Richtlinien zur Gesetzgebung
Das vorliegende Dokument enthält Erläuterungen zur Unterstützung von GMP+-Unternehmen bei der Anwendung der (EU-)Gesetzgebung im Zusammenhang mit der GMP+-Zertifizierung.
1. GMP+ Anforderungen und die Gesetzgebung
1.1. Richtlinien zur Erfüllung der Gesetzgebung
Jedes in der Futtermittelindustrie tätige Unternehmen muss die einschlägige Gesetzgebung im Bereich der Futtermittelsicherheit erfüllen. Die Stakeholder von GMP+ International erkennen die Anforderungen, die in der aktuellen EU-Gesetzgebung im Bereich von Futtermitteln festgelegt sind, an.
Die wichtigsten Elemente dieser gesetzlichen Bestimmungen sind bereits im GMP+ FC scheme enthalten und müssen also von den nach GMP+ zertifizierten Unternehmen beachtet werden. Wenn die nationale Gesetzgebung in Bezug auf Futtermittel strenger ist als die „GMP+ FSA“-Zertifizierungsanforderungen, müssen die nach GMP+ zertifizierten Unternehmen die Anforderungen jener nationalen Gesetzgebung einhalten.
In allen anderen Fällen (weniger strenge oder keine nationale Gesetzgebung) muss das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen die GMP+-Anforderungen befolgen, und zwar ungeachtet der Frage, wo das Unternehmen ansässig ist und welcher Markt bedient wird. Dank dieses Ansatzes lässt sich in allen Ländern ein hohes Maß an Futtermittelsicherheit realisieren und gewährleisten. Damit wird auch dafür gesorgt, dass ein „GMP+ FSA“-Zertifikat weltweit ein hohes Maß an Futtermittelsicherheit garantiert.
Allerdings obliegt es nach wie vor der Verantwortung eines jeden nach GMP+ zertifizierten Unternehmens, sicherzustellen, dass es die einschlägige Futtermittelgesetzgebung erfüllt.
Eine allgemeine Zusammenfassung der EU-Gesetzgebung in Bezug auf Futtermittel lässt sich Appendix 1 entnehmen.
2. Aufnahme der EU-Gesetzgebung in die GMP+ Dokumente
2.1. TS 1.4 Verbotene Produkte und Brennstoffe
Die EU-Gesetzgebung verbietet die Verwendung bestimmter Produkte als Futtermittel (oder in der Herstellung von Futtermitteln). Diese verbotenen Produkte sind in TS1.4 Verbotene Produkte und Brennstoffe gelistet. Die dort gelisteten Produkte dürfen von einem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen NICHT verwendet werden.
Die einschlägige EU-Gesetzgebung können Sie in der nachstehenden Tabelle der Spalte „Gesetzgebungsquelle“ entnehmen.
Verbotene Produkte | Gesetzgebungsquelle |
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2.2. TS 1.5 Spezifische Grenzwerte für unbedenkliche Futtermittel
Das Dokument TS1.5 enthält die Grenzwerte für Futtermittel, die alle nach GMP+ zertifizierten Unternehmen berücksichtigen müssen, um zu ermitteln, ob ein Futtermittel sicher verwendet werden kann oder abgelehnt werden muss. In den meisten Fällen stammen diese Grenzwerte aus der EU-Gesetzgebung. Bei manchen Grenzwerten handelt es sich jedoch um sogenannte „GMP+-Grenzwerte“. Diese Grenzwerte stützen sich nicht auf der EU-Gesetzgebung, sondern auf Studien, die im Auftrag von GMP+ International durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse dieser Studien lassen sich über das GMP+-Portal einsehen.
Neben den Grenzwerten aus TS1.5 können kraft der nationalen Gesetzgebung strengere oder ergänzende Grenzwerte gelten. Diese müssen im Sinne der Bestimmungen aus § 1.1 eingehalten werden.
Hinweis: Die einschlägige EU-Gesetzgebung können Sie in der nachstehenden Tabelle der Spalte „Gesetzgebungsquelle“ entnehmen.
Kontaminanten | Gesetzgebungsquelle |
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| Anhang I ANORGANISCHE KONTAMINANTEN UND STICKSTOFFVERBINDUNGEN |
| Anhang II MYKOTOXINE |
| Anhang III IMMANENTE PFLANZLICHE TOXINE |
| Anhang IV ORGANOCHLOR-VERBINDUNGEN (EXKLUSIVE DIOXINE UND PCB) |
| Anhang V DIOXINE UND PCB |
Unkrautsamen und weder gemahlene noch zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glukoside oder andere giftige Stoffe enthalten, einzeln oder insgesamt, davon:
Samen von:
| Anhang VI SCHÄDLICHE BOTANISCHE UNREINHEITEN |
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| Empfehlung |
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| Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/6 der Kommission wird kraft Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/2058 der Kommission geändert. (Hinweis: Die neue Verordnung steht nicht mit der Festlegung neuer Grenzwerte im Zusammenhang.) |
2.3. TS 1.7 Überwachung
In das Protokoll zur Überwachung (TS 1.7) von Dioxin und dioxinähnlichen PCB in Fetten und Ölen wurde die EU-Gesetzgebung integriert.
Das heißt, dass die Anforderungen aus dem Protokoll von allen nach GMP+ zertifizierten Unternehmen zu beachten sind.
* Die Anforderungen stützen sich auf der EU-Gesetzgebung kraft VO. (EG) Nr. 183/2005 (Anhang II) einschließlich der Änderungen aus Verordnung (EU) Nr. 2015/1905.
Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission einschließlich der Änderungen aus Verordnung (EU) Nr. 691/2013 .
Appendix 1: Übersicht der EU-Gesetzgebung in Bezug auf das GMP+ FC scheme
Haftungsausschluss: Diese Übersicht ist nicht vollständig, sondern verschafft lediglich einen Überblick über die gängigste EU-Gesetzgebung, die in das GMP+ FC scheme aufgenommen worden ist. Siehe auch die website www.feedlegislation.org. Für die vollständige Übersicht und die aktuellste Fassung der EU-Gesetzgebung siehe die Website eur-lex.europa.eu.
Nr. Gesetzgebung | Titel Dokument |
Allgemeines | |
Allgemeine Lebens- (und Futtermittel-)Gesetzgebung Zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. | |
Futtermittelhygieneverordnung: Mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene. | |
Handelsverordnung Tierfutter: Über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission. | |
Überwachung von Futtermitteln: Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln. | |
Futtermittel | |
über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung. | |
Empfehlung der Kommission vom 17.08.2006 | betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratroxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen. |
mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke. | |
Verordnung (Euratom) | Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls. |
Katalog der Einzelfuttermittel. | |
Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates. | |
über Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte, zum menschlichen Verzehr oder zur Verwendung als Futtermittel bestimmte Krustentiere. | |
Zusatzstoffe | |
über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung. | |
Register der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe | Die Kommission hat gemäß Artikel 17 das Register der Futtermittelzusatzstoffe der Europäischen Union eingerichtet, das regelmäßig aktualisiert wird und auf die einschlägigen Zulassungsbestimmungen verweist. Diese Verordnungen enthalten die spezifischen Anforderungen an das Inverkehrbringen der Zusatzstoffe auf dem EU- und EWR-Markt. Dieses Register lässt sich zu Rate ziehen über: https://ec.europa.eu/food/safety/animal-feed/feed-additives/eu-register_en |
GVO | |
über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates. | |
über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. | |
über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG. | |
Tierisches Eiweiß | |
mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte). | |
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren. | |
mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien. | |
Salmonellen und übrige Zoonoseerreger | |
zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates. |