CR1.0 Akzeptierungs-voraussetzungen | 1. Anwendungsbereich dieses Dokuments | | - Auditdauer: 1 Tag entspricht 8 Stunden.
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2. Normative Verweisungen | | - Auflistung der Dokumente, deren Erfüllung vorgeschrieben ist.
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3. Grundsätze | | - Die Grundsätze müssen für Entscheidungen angewandt werden, die für unvorhergesehene Situationen getroffen werden müssen.
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4.3.1. Akkreditierungsvoraussetzungen | | |
4.3.2. Handhabung der Unparteilichkeit | | - Zur Gewährleistung der Unparteilichkeit gilt eine robustere Reihe Anforderungen.
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4.3.3. Vertraulichkeit | | - Detailliertere Anforderungen hinsichtlich der Vertraulichkeit.
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4.3.5. Strukturelle Anforderungen | | - Detailliertere Anforderungen hinsichtlich der Organisationsstruktur, obersten Leitung und Überwachung der operationellen Tätigkeiten.
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4.3.6.1. Kompetenz des Personals | | - Aufnahme von Witness-Audits zur Erfüllung der Anforderungen an die Auditerfahrung von GMP+-Auditoren für FSA und FRA.
- Anforderung an den internen Erfahrungsaustausch für GMP+-Auditoren für FSA und FRA: Höchstdauer auf 24 Stunden pro Jahr reduziert.
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4.3.7.1. Öffentliche Informationen | | - Pflege öffentlicher Informationen zu Auditverfahren, Erledigung von Informationsanfragen, Beschwerden, Berufungsverfahren und die Richtlinien in Bezug auf die Unparteilichkeit.
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4.3.7.2. Informationsaustausch zwischen einer Zertifizierungsstelle und ihren Kunden | | - Übersicht über Informationen, die Kunden und auch durch Kunden erteilt werden müssen.
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4.3.9. Verfahren und Dokumente zur GMP+-Zertifizierung | | - Implementierungs-datum der neuen Zertifizierungsan-forderungen wurde geändert.
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5.2.3.2. Overall Analysis | | - Verpflichtung zur Zusendung von Maßnahmen/Ver-besserungsplänen auf Ersuchen von GMP+ International.
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5.2.5. Bewertung der Berichte | | - Die Zertifizierungsstelle muss die Informationen sofort auf entsprech- ende Aufforderung hin zur Verfügung stellen.
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Appendix 4: Verfahren zur Akzeptierung und Bewertung von Zertifizierungsstellen | - Anlage 3: Verfahren zur Akzeptierung und Bewertung von Zertifizierungs-stellen, GMP+ C10.
| - Die Schritte „Bewertung der Dokumentation“ und „Akzeptierungsaudit“ sind getrennte Schritte.
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Appendix 6: Bewertungskriterien | - Anlage 1: Bewertungs-kriterien, GMP+ C11
| - Die Spalte mit Beschreibungen der Nonconformities wurde aktualisiert.
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CR2.0 Bewertung und Zertifizierung | - Anwendungsbereich dieses Dokuments
| | - Country Notes fallen unter den Anwendungsbereich dieses Dokuments.
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- Normative Verweisung(en)
| | - Auflistung der Dokumente, deren Erfüllung vorgeschrieben ist.
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4. Grundsätze | | - Die Grundsätze müssen für Entscheidungen angewandt werden, die für unvorhergesehene Situationen getroffen werden müssen.
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5.1.1 Antrag | | - Die antragstellende Organisation muss der Zertifizierungsstelle neue Informationen bereitstellen.
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5.1.2 Bewertung des Antrags | | - Es ist ein Verfahren zur Prüfung der Anfrage vorgeschrieben.
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5.1.4 Auditprogramm | | - Es sind nun ein Verfahren und spezifische Elemente für das Auditprogramm vorgeschrieben.
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5.1.5 Zuordnung des Auditteams | | - Neue Anforderungen an auszubildende Auditoren.
- Neue Auditfunktion
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5.1.6 Auditplan | | - Dem Unternehmen und dem Auditteam muss ein Auditplan mit den mindestens erforderlichen Informationen bereitgestellt werden.
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5.2.1.2 Eröffnungsgespräch | | - Es muss ein Eröffnungsgespräch zu den mindestens zu behandelnden Themen geführt werden.
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5.2.1.3 Zertifizierungsaudit | | - Das Erstzertifizierungsaudit muss in zwei Phasen durchgeführt werden.
- Für das Audit der Phase 1 und 2 gelten spezifische Anforderungen.
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5.2.1.3.1 Befristete Zulassung | | - Die befristete Zulassung muss in zwei Phasen erfolgen.
- Für das Audit der Phase 1 und 2 gelten spezifische Anforderungen.
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5.2.1.4 Überwachungsaudits | | - Nicht erforderliches vollständiges Systemaudit (auf der Grundlage der Risikobewertung).
- Verpflichtete Themen, die während des Überwachungsaudits bewertet werden müssen.
- Während des Zertifizierungszyklus muss das gesamte System bewertet werden.
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5.2.1.4.1 Angekündigtes Überwachungsaudit | | - Es wurden neue Anforderungen an angekündigte Überwachungsaudits festgelegt.
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5.2.1.4.2 Unangekündigtes Überwachungsaudit | | - Es wurden neue Anforderungen an unangekündigte Überwachungsaudits festgelegt.
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5.2.1.5 Rezertifizierungsaudit | | - Anforderungen an die Planung eines Rezertifizierungsaudits.
- Spezifische Themen, die während Rezertifizierungsaudit bewertet werden müssen.
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5.2.1.6 Zusatzaudit | | - Phase 1 und Phase 2 sind vorgeschrieben.
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5.2.2.2 Wiederholungsaudit | - § 2.7, GMP+C6
- § 2.5, GMP+ C12
| - Es können Kontrollen vor Ort und/oder verwaltungstechnische Kontrollen sowie eine Probenahme durchgeführt werden.
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5.2.4 Auditfeststellungen bestimmen und erfassen | - § 2.9, C6
- Anlage 4, C6
- § 2.7, C12
| - In Bezug auf die Ermittlung, Festlegung und Kommunizieren von Verbesserungs-möglichkeiten Konformität und Non-Konformität (Identifizierung, Einstufung).
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5.2.5 Abschlussgespräch | | - Es muss ein Abschlussgespräch mit mindestens zu behandelnden Themen geführt werden.
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5.2.6 Auditbericht | | - Verlängerung der Frist für das Hochladen der Auditfeststellungen/ Checkliste, Nonconformities und Endbeurteilung in die GMP+-Datenbank.
- Verlängerung der Frist für das Versenden der Auditberichte/Check-liste an die antragstellende Organisation bzw. das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen.
- Neue Informationen müssen in den Auditbericht aufgenommen werden.
- Für Audits der Phase 1 brauchen die dokumentierten Schlussfolgerungen nicht alle Anforderungen an einen Bericht zu erfüllen.
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5.2.7 Berichtsprüfung | | - Die Zertifizierungsstelle muss über ein Verfahren zur wirkungsvollen Prüfung aller GMP+-Auditberichte/Checklisten verfügen.
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5.2.8 Zertifizierungs-entscheidung | | - Die Person(en), die für das Treffen der Zertifizierungsentscheidung benannt wird/werden, muss/müssen über die erforderlichen Kompetenzen verfügen und bei der Zertifizierungsstelle oder einer juristischen Person, die unter die organisatorische Aufsicht der Zertifizierungsstelle fällt, angestellt sein.
- Die Zertifizierungsstelle muss jede Zertifizierungs-entscheidung festlegen zur Erteilung einer ersten Zertifizierung muss das Auditteam spezifische Mindestinformationen erteilen.
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5.2.9.1 Zertifikate | | - Im Falle der Ausfertigung revidierter Zertifizierungs-dokumente muss es möglich sein, die revidierten Dokumente von der vorigen Fassung der Dokumente zu unterscheiden.
- Innerhalb von acht Wochen nach der Durchführung des Audits vor Ort muss die Zertifizierungsstelle der antragstellenden Organisation bzw. dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen das Zertifikat zuschicken.
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5.2.9.3. Zertifikat und befristete Zulassungsvorlagen | | - Das „GMP+ FSA“-Logo muss auf dem Zertifikat stehen.
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5.3 Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats und einer befristeten Zulassung | - § 8.2.1 e), A1
- § 2.11, C6
- § 2.9, C12
| - Frist zur Informierung von GMP+ International und zur Anpassung in der GMP+-Datenbank wurde angepasst.
- Dokumentierte(s) Verfahren zur Aussetzung, Entziehung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Zertifikats.
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Appendix 1: Bewertungskriterien und Sanktionen für Audits für das GMP+ FSA | - Anlage 1, C6
- Anlage 1, C12
| - Die Beschreibung der Nonconformities wurde aktualisiert.
- Für weniger als 10 minor Nonconformities wird die Höchstfrist zur Behebung verlängert.
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Appendix 2: Turnus und Auditzeitaufwand | - Anlage 2, C6
- Anlage 2, C12
| - Der Mindestauditzeitaufwand wurde geändert.
- Die Berechnung des Auditzeitaufwands wurde geändert.
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Appendix 4: Matrixzertifizierung | - Anlage 4, C6
- Anlage 4, C12
| - Die Berechnung des Auditzeitaufwands und der Probenahme bei Nebenstandorten wurde geändert.
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Appendix 5: Angekündigtes Überwachungsaudit - nicht am Standort des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens | | - Hinzufügung von Anforderungen an angekündigte Überwachungsaudits - nicht am nach GMP+ zertifizierten Standort - für „Handel auf Papier“ innerhalb des Anwendungsbereichs „Handel mit Futtermitteln“.
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CR3.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereiche | 1. Anwendungsbereich | | - FRA-Modul, Anforderungen an Binnen- und Küstenschifffahrts-transporte von Futtermitteln, Laboruntersuchungen und registrierte Labore sind unter „Anwendungsbereich dieses Dokuments“ beschrieben.
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2. Normative Verweisung(en) | | - Auflistung der Dokumente, deren Erfüllung vorgeschrieben ist.
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4.1.1. Antrag | | - Die antragstellende Organisation muss der Zertifizierungsstelle neue Informationen bereitstellen.
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4.1.2. Bewertung des Antrags | | - Es ist ein Verfahren zur Prüfung der Anfrage vorgeschrieben.
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4.1.6. Auditplan | | - Für FRA und Laboruntersuchungen muss dem Unternehmen ein Auditplan zugeschickt werden.
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4.2.1.1. Allgemeines | | - Für Laboruntersuchungen gelten je nach dem/den Anwendungs-bereich(en) unter der ISO-17025-Akkreditierung spezifische Anforderungen für die Bewertung vor Ort.
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4.2.1.2. Erstzertifizierungsaudit und Erstinspektion | | - Alle Analysen müssen während des Zertifizierungszyklus bewertet werden.
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4.2.1.3. Befristete Zulassung | | - Die befristete Zulassung muss in zwei Phasen erfolgen.
- Für das Audit der Phase 1 und 2 gelten spezifische Anforderungen.
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4.2.1.6. Unangekündigtes Überwachungsaudit | | - Sofern das FRA-Modul zusammen mit dem FSA-Modul auditiert wird, ist das Audit für sämtliche Anwendungsbereiche unangekündigt.
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4.2.1.7. Rezertifizierungsaudit | | - Die Zertifizierungsstelle kann zur Verlängerung des Zertifikats oder der Erklärung die Durchführung von Audits der Phase 1 und 2 beschließen.
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4.2.1.8. Zusatzaudit | | - Bewertung des Antrags.
- Festlegung, ob eine Audittätigkeit erforderlich ist
- Möglichkeit der Durchführung eines Erweiterungsaudits in Kombination mit einem Überwachungsaudit/ Rezertifizierungsaudit.
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4.2.2.2. Wiederholungsaudit und -inspektion | | - Es können Kontrollen vor Ort und/oder verwaltungstechnische Kontrollen sowie eine Probenahme durchgeführt werden.
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4.2.5. Auditbericht | | - Verlängerung der Frist für das Hochladen der Auditfeststellungen/ Checkliste, Nonconformities und Endbeurteilung in die GMP+-Datenbank.
- Verlängerung der Frist für das Versenden der Auditberichte/Checkliste an die antragstellende Organisation bzw. das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen.
- Es müssen neue Informationen in den Auditbericht aufgenommen werden.
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4.2.6. Review | | - Die Zertifizierungsstelle muss über ein Verfahren zur wirkungsvollen Prüfung aller GMP+-Auditberichte/ Inspektionschecklisten verfügen.
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4.2.7. Zertifizierungsentscheidung | | - Es wurden drei Kriterien für die Auditentscheidung festgelegt.
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4.2.8.1. Zertifikate | | - Die Frist zur Versendung des Zertifikats und der Erklärung der antragstellenden Organisation bzw. des nach GMP+ zertifizierten Unternehmens wurde aktualisiert.
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4.2.8.3. Vorlage für das Zertifikat / die befristete Zulassung | | - Das „GMP+ FSA“- FRA Logo muss auf dem Zertifikat bzw. der Erklärung stehen.
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4.3. Aussetzung oder Entzug eines Zertifikats und einer befristeten Zulassung | - § 8.2.1 e), A1
- § 2.11, C6
- § 2.9, C12
| - Frist zur Informierung von GMP+ International und zur Anpassung in der GMP+-Datenbank wurde angepasst.
- Dokumentierte(s) Verfahren zur Aussetzung, Entziehung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Zertifikats.
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Appendix 1: Auditturnus und Inspektionszeitaufwand | - Anlage 2, C6
- Anlage 2, C12
| - Der Mindestauditzeitaufwand wurde geändert
- Die Berechnung des Auditzeitaufwands wurde geändert
- Reduzierung der Auditzeit gilt nicht für das FRA-Modul, Laboruntersuchungen, Registrierte Labore und Binnen- und Küstenschifffahrts-transporte von Futtermitteln.
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Appendix 2: Feed Responsibility Assurance (FRA) Matrixzertifizierung | - Anlage 4, C6
- Anlage 4, C12
| - Die Berechnung des Auditzeitaufwands und der Stichprobe bei Nebenstandorten wurde geändert.
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