf einer Reihe Ausgangspunkte. Ein wichtige Prämisse ist, dass Futtermittelunternehmen, die in einer Futtermittelkette zusammenarbeiten, eine gemeinsame Verantwortung haben, sicherzustellen, dass den Viehhaltern sichere Futtermittel geliefert werden. Diese gemeinsam getragene Verantwortung äußert sich in den Anforderungen an die Beschaffung, die als eine Mindestvoraussetzung zu betrachten sind.
2. Anwendungsbereich dieses Dokuments
Neben den Anforderungen aus den GMP+-Dokumenten wird in diesem Dokument Folgendes spezifiziert:
- Welche Zertifizierung eines Lieferanten eines Futtermittels oder eines Erbringers einer Futtermitteldienstleistung wird anerkannt (Abschnitt 3)
- Welche sogenannten Torwächteroptionen lassen sich bei der Beschaffung nicht zertifizierter Futtermittel oder Dienstleistungen in Bezug auf Futtermittel oder Nicht-Futtermittel, wie etwa Tierarzneimittel, Siloreinigungsdienste und Ausgangserzeugnisse für die Soapstock-Spaltung, anwenden (Abschnitt 4)
3. Übersicht über GMP+ und anerkannte Zertifikate
In den nachstehenden Tabellen werden für diverse Futtermittelerzeugnisse und Futtermitteldienstleistungen die GMP+- und anerkannten Zertifizierungen, einschließlich, sofern zutreffend, Zusatzanforderungen, wiedergegeben:
3.1. Beschaffung von Mischfuttermitteln und Halberzeugnissen
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
GMP+ Herstellung von Mischfuttermitteln GMP+ Handel mit Futtermitteln – Mischfuttermitteln | |
FCA-BC-02 - MP, Herstellung von Mischfuttermitteln FCA-BC-03 - MH, Handel mit Mischfuttermitteln | |
QS-zertifizierte Mischfutterhersteller QS-zertifizierte Händler QS-zertifizierte fahrbare Mahl- und Mischanlagen für Futtermittel | Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet |
UFAS Compound Feed UFAS Merchants - Handel mit Mischfuttermitteln | |
FAMI-QS – Herstellung von Ergänzungsfuttermitteln FAMI-QS – Herstellung von Diätfuttermitteln FAMI-QS – Handel mit Ergänzungsfuttermitteln FAMI-QS – Handel mit Diätfuttermittel | Das FAMI-QS-Unternehmen wird unter dem Anwendungsbereich Ergänzungsfuttermittel und/oder Diätfuttermittel gelistet. |
OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Mischfutterhersteller OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Mischfuttermittelvertreiber / -händler | Das OQUALIM-Unternehmen muss auf dem Zertifikat ausdrücklich die Bezeichnung „RCNA International“ vermerken. |
pastus+-zertifizierte Mischfutterhersteller pastus+-zertifizierte Mischfutterhändler | Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein. |
3.2. Beschaffung von Vormischungen
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
GMP+ Herstellung von Vormischungen GMP+ Handel mit Futtermitteln – Vormischungen | |
FCA -BC-02 - VP, Herstellung von Vormischungen FCA -BC-03 - VH, Handel mit Vormischungen | |
FAMI-QS - Herstellung von Mischungen FAMI-QS - Handel mit Mischungen | Das FAMI-QS-Unternehmen wird unter dem Anwendungsbereich Mischungen (Funktion) gelistet. |
QS-zertifizierte Vormischungshersteller QS-zertifizierte Vormischungshändler | Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. |
UFAS Compound Feed UFAS Merchants - Handel mit Vormischungen | |
Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Vormischungshersteller Nach OQUALIM-RCNA International zertifizierte Vormischungsvertreiber / -händler | Das OQUALIM-Unternehmen muss auf dem Zertifikat ausdrücklich die Bezeichnung „RCNA International“ vermerken. |
3.3. Beschaffung von Futtermittelzusatzstoffen
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
GMP+ Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen GMP+ Handel mit Futtermittelzusatzstoffen | |
FCA -BC-02 - TP, Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen FCA -BC-03 - TH, Handel mit Futtermitteln | |
FAMI-QS - Herstellung von Inhaltsstoffen FAMI-QS - Handel mit Inhaltsstoffen | Das FAMI-QS-Unternehmen ist unter dem Anwendungsbereich Inhaltsstoffe (Prozess) gelistet. Die beschafften Zusatzstoffe müssen auch in diese Datenbank aufgenommen werden. |
UFAS Merchants - Handel mit Futtermittelinhaltsstoffen FEMAS Core standard FEMAS Intermediate Supplier | |
QS-zertifizierte Zusatzstoffhersteller Nach QS zertifizierte Händler | Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. |
OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Vertreiber / Händler von Futtermittelzusatzstoffen | Das OQUALIM-Unternehmen ist:
|
3.4. Beschaffung von Einzelfuttermitteln
3.4.1. Allgemeines
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
GMP+ Herstellung von Einzelfuttermitteln GMP+ Handel mit Futtermitteln - Einzelfuttermitteln | |
FCA -BC-02 - GP, Herstellung von Einzelfuttermitteln FCA -BC-02 (VWP), Herstellung von Nebenprodukten zur Wieder-aufbereitung (Unternehmen aus der Lebensmittelbranche) FCA -BC-02 (GPVW), Herstellung von Einzelfuttermitteln aus Neben-produkten zur Wiederaufbereitung FCA -BC-03 - GH, Handel mit Einzelfuttermitteln FCA -BC-03 (VWH), Handel mit Nebenprodukten zur Wiederaufbereitung | |
QS-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller QS-zertifizierte Händler |
|
FEMAS Core standard FEMAS Intermediate Supplier UFAS Merchants - Handel mit Futtermittelinhaltsstoffen | |
FAMI-QS - Herstellung von Inhaltsstoffen FAMI-QS - Handel mit Inhaltsstoffen |
|
EFISC-GTP
| |
pastus+-zertifizierte Einzelfuttermittelhersteller pastus+-zertifizierte Einzelfuttermittelhändler | Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein. |
OQUALIM-RCNA International - zertifizierte Verarbeiter, Vertreiber/Einzelfuttermittelhändler | Das OQUALIM-Unternehmen ist:
Hinweis: Das gelieferte Einzelfuttermittel muss – selbstverständlich – vom zertifizierten Hersteller produziert worden sein. |
Nach CSA-GTP zertifizierte Erfasser (Handel sowie Lagerung und Umschlag) | Für die nachstehenden Produkte: unbearbeitetes französisches Getreide, Ölsaaten und eiweißhaltige Gewächse (Getreide), die zur Verfütterung als Futtermittel bestimmt sind. |
3.4.2. Beschaffung von Einzelfuttermitteln bei Unternehmen mit speziellen Zertifikaten
Bestimmte Einzelfuttermittel dürfen auch von einem Unternehmen mit einem speziellen Zertifikat beschafft werden: | |
Einzelfuttermittel | Genehmigte Zertifikate/spezielle Anforderungen |
Kombinierbare Gewächse (Getreide, (Öl-) Saat und Hülsenfrüchte | TASCC Merchants (Handel mit ganzen, unverarbeiteten, kombinierbaren Gewächsen zur Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel) |
QS-Guideline Service Package für die Feldfutterproduktion Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. | |
Bäckereinebenprodukte | Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für Brot- und Konditoreibäckerei“ einschl. Modul für Futtermittel (Nederlands Bakkerij Centrum/ISACert) |
Sortierte Speisekartoffeln | Zertifizierung gemäß dem „Hygienekodex für ungeschälte (Süß-) Kartoffeln und mit der Angabe 'HACCP + GMP' (Nederlandse Aardappel Organisatie, NAO) |
Molke von Bauern | Zertifizierung gemäß dem „ Hygienekodex für Erzeuger von Rohmilcherzeugnissen (einschl. Anhang 7). Der Erzeuger muss als solcher eingetragen sein auf https://boerderijzuivel.nl/keurmerken/gmp-weiafvoer |
Erzeugnisse auf Milchbasis | Das Erzeugnis wird gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 geliefert. |
3.5. Beschaffung von Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
Lagerung und Umschlag von Futtermitteln | |
FCA -BC-04 – OO Lagerung und Umschlag von Futtermitteln | |
TASCC Storage | |
EFISC-GTP - Lagerung von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs. | |
QS-zertifizierte Unternehmen - Lagerung und Umschlag | Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. |
pastus+-zertifizierte Unternehmen - Lagerung und Umschlag | Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein. |
Hinweis: Die Lagerung verpackter Güter muss nicht unbedingt von einem nach GMP+ zertifizierten Dienstleister erworben werden. Für weitere Informationen siehe 4.4.3. |
3.6. Beschaffung von Transportdienstleistungen
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
GMP+ Straßentransport von Futtermitteln GMP+ Binnenschifffahrtstransporte von Futtermitteln | |
FCA -BC-05 - TVWE, Straßentransport von Futtermitteln FCA -BC-08 - Hygienekodex für Binnenschifffahrtstransporte | |
TASCC Road Haulage - Straßentransport | Transporte, für die ein „TASCC Road Haulage“-Transportunternehmen einen Auftrag vergibt, sind nicht zugelassen. |
Qualimat – Straßentransport | |
QS-zertifizierte Unternehmen - Straßentransport | Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssystemegelistet. |
EFISC-GTP Transport oder Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs | Ausschließlich in Kombination mit EFISC-GTP Handelstätigkeiten zugelassen. |
pastus+-zertifizierte Unternehmen - Straßentransport | Das pastus+-Unternehmen müssen in der GMP+ Liste der pastus+ Teilnehmer aufgeführt sein. |
Nach CSA- GTP zertifizierte Unternehmen - Straßentransport |
|
Hinweis 1: Die obigen Anforderungen gelten auch für die Beauftragung von Zugmaschinen mit Fahrers. Hinweis 2: Ein externes Transportunternehmen braucht in folgenden Fällen nicht nach GMP+ oder gleichwertig zertifiziert zu sein:
Der nach GMP+ zertifizierte Hersteller oder Händler ist für die Plombierung des Frachtraums zuständig.
|
3.7. Beschaffung von Befrachtungstätigkeiten
Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
GMP+ Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten GMP+ Befrachtung von Küstenschifffahrtstransporten GMP+ Befrachtung von Straßentransport GMP+ Befrachtung von Schienentransporen GMP+ Befrachtung von Seeschifffahrtstransporten | |
FCA -BC-07 - TVM, Befrachtung mit Futtermitteln über Seeschifffahrtstransporte | |
FCA -BC-06 - TVWA, Befrachtung mit Futtermitteln über Binnenschifffahrtstransporte | |
FCA -BC-09 - TVOR, Transportorganisation von Futtermitteln oder per Schienentransport | |
QS-zertifizierte Unternehmen mit dem Anwendungsbereich Befrachtung von Schienen-, Binnenschifffahrts- und Küstenschifffahrtstransporten. | Das QS-Unternehmen wird in der GMP+-Unternehmensdatenbank unter der Registerkarte Andere Zertifizierungssysteme gelistet. |
Hinweis: Ein externer Befrachter muss in den folgenden Fällen nicht GMP+- oder gleichwertig zertifiziert sein:
|
3.8. Beschaffung von Labortätigkeiten
Wenn Messung und Überwachung mittels Analyse stattfinden, sorgt das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen dafür, dass dies von einem Labor ausgeführt wird, das dafür kraft „GMP+ FSA“-Modul anerkannt ist. In der nachstehenden Tabelle ist aufgeführt, welche Qualifikationen für welche Analyse genehmigt sind.
Analyse | Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche | Zusatzanforderungen |
A) Kritische Verunreinigungen:
* Die Analyse dieses Parameters in Zusatzstoffen und Vormischungen muss von einem Labor mit einem unabhängigen QM-System im Sinne von Buchstabe B) Andere Verunreinigungen durch-geführt werden. | Ein unabhängiges, verifiziertes QM-System wie unter B) aufgeführt sowie ein registriertes GMP+-Labor. |
|
B) Andere Verunreinigungen | GMP+ Laboruntersuchungen | Die betreffende Analyse muss unter den Anwendungsbereich des zertifiziertes Labor fallen. |
Nach ISO 17025 akkreditiertes Labor für die betreffende Analyse | | |
Nach ISO 17025 akkreditiertes Labor für eine andere als die fragliche Analyse | Ausschließlich wenn das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen begründen kann, weshalb es nicht möglich ist, für die betreffende Analyse ein nach ISO 17025 akkreditiertes Labor einzusetzen. Diese Begründung muss dokumentiert werden. | |
TASCC Facilities-Analyse | |
3.9. Beschaffung anderer Dienstleistungen
Dienstleistungen | Zugelassene Zertifikate und Anwendungsbereiche |
Herstellung oder Verarbeitung auf Vertragsgrundlage (Dritte Partei /Nachunternehmer) | GMP+ Herstellung von Einzelfuttermitteln GMP+ Herstellung von Zusatzstoffen GMP+ Herstellung von Vormischungen GMP+ Herstellung von Mischfuttermitteln |
Zertifikat mit dem dazugehörigen Anwendungsbereich anderer, anerkannter Zertifizierungssysteme. |
4. Torwächtermöglichkeiten
4.1. Allgemeine Torwächteranforderungen
Das Torwächterprinzip beinhaltet, dass das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen ein Futtermittel oder eine Futtermitteldienstleistung beschafft, die/das nicht in den Anwendungsbereich einer GMP+-Zertifizierung oder einer anderen, zugelassenen Zertifizierung zur Futtermittelsicherheit fällt. Der Torwächter übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit des Futtermittels oder der Futtermitteldienstleistungen, die er in die GMP+-Kette einbringt.
Hilfreicher Tipp
In diesem Abschnitt wird das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen als „Torwächter“ bezeichnet.
- Der Torwächter muss konsequent Erzeugnisse liefern und Dienstleistungen erbringen, die:
- für die Verwendung in oder als Futtermittel sicher sind, und
- die zutreffenden GMP+-Anforderungen erfüllen
- die Anforderungen der zutreffenden Futtermittelgesetzgebung erfüllen
- Der Torwächter muss eine Gefahrenanalyse gemäß den HACCP-Grundsätzen durchführen, die in den zutreffenden GMP+-Standards beschrieben sind. Die Gefahrenanalyse muss alle Abläufe und Aktivitäten von der ursprünglichen Herstellung bis zur Lieferung umfassen und dazu führen, dass alle Gefahren angegangen und gelenkt werden, die im Zusammenhang stehen mit:
- dem spezifischen Futtermittelerzeugnis
- dem Herstellungsprozess dieses Futtermittelerzeugnisses
- anderen Abläufen und Aktivitäten wie Lagerung und Transport
- Manche Torwächterprotokolle schreiben vor, dass das GMP+-Unternehmen sowohl die Zertifizierungsstelle als auch GMP+ International informieren. Für Details siehe die spezifischen Torwächterprotokolle.
- Wenn der Torwächter die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Torwächterprotokolls an den Lieferanten überträgt, muss dies deutlich vereinbart und angegeben werden, z.B. im Vertrag.
4.1.1. Weitergabe von Analyseergebnissen
Der Torwächter muss mindestens einmal monatlich die Ergebnisse der Analyse, die im Rahmen des Torwächterprotokolls durchgeführt wird, in die GMP+ Monitoring database eingeben. Die Ergebnisse der Analyse müssen in der GMP+ Monitoring database mit der GMP+ Community geteilt werden.
Ein Torwächter, der die Analyseergebnisse eines nicht zertifizierten Lieferanten verwendet, muss sicherstellen, dass die Analyse von einem Labor durchgeführt wird, das dafür im Rahmen des „GMP+ FSA“-Moduls anerkannt ist. Siehe § 3.8.
4.2. Futtermittelerzeugnisse und Dienstleistungen, die sich nicht im Rahmen eines Torwächterprotokolls beschaffen lassen
Es ist nicht möglich, bei der Beschaffung der folgenden Futtermittelerzeugnisse als Torwächter aufzutreten:
- Mischfuttermittel
- Vormischungen
- Spezifische Nebenprodukte aus der Öl- und Fettindustrie:
Verordnung (EG) Nr. 68/2013 einschließlich der Änderungen dieser Verordnung | |
Nummer | Bezeichnung |
13.6.1 | Fettsäuren aus der chemischen Raffination |
13.6.2 | Fettsäuren, die mit Glycerol verestert wurden |
13.6.3 | Mono-, Di- und Triglyceride von Fettsäuren |
13.6.4 | Fettsäuresalze |
13.6.5 | Aus physikalischer Raffination erhaltene Fettsäuredestillate |
13.6.6 | Rohe Fettsäuren |
13.6.7 | Reine destillierte Fettsäuren |
13.6.9 | Mit organischen Säuren veresterte Mono- und Diglyceride von Fettsäuren |
13.6.10 | Zuckerester (von Fettsäuren) |
13.6.11 | Zuckerglyceride von Fettsäuren |
13.11.2 | Monoester von Propylenglykol und Fettsäuren |
4.3. Torwächteranforderungen zur Beschaffung spezifischer Futtermittelinhaltsstoffe
Dieses Kapitel enthält spezifische Torwächteranforderungen für die Beschaffung spezifischer Futtermittelerzeugnisse, die nicht aus einer GMP+- oder gleichwertigen Quelle stammen.
4.3.1. Beschaffung unbearbeiteter Agrarerzeugnisse von einem landwirtschaftlichen Erzeuger zur Verwendung in oder als Futtermittel
Geltender Anwendungsbereich | ||
Futtermittelerzeugnis | Unbearbeitete Agrarerzeugnisse, einschließlich Heu und Stroh, von einem landwirtschaftlichen Erzeuger Heu und Stroh, von einem landwirtschaftlichen Erzeuger-Erfasser | |
Herkunft: | Alle Länder | |
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel. | |
Gilt bis | Keine Frist | |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |
Spezifische Anforderungen |
| |
| ||
Lieferantenbewertung |
| Ja Hinweis: Die Ergebnisse des Benchmarkverfahrens der Zertifizierungssysteme für Erzeuger können als Input verwendet werden. Siehe die GMP+-Website/Kooperationen/Erzeugersysteme |
| Empfohlen | |
| Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobungaufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F0.2 Definitionsverzeichnis | |
| Auf Basis von HACCP | |
Aufzeichnungen | Der Torwächter muss Folgendes festlegen:
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | Nein |
4.3.2. Beschaffung von unbearbeiteten Getreiden, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchten aus einer Erfassungskette
Geltender Anwendungsbereich | |||
Futtermittelerzeugnis | Unbearbeitete Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte (vom Erfasser) Bitte beachten Sie, dass Anforderungen an die Beschaffung bei landwirtschaftlichen Erzeugern in 4.3.1 festgelegt sind. | ||
Herkunft: | Die unbearbeiteten Getreide, (Öl-)Saat und Hülsenfrüchte werden außerhalb der nachstehenden Länder angebaut | ||
|
| ||
Interventionsgetreide aus jedem EU-Land | |||
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel. | ||
Gilt bis | Keine Frist | ||
Anforderungen an den Torwächter | |||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | ||
Spezifische Anforderungen | Wenn das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Partie Einzelfuttermittel von einem nicht nach GMP+ zertifizierten Unternehmen abnimmt und diese Partie FOB an einen nach GMP+ zertifizierten Abnehmer verkauft, dann muss dieser Abnehmer die Anforderungen dieses Protokolls erfüllen. | ||
Lieferantenbewertung |
| Ja | |
| Empfohlen | ||
| Siehe nachstehend | ||
| Siehe nachstehend | ||
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren :
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | ||
Probenahme und Analyse | |||
Probenahme
Analyse
Hinweis:
| |||
Parameter | Bemerkung | ||
Rückstände von Pestiziden | Das Screening muss alle relevanten Pestizide auf der Grundlage von Informationen über Folgendes umfassen:
| ||
Mykotoxine: | | ||
Aflatoxin B1 | Gilt mindestens für Mais | ||
Deoxynivalenol (DON) | Gilt mindestens für alle Getreide | ||
Zearalenon (ZEA) | Gilt mindestens für alle Getreide und Sojabohnen | ||
Ochratoxin A (OTA) | Gilt mindestens für alle Getreide | ||
Schwermetalle:
| | ||
| Wenn das Erzeugnis nicht getrocknet ist oder wenn der Torwächter den Nachweis dokumentiert hat, dass beim Trocknungsvorgang:
dann kann die 100%ige Überwachung reduziert werden (gemäß den HACCP-Grundsätzen, die im GMP+-Standard beschrieben sind). | ||
Blausäure | Gilt nur für Leinsamen | ||
Salmonellen | | ||
Freies Gossypol | Baumwollsaat | ||
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | |||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | ||
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Ursprungsland anwenden. |
4.3.3. Beschaffung von Zusatzstoffen, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Kräutern und Gewürzen
Geltender Anwendungsbereich | ||
Erzeugnis | Zusatzstoffe, Kräutern und Gewürzen müssen für die Verwendung in Futtermitteln genehmigt sein:
Siehe F0.2 Definitionsverzeichnis für die Definition von Zusatzstoffen | |
Lebensmittel, hergestellt gemäß:
Siehe F0.2 Definitionsverzeichnis für die Definition von Lebensmitteln. Hinweis: Das Lebensmittel braucht nicht in die TS1.3 Produktliste aufgenommen zu werden. | ||
Arzneimittel, hergestellt gemäß den europäischen Arzneibuch oder gleichwertig. | ||
Ausgeschlossen von diesem Anwendungsbereich sind:
| ||
Herkunft: | Alle Länder | |
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel. | |
Gilt bis | Keine Frist | |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 Hinweis: Bei der Anwendung dieses Protokolls ist es nicht erforderlich, die Analyse in die GMP+ Monitoring database aufzunehmen. | |
Spezifische Anforderungen | Beschaffte Zusatzstoffe, müssen Lebensmitte- oder Futtermittelqualität beziehungsweise pharmazeutische Qualität aufweisen. Für die Verwendung dieser Erzeugnisse in Futtermitteln gelten eventuell spezielle Futtermittelgesetze (z.B. Kennzeichnung). Bei der Beschaffung von Lebensmitteln oder Zusatz-stoffen für Lebensmittel muss der Torwächter unter-suchen, ob und wie das Erzeugnis in Futtermitteln verwendet werden kann und welche Futtermittelgesetze gelten. | |
Lieferantenbewertung |
| Ja |
| Empfohlen | |
| Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobungaufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F0.2 Definition list | |
| Basierend auf HACCP | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren:
Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden. |
4.3.4. Beschaffung ehemaliger Lebensmittel
Geltender Anwendungsbereich | ||
Futtermittelerzeugnis |
Siehe F0.2 Definitionsverzeichnis für die Definition ehemaliger Lebensmittel. | |
Ausgeschlossen vom Anwendungsbereich
| ||
Herkunft: | Alle Länder | |
Direkt bei einem Lebensmittelunternehmen beschafft, das mindestens über einen schriftlichen HACCP-Plan verfügt. Dieser HACCP-Plan:
Die Beschaffung bei einem Lebensmittel-Zwischenhändler ist gestattet, sofern
| ||
Angewendet von | Nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel. Unter dem Anwendungsbereich „Handel“ darf das Erzeugnis nur einen Schritt weiter in der Kette:
Es müssen zutreffende Informationen bereitgestellt werden. Siehe auch „Spezifische Anforderungen“. | |
Gilt bis | Keine Frist | |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |
Spezifische Anforderungen |
| |
Lieferantenbewertung |
| Ja Im Rahmen der Lieferantenbewertung müssen dokumentierte Informationen über die Risikoanalyse verfügbar sein. Siehe das Support Dokument S9.10 Praktiken zu Unternehmensdokumente |
| Ja
| |
| Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobung aufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F0.2 Definitionsverzeichnis | |
| Basierend auf HACCP | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Das beinhaltet das vorstehende FSDS. Diese Informationen müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden. |
4.3.5. Beschaffung von Palmöl
Geltender Anwendungsbereich | |||
Futtermittelerzeugnis | Rohes, raffiniertes und/oder fraktioniertes Palm(kern)öl, wie unter Nr. 2.20.1 EU-Katalog der Einzelfuttermittel 68/2013 definiert (einschließlich Änderungen dieser Verordnung) | ||
Herkunft: | Alle Länder | ||
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel | ||
Gilt bis | Keine Frist | ||
Anforderungen an den Torwächter | |||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | ||
Spezifische Anforderungen | Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen beschafft die vorstehenden Erzeugnisse auf Grundlage der FOSFA-Verträge 53, 54, 80 oder 81. Diese Verträge basieren auf dem Handbuch „FOSFA-Qualifikationen und Verfahren für Schiffe, die zum Massenguttransport von Ölen und Fetten als Nahrungsmittel und zur oleochemischen Verwendung eingesetzt werden“
| ||
Lieferantenbewertung |
| Ja | |
|
| Empfohlen | |
|
| Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobung aufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F0.2 Definitionsverzeichnis Probenahme gemäß NEN-EN-ISO-Verfahren 5555 durch einen FOSFA Member Superintendent. | |
|
| Siehe nachstehend | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss pro Palmölherstellungsstandort Folgendes festlegen:
Ferner müssen von jeder erhaltenen Partie folgende Daten registriert werden:
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | ||
Probenahme und Analyse | |||
Analyse Die Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter und mit der Häufigkeit analysiert, die nachstehend zusammengefasst werden. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass andere Parameter zu beachten sind, müssen diese Parameter analysiert werden. | |||
Parameter | Turnus | Bemerkung | |
Free Fatty Acids (FFA) | Jede Charge | Zulassungsgrenzwert
| |
Rückstände von Pestiziden | Alle 6 Monate | Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel. Screening auf Pestizide Das Screening muss auf folgenden Informationen basieren:
| |
Schwermetalle:
| Auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse, jedoch mindestens einmal alle 12 Monate | Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel. | |
Dioxine | Einmal alle 3 Monate, diverse Ursprünge | Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel. | |
Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB | Einmal alle 3 Monate, diverse Ursprünge | Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel. | |
Mineralöl-Kohlenwasserstoffe (C10-C40) | Jede Charge | Ablehnungsgrenzwert: nachsehen im TS1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | |||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | ||
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. GMP+ International muss jeweils informiert werden, sobald dieses Torwächterprotokoll für eine neue Erzeuger-Anbauland-Kombination verwendet wird. |
4.3.6. Beschaffung von Einzelfuttermitteln mineralischen Ursprungs
Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs dürfen im Rahmen eines Torwächterprotokolls nicht beschafft werden. Es muss ein spezifisches Protokoll erstellt werden. In der Zwischenzeit kann das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen eine Befreiung beantragen.
4.3.7. Beschaffung von bearbeiteten Einzelfuttermitteln
Geltender Anwendungsbereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Futtermittelerzeugnis | Bearbeiteten Einzelfuttermitteln
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweis:
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: | Die bearbeiteten Einzelfuttermittel werden außerhalb der nachstehenden Länder hergestellt und – sofern es einen Händler zwischen Hersteller und Torwächter gibt – ist dieser Händler außerhalb der nachstehend aufgeführten Länder ansässig, es sei denn, der Verkauf erfolgt gemäß FOB-Anforderungen.
Hinweis: Anhand einer jährlichen Evaluierung der Entwicklungen können spezifische Länder (oder Erzeugnis-Land-Kombinationen) zu dieser Liste hinzugefügt werden. Wenn entschieden wird, ein Land (oder eine Erzeugnis-Land-Kombination) zur Liste hinzuzufügen, wird dies weit im Vorfeld angekündigt. Die folgenden Länder werden mit dem Ziel evaluiert, sie zur Liste der Länder hinzuzufügen, in denen das Torwächterprinzip nicht angewendet werden kann:
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gilt bis | Der Torwächter muss eine Entscheidung zwischen 2 Optionen treffen:
oder
Hinweis: Wenn der Hersteller aus irgendeinem Grund auch nach 18 Monaten nicht zertifiziert ist, muss jede Partie analysiert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anforderungen an den Torwächter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spezifische Anforderungen | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lieferantenbewertung |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Empfohlen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobung aufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F0.2 Definitionsverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Option 1: Siehe § 4.3.7.1. --------------------------------------- Option 2: Auf Basis von HACCP | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren:
Daten und sonstige Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK (Option 1). Bevor ein Torwächter Option 2 LINK nutzt, muss er GMP+ International mittels eines speziellen Formulars informieren. Eine Validierung ist Bestandteil des Meldeverfahrens. Für weitere Informationen zum Verfahren siehe die Liste mit häufig gestellten Fragen. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden. |
4.3.7.1. Anlage 1: Analyse
- Alle Proben werden auf jeden Fall im Hinblick auf die Parameter analysiert, die nachstehend zusammengefasst werden. Wenn aus der Gefahrenanalyse hervorgeht, dass andere Parameter zu beachten sind, müssen diese Parameter analysiert werden.
Anmerkung: Zur Unterstützung bei der Einstufung eines individuellen Einzelfuttermittels in die richtige Kategorie können Sie dieses Dokument zurate ziehen.
- Wenn die Tabelle keine Informationen über Parameter enthält, muss der Torwächter auf Basis der Gefahrenanalyse die Parameter ermitteln, die für jede Charge analysiert werden müssen. Der Torwächter muss unter diesem LINK den Überwachungsplan bei GMP+ International zur Validierung einreichen, bevor das Torwächterprotokoll angewendet werden darf.
Gefährdung Kategorie Einzelfuttermittel | Pestizide Rückstand | Aflatoxin B1 | DON | ZEA | Fumonisine | OTA | T2/HT2 | Schwermetalle 4 (As, Cd, Pb, Hg) | Dioxine DL-PCB | NDL-PCB | PAK4 | Salmonellen | Blausäure | Antibiotika |
(Neben-)Produkte von Getreide einschl. Stärkeherstellung | X | Xb | X | X | Xb | X | Xa | X | X | X | | X | | |
(Neben-)Produkte aus der Kartoffelstärkeherstellung | X | | | | | | | X | X | X | Xd | Xf | | |
(Neben-)Produkte von Ölsaaten, Ölfrüchten, ölhaltigen Pflanzen (Mehl, Expeller) | X | X | | X | | | | X | X | X | | X | Xc | |
(Neben-)Produkte aus der Zuckerherstellung | X | | | X | | | | X | X | X | Xd | X | | |
(Neben-)Produkte aus der Bierherstellung (Hefe, Futterbier) | X | | | | | | | X | Xd | Xd | | X | | Xg |
(Neben-)Produkte von Malzen (Malzwurzeln, Malz), einschl. Biertreber und DDGS | X | Xb | X | X | Xb | X | Xa | X | X | X | | X | | |
Hülsenfrüchte, ihre Erzeugnisse und Nebenprodukte | X | | | | | X | Xd | Xd | Xd | X | | | | |
Getrocknetes Grasmehl | X | | | | | | | X | X | X | X | X | | |
Nebenprodukte/Erzeugnisse aus der Obstverarbeitung | X | Xi | | | | | | X | X | X | X | | Xi | |
Gefährdung Kategorie Einzelfuttermittel | Pestizide Rückstand | Schwermetalle 4 (As, Cd, Pb, Hg) | Dioxine DL-PCB | NDL-PCB | PAK4 | Salmonellen | Nickel | Antibiotika | Methanol | Unlösliche Unreinheiten |
(Neben-)Produkte aus der Milch- und Eierherstellung | | X | Xh | Xh | | X | | | | |
Fette, Öle (einschließlich Tierfetten) und Glyzerin, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die aufgeführt sind in Abschnitt 4.2 | X | Xn | X | X | Xj | | Xk | | Xn | Xm |
Fisch, Meerestiere und Nebenprodukte/ Erzeugnisse | X | X | X | X | X | X | | Xl | | |
a Nur für Hafer und Hafererzeugnisse | f Für eiweißreiche Erzeugnisse | k Nur für feste Fette |
b Nur für Mais und Maiserzeugnisse | g Für Hefe, wenn der Herstellungsprozess unbekannt ist | l Nur für Fisch und Garnelen aus Nicht-EU-Ländern |
c Nur für Leinsamen | h Für Eiprodukte und fetthaltige Erzeugnisse | m Nur für Tierfett, gesetzlich vorgeschrieben |
d Sofern getrocknet, unmittelbar | i Nur für Mandeln und Aprikosen | n Nur für Glyzerin |
e Nur bei direkter Lieferung an Landwirt | j Nur für Pflanzenöl und Glyzerin | |
4.3.8. Beschaffung von Futtermitteln für Futtermittelversuche
Geltender Anwendungsbereich | ||
Futtermittelerzeugnis | Futtermittel für Futtermittelversuche Bitte beachten Sie, dass dieses Protokoll nicht auf ein spezifisches Futtermittelerzeugnis verweist, sondern auf den Zweck, zu dem das Futtermittelerzeugnis beschafft wurde. | |
Herkunft: | Alle Länder | |
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung | |
| Keine Frist | |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |
Spezifische Anforderungen | Wenn spezifische Einzelfuttermittel Teil des Tests sind, brauchen sie nicht auf der TS1.3 Produktliste zu stehen. Wenn nicht registrierte Tierarzneimittel oder nicht zugelassene Zusatzstoffe verarbeitet werden, muss der Torwächter:
| |
Lieferantenbewertung |
| Ja |
| Empfohlen | |
| Jede Charge gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobungaufgeführt sind. Für eine Definition von „Charge“ siehe F0.2 Definitionsverzeichnis | |
| Basierend auf HACCP | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren:
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll für eine neue Kombination aus Hersteller und Erzeugnis anwenden. |
4.4. Torwächteranforderungen für die Beschaffung von Futtermitteldienstleistungen
4.4.1. Beschaffung von Straßentransporten
Geltender Anwendungsbereich | |
Futtermitteldienstleistung |
|
Herkunft: | Gilt für Straßentransport mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Länder:
Dieses Torwächterprotokoll kann in den folgenden Fällen auch in jedem Land für Straßentransport angewendet werden:
|
Angewendet von |
|
| |
Gilt bis | Keine Frist |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |
Spezifische Anforderungen | Der Torwächter muss:
Diese Kontrolle erfolgt mittels einer Erstinspektion sowie regelmäßigen Inspektionen, die von einem Ladungsinspektor ausgeführt werden. Wenn verbotene Ladungen transportiert wurden, muss das Freigabeverfahren angewendet werden. Siehe dazu den Abschnitt „Verfahren“ auf der IDTF-Website. Außerdem müssen als „nur für Lebensmittel“ gekennzeichnete Frachträume als solche auf eine deutlich sichtbare und nicht entfernbare Art und Weise gekennzeichnet werden, wenn sie für den Transport pflanzlicher Lebensmittel zur Verwendung in Futtermitteln eingesetzt werden. Als „nur für Lebensmittel“ gekennzeichnete Frachträume müssen unter die HACCP-Zertifizierung des Transporteurs fallen. | |
Lieferantenbewertung |
| Ja |
| Ja, mittels einer Erstinspektion und regelmäßigen Inspektionen | |
| Nicht zutreffend | |
| Nicht zutreffend | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren:
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Land anwenden. |
4.4.2. Beschaffung von Binnenschifffahrtstransporten
Geltender Anwendungsbereich | ||
Futtermitteldienstleistung | Binnenschifffahrtstransporte von Massengut | |
Herkunft: | Gilt für Binnenschifffahrtstransporte mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Länder:
| |
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit mindestens dem Anwendungsbereich Befrachtung von Binnenschifffahrtstransporten | |
Gilt bis | Keine Frist | |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |
Spezifische Anforderungen | Der Torwächter muss:
Für die Definition von CO siehe F0.2 Definitionsverzeichnis. | |
Lieferantenbewertung |
| Ja |
| Ja, mittels einer Erstinspektion | |
| Nicht zutreffend | |
| Nicht zutreffend | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren:
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben GMP+ International, jedes Mal zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Land anwenden. |
4.4.3. Beschaffung von Lagerungs- und Umschlagdienstleistungen
Geltender Anwendungsbereich | ||
Futtermitteldienstleistung | Lagerung und Umschlag | |
Herkunft: | Gilt für Lagerung und Umschlag mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Länder:
| |
Dieses Torwächterprotokoll kann in den folgenden Fällen auch in allen Ländern angewendet werden:
| ||
Angewendet von | nach GMP+ zertifiziertem Unternehmen mit einem Anwendungsbereich Herstellung oder Handel. | |
Gilt bis | Keine Frist | |
Anforderungen an den Torwächter | ||
Allgemeines | Siehe § 4.1 | |
Spezifische Anforderungen | Der Torwächter muss:
| |
Lieferantenbewertung |
| Ja |
| Ja, mittels einer Erstinspektion und anschließend risikobasierter regelmäßiger Inspektionen. | |
| Nicht zutreffend | |
| Nicht zutreffend | |
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Der Torwächter muss Folgendes registrieren:
Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. | |
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | ||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Ja | |
Mitteilung an GMP+ International | Ja, bevor Sie dieses Protokoll verwenden, unter diesem LINK. Es ist vorgeschrieben, GMP+ International zu benachrichtigen, wenn Sie dieses Torwächterprotokoll in einem anderen Land anwenden. |
4.5. Spezielle Torwächtermöglichkeiten
4.5.1. Sonstige Erzeugnisse und Dienstleistungen
Geltender Anwendungsbereich | |||
Futtermittelerzeugnis | Alle anderen Erzeugnisse und Dienstleistungen, die negative Auswirkungen auf die Futtermittelsicherheit haben können und die nicht in anderen Protokollen behandelt werden. | ||
Beispiele: Siliermittel, Reinigungsmittel, Schmiermittel, Verarbeitungshilfsstoffe, Tierarzneimittel, Siloreinigungsdienstleistungen, Schädlingsbekämpfung, Ausgangserzeugnisse für Futtermittel. Für weitere Informationen siehe S9.3 - Explantion of GMP+ feed chain | |||
Herkunft | Alle Länder | ||
Angewendet von | GMP+ zertifiziertes Unternehmen | ||
Gilt bis | Keine Frist | ||
Anforderungen an den Torwächter | |||
Allgemeines | Siehe § 4.1 Hinweis: Bei der Anwendung dieses Protokolls ist es nicht erforderlich, die Analyse in die GMP+ Monitoring database aufzunehmen. | ||
Spezifische Anforderungen | Nein | ||
Lieferantenbewertung |
| Ja | |
| Empfohlen | ||
| Gemäß den Anforderungen, die in Dokument TS1.6 Beprobung aufgeführt sind. | ||
| Basierend auf HACCP | ||
Als dokumentierte Informationen aufbewahren | Daten und Dokumentation im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Protokolls müssen dokumentiert werden. Diese Angaben müssen für den Auditor und – auf Anfrage – für GMP+ International verfügbar sein. Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind eventuell (teilweise) nicht immer verfügbar. Im Rahmen der Anwendung von HACCP-Grundsätzen kann dieser Mangel an Information dazu führen, dass weitere Lenkungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden. | ||
Mitteilung über die Anwendung dieses Protokolls | |||
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle | Nein | ||
Mitteilung an GMP+ International | Nein |
4.5.2. Ausgangserzeugnisse zur Soapstock-Spaltung
Anerkannte Zertifikate und Anwendungsbereiche | |
Alle in § 3.4.1 gelisteten Zertifikate und Anwendungsbereiche. Hinweis: Die Soapstock-Spalter müssen als ein Startpunkt in der gesicherten Kette betrachtet werden. Deshalb können die Ausgangserzeugnisse auch auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse bei nicht zertifizierten Lieferanten beschafft werden. | |
Zusatzanforderungen | |
Der Soapstock-Spalter muss für einen ordentlichen Vertrag mit den Lieferanten der Ausgangserzeugnisse sorgen, welcher eine Spezifizierung der eingehenden Ausgangserzeugnisse und die buchstäblich angegebene Negativliste mit Ausgangserzeugnissen enthalten muss. | |
Zu verwendende Ausgangserzeugnisse |
Dies stammt aus rohem GMQ-Pflanzenöl mit einer Qualität, die auch zur Verarbeitung zu raffiniertem Öl für den menschlichen Verzehr verwendet wird. Das zur Biodieselherstellung verwendete Öl ist nur teilweise raffiniert, also nur neutralisiert. Bleichung und Desodorierung gehören normalerweise nicht zum Biodieselherstellungsprozess. |
Nicht zu verwendende Ausgangserzeugnisse (TS1.4 Verbotene Produkte und Brennstoffe) |
|
Für die Definition von GMQ, GMQ-Öl der ersten Generation, MONG und Multi-Feedstock vgl. F0.2 Definitionsverzeichnis |
Feed Support Products
That was a lot of information to digest and one might ask, what is the next step? Luckily we can offer support for the GMP+ Community when doing this. We provide support by means of various tools and guidances but as each company has a shared responsibility to feed safety, and therefor tailor-made solutions cannot be offered. However, we do help by explaining requirements and provide background information about the requirements.
We have developed various supporting materials for the GMP+ Community. These include various tools, ranging from Frequently Asked Questions (FAQ) lists to webinars and events.
Supporting materials related to this document (Guidelines and FAQ’s)
We have made documents available which give guidance to the GMP+ requirements as laid down in the module GMP+ FSA and GMP+ FRA. These documents give examples, answers to frequently asked questions or background information.
GMP+ Monitoring database
The GMP+ Monitoring database contains analysis results from you and other users. It is possible to generate reports based on this data. We have a manual and a frequently asked questions document available.
Find our Feed Support Products here: Fact sheets More information: https://fsd.gmpplus.org/pagina/6/fact-sheets.aspx/ GMP+ Monitoring database More information: https://fsd.gmpplus.org/pagina/1281/gmp-monitoring-database.aspx GMP+ Portal More information: https://portal.gmpplus.org/en-US/ |