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CR4.0 Gebühren 2024

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 1 Januar 2024

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1. Zwecks des Dokuments

Dieses Dokument enthält die Sätze der Gebühren im Jahr 2024, die Zertifizierungsstellen und zertifizierte Unternehmen der GMP+ International zu entrichten haben. Es handelt sich um Zertifizierungsstellen, die über eine Zulassung zur Ausstellung von GMP+-Zertifikaten auf der Grundlage des GMP+ Feed Certification Scheme mit dem Modul GMP+ Feed Safety Assurance und dem Modul GMP+ Feed Responsibility Assurance verfügen.

Das vorliegende Dokumente enthält außerdem die Höhe der Beitragssätze, die nach anderen Zertifizierungssystemen zertifizierte Unternehmen, die für die Zulassung innerhalb des GMP+-Futtermittelsicherheitssystems registriert sind, der GMP+ International zu entrichten haben.

Die Verpflichtung zur Zahlung jener Gebühren ist einerseits in den Zulassungsverträgen zwischen den Zertifizierungsstellen und GMP+ International und andererseits in den Verträgen zwischen den Zertifizierungsstellen und den nach GMP+ zertifizierten Unternehmen festgelegt.

Außerdem enthält dieses Dokument die Gebührensätze für die Abnahme sonstiger Dienstleistungen und Produkte von GMP+ International.

Ausgangspunkt für die Höhe der Gebühren ist, dass der Ertrag alle im Rahmen der Verwaltung der vorgenannten Regelungen und der daran haftenden Unterstützungstätigkeiten entstehenden Kosten deckt.

Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Mit GMP+ International wird im Folgenden die GMP+ International B.V. gemeint.

2. Zertifizierungsstellen

2.1. Grundgebühr

2.1.1 Die Zertifizierungsstelle hat GMP+ International jährlich die in Tabelle 1 angegebene Grundgebühr zu entrichten.

Tabelle 1: Grundgebührensätze (in Euro) für Zertifizierungsstellen

Elemente

GMP+ Feed Certification scheme

  1. Grundgebühr

€ 1565,00

  1. Benutzung der Datenbank-Webanwendung und API
€ 1050,00
  1. je zu zertifizierenden Anwendungsbereich 1 bis 5
€ 1.110,00
  1. je zu zertifizierenden Anwendungsbereich 6 bis 10
€ 915,00
  1. je zu zertifizierenden Anwendungsbereich 11 bis 15
€ 655,00
  1. je zu zertifizierenden Anwendungsbereich 16 und weiter
€ 390,00
  1. je zugelassenen Auditor
€ 157,00
  1. je Critical Location
€ 2.615,00

2.1.2 Die Zertifizierungsstelle hat die Grundgebühren im April 2024 zu entrichten. Die Zahlung hat auf der Grundlage der von GMP+ International zur Verfügung zu stellenden Rechnung zu erfolgen, innerhalb der Zahlungstermin von 21 Tagen.

2.1.3 Die in Tabelle 1 zu § 2.1.1 genannten Grundgebühr (a.) gilt nicht für Zertifizierungsstellen, die über ein Zulassung eines anderen - von GMP+ International anerkannten – Zertifizierungssystems verfügen und die sich bei GMP+ International ausschließlich zur Zulassung für eine Country Note anmelden. In allen anderen Fällen gilt diese Ausnahme nicht. Bedingung ist, dass die betreffende Zertifizierungsstelle mit GMP+ International einen Vertrag geschlossen hat. Die anerkannten Zertifizierungs­systeme (einschließlich Anwendungsbereichen) werden in § 3 von TS 1.2 Beschaffung genannt.

2.2. Sonstige Gebühren

2.2.1 Eine Zertifizierungsstelle, die einen Zulassungsantrag im Sinne des CR 1.0 Akzeptierungs­voraussetzungen zum Erhalt einer Lizenz zur Durchführung von „GMP+ FSA“- und/oder „GMP+ FRA“- Zertifizierungen einreicht, hat der GMP+ International vor der Aufnahme der Beurteilung des Antrags die in Tabelle 2 zu Buchstabe a. genannte Gebühr zu entrichten. Das Genehmigungsverfahren muss innerhalb von 26 Wochen abgeschlossen sein.

2.2.2 Eine Zertifizierungsstelle, die Auditoren zum Ablegen von Prüfungen anmeldet, hat GMP+ International je angemeldeten Auditor und pro Anwendungsbereich (Scope) die in Tabelle 2 zu Buchstabe b. genannte Gebühr zu entrichten.

Tabelle 2: Sätze der sonstigen Gebühren (in Euro) für Zertifizierungsstellen

  1. Antrag auf Zulassung einer Zertifizierungsstelle

€ 10.000,00

  1. Anmeldung eines Auditoren zur Prüfung
€ 118,00

2.2.3 Die Zertifizierungseinrichtungen sind verpflichtet, die in § 3 genannten Beiträge der GMP+ zertifizierten Unternehmen an GMP+ International abzuführen. GMP+ International sendet in der Regel zwei Monate nach der Vergabe des Zertifikats und in jedem darauf folgendem Jahr, in dem das Zertifikat gilt, jeweils im entsprechenden Monat, eine Rechnung. Als Richtdatum wird der Endtermin des Zertifikats gehandhabt. Wenn nach der Vergabe des anfänglichen Zertifikats Anwendungsbereiche bzw. Zertifikate ergänzt werden, gilt der Monat des Jahres, der dem Endtermin entspricht.

2.2.4 Die Beträge im Sinne der § 2.1.1 bis § 2.2.3 müssen dem Konto der GMP+ International innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt gutgeschrieben sein.

3. Zertifizierte Unternehmen

3.1. Allgemeines

3.1.1 Ein GMP+ zertifiziertes Unternehmen im Sinne von Kapitel 1 hat GMP+ International jährlich eine Gebühr im Sinne der nachstehenden Vorgaben zu entrichten. Das GMP+ zertifizierte Unternehmen zahlt jenen Beitrag über die Zertifizierungsstelle, mit der es einen Vertrag geschlossen hat. Jene wird GMP+ International den Betrag gemäß den Bestimmungen in § 3.2 entrichten.

3.1.2. Wenn die Zertifizierung für einen Unternehmensstandort sich auf mehrere Anwendungsbereiche (Scopes) bezieht, sind für jeden ergänzende Anwendungsbereich (Scope) 40 % des dafür geltenden Betrags zu entrichten. Bei der Zertifizierung von mehr als 5 Anwendungsbereichen je Betriebsstandort, ist für jeden zusätzlichen Anwendungsbereich (Scope) 10 Prozent des dafür geltenden Satzes fällig. In diesen Fällen ist der höchste Betrag vollständig zu zahlen und gilt der Preisnachlass in Bezug auf die niedrigeren Gebührensätze.

3.2. Nach GMP+ zertifizierte Unternehmen

Die GMP+ zertifizierten Unternehmen müssen pro Unternehmensstandort und für jeden genannten Anwendungsbereich (Scope) die in Tabelle 3 genannte Grundgebühr entrichten.

Tabelle 3: Grundgebührensätze (in Euro) pro Anwendungsbereich für zertifizierte Unternehmen

Grundgebühr

Je Standort

Anwendungsbereich 1

€ 308,00

Anwendungsbereich 2 bis 5 (siehe Erläuterung § 3.1.2)

€ 123,20

Anwendungsbereich 6 und mehr (siehe Erläuterung § 3.1.2)

€ 30,80

Abweichende Gebühr

Je Standort / Schiff

Transport von Futtermitteln, Straßentransport ≤ 2 Mitarbeiter*

€ 132,00

Futtermittelhandel, Zwischenhandel

€ 61,00

Transport von Futtermitteln, Binnenschifffahrt

€ 61,00

Matrix

Gebührenstaffel

Standorte

1 bis 5

Standorte

6 bis 10:

Standorte

11 bis 15

Standorte

16 bis 40

Standorte

41 bis 60

Standorte

16 bis 80

Standorte

>80

Handel

€ 308,00

€ 231,00

€ 155,00

€ 93,00

€ 93,00

€ 93,00

€ 93,00

Transport

€ 308,00

€ 231,00

€ 155,00

€ 93,00

€ 93,00

€ 93,00

€ 93,00

Befrachtung

€ 308,00

€ 231,00

€ 155,00

€ 93,00

€ 93,00

€ 93,00

€ 93,00

Lagerung und Umschlag

€ 308,00

€ 231,00

€ 155,00

€ 93,00

€ 65,00

€ 47,00

€ 31,00

Futtermittelhandel, Zwischenhandel

€ 61,00

€ 46,00

€ 31,00

€ 19,00

€ 19,00

€ 19,00

€ 19,00

Transport von Futtermitteln, Binnenschifffahrt

€ 61,00

€ 46,00

€ 31,00

€ 19,00

€ 19,00

€ 19,00

€ 19,00

Ein Unternehmen erhält einen Anwendungsbereich Handel, wenn es mit nicht selbst produzierten Futtermitteln handelt. Verkauf von selbst produzierten Futtermitteln fällt unter den Anwendungsbereich Herstellung.

*Beim Anwendungsbereich Transport von Futtermitteln, Straßentransport, wird zwischen kleinen Unternehmen mit weniger oder gleich (≤) 2 Mitarbeitern und mit mehr (>2) Mitarbeitern unterschieden.

Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, GMP+ International in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter pro zertifiziertem Unternehmen zu informieren. Wenn keine Registrierung stattgefunden hat, wird der Höchstsatz gehandhabt. Dies gilt nur, wenn ein Unternehmen für den Geltungsbereich Transport zertifiziert ist.

Neben Transportunternehmen gibt es auch Vermieter von Zugmaschinen mit Fahrer mit und ohne eigenem Handbuch. Diese fallen unter die Gebührenstruktur des Futtermitteltransports.

Die Anwendung der sogenannten Gebührenstaffel für Matrixzertifizierungen ist nur möglich, sofern die entsprechenden Anforderungen aus Appendix 4 von CR 2.0 Bewertung und Zertifizierung /Appendix 2 von CR 3.0 Bewertung und Zertifizierung zusätzlicher Anwendungsbereicheerfüllt werden. Diesbezüglich gilt ferner, dass die Zertifizierungsstelle für die korrekten Informationen zur Registrierung in der Datenbank von GMP+ International Sorge zu tragen hat.

4. Sonstige Unternehmen

Sonstige Unternehmen

Außer Unternehmen, die für die vorstehend genannten Systeme GMP+ zertifiziert sind, gibt es auch noch Unternehmen, die auf andere Art und Weise mit GMP+ International verbunden sind.

4.1. QS- zertifizierte Unternehmen

Ein QS-zertifiziertes Unternehmen, das für die Zulassung innerhalb des GMP+-Futtermittelsicherheitssystems registriert ist, hat GMP+ International jährlich eine Registrierungsvergütung (siehe unten) zu entrichten. Der Betrag muss innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserstellung auf dem Konto von GMP+ International eingegangen sein.

QS zertifizierte Unternehmen

Je Standort

Herstellung von Mischfuttermitteln

€ 308,00

Herstellung von Vormischungen

€ 308,00

Wenn das Unternehmen für einen Unternehmensstandort sich auf mehrere Anwendungs­bereiche (Scopes) bezieht, sind für jeden ergänzenden Anwendungsbereich (Scope) 40 % des dafür geltenden Registrierungsbetrags zu entrichten. In diesen Fällen ist der höchste Betrag vollständig zu zahlen und gilt der Preisnachlass in Bezug auf die niedrigeren Tarife.

4.2. pastus+-zertifizierte Unternehmen

Ein pastus+-zertifiziertes Unternehmen, das für die Zulassung innerhalb des GMP+-Futtermittelsicherheitssystems registriert ist, hat GMP+ International jährlich eine Registrierungsvergütung (siehe unten) zur Deckung der damit zusammenhängenden Kosten zu entrichten. Der Betrag muss innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserstellung auf dem Konto von GMP+ International eingegangen sein.

pastus+ zertifizierte Unternehmen

Je Standort

Herstellung von Einzelfuttermitteln

€ 308,00

Herstellung von Mischfuttermitteln

€ 308,00

Futtermittelhandel

€ 308,00

Lagerung und Umschlag von Futtermitteln

€ 308,00

Transport von Futtermitteln, Straßentransport

€ 308,00

Wenn die Zertifizierung für einen Unternehmensstandort sich auf mehrere Anwendungsbereiche (Scopes) bezieht, sind für jeden ergänzenden Anwendungsbereich (Scope) 40 % des dafür geltenden Registrierungsbetrags zu entrichten. In diesen Fällen ist der höchste Betrag vollständig zu zahlen und gilt der Preisnachlass in Bezug auf die niedrigeren Tarife.