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MI5.5 CO2-Fußabdruck von Futtermitteln

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Dieses Dokument ist in 3 verschiedenen Sprachen verfügbar

Ausführung: 1 Januar 2024

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Einführung

Das vorliegende Marktinitiativen-Dokument (MI-Dokument) ist in enger Zusammenarbeit zwischen Partnern in der Futtermittelkette und GMP+ International zustande gekommen. Das Hauptziel dieses Dokuments ist es, Mischfutterunternehmen eine Möglichkeit zur Zertifizierung von Futtermitteln anzubieten, deren Produkt-CO2-Bilanz (Carbon Footprint of Products; kurz: CFP) gemäß dem Nevedi-Protokoll zur CFP-Berechnung (Protocol CFP berekening Nevedi, im Folgenden als Nevedi-Protokoll bezeichnet) berechnet wird. Das Nevedi-Protokoll hat den Zweck, Viehhaltern Einblick in den CFP des gelieferten Futtermittels zu verschaffen und außerdem Milchviehhaltern die Methan-Emissionsfaktoren einsichtig zu machen.

1. Anwendungsbereich dieses Dokuments

Das vorliegende MI-Dokument enthält die Anforderungen an die Berechnung des CFP von Futtermitteln und an die Weitergabe dieser Werte an Kunden oder Dritte gemäß dem Nevedi-Protokoll. Mit der Erfüllung der Anforderungen aus diesem Standard sorgt das Unternehmen für eine korrekte Implementierung des Nevedi-Protokolls. Mit der Erfüllung des Standards wird keine Aussage über die Nachhaltigkeit des Futtermittel gemacht, für das der CFP berechnet wird.

Das vorliegende MI-Dokument gilt für nach GMP+ zertifizierte Mischfutterunternehmen mit Sitz in den Niederlanden, die Futtermittel herstellen und diese an Abnehmer liefern.

Das Nevedi-Protokoll ist ein niederländisches Instrument zur Berechnung des CFP von Futtermitteln. Deshalb beschränkt sich der Anwendungsbereich dieses Standards auf niederländische Unternehmen. In den nächsten Jahren wird dieser Standard zu einem international anwendbaren Standard weiterentwickelt.

2. Normative Verweisungen

Das vorliegende MI-Dokument muss immer in Kombination mit dem Nevedi-Protokoll und dem Standard R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirementsverwendet werden, mit denen die Einrichtung eines Feed Responsibility Management System (FRMS) gewährleistet wird. Die kombinierte Verwendung ermöglicht es Unternehmen, Futtermittelprodukte gemäß dem Nevedi-Protokoll zu liefern.

Das vorliegende Dokument muss:

  1. neben dem „GMP+ FSA“-Modul;
  2. in Kombination mit einem gleichwertigen Futtermittelsicherheitsstandard (siehe TS1.2 Beschaffung), oder;
  3. ohne ergänzende Zertifizierung verwendet werden.

3. Begriffe und Definitionen

Siehe F0.2 Definitionsverzeichnis.

4. Systemvoraussetzungen

Das Unternehmen muss nachweisen, dass es Zugang zum Nevedi-Protokoll hat.

Ein Unternehmen kann über eine Mitgliedschaft der Nevedi Zugang zum Nevedi-Protokoll erhalten oder indem es mit Nevedi einen getrennten Vertrag über die Nutzung des Nevedi-Protokolls abschließt.

Das Unternehmen muss je Tierkategorie festlegen und dokumentieren, welche Einzelfuttermittel, Futtermittelinhaltsstoffe und/oder Mischfuttermittel unter den Anwendungsbereich dieses Standards fallen.

Die (oberste) Leitung des Unternehmens muss schriftlich erklären, dass es dem Auditor alle erforderlichen und zutreffenden Informationen zur Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen aus diesem Standard erteilt hat.

Das Unternehmen muss ein Verfahren implementieren, das beschreibt, wie das Unternehmen den CFP des Futtermittels berechnet und das Ergebnis der Berechnung an Kunden und Dritte weitergibt, und muss dafür Sorge tragen, dass dieses Verfahren ständig korrekt umgesetzt wird.

5. Eingaben für die CFP-Berechnungen

5.1. Zusammensetzung des Futtermittels

Das Unternehmen muss dokumentieren, aus welchen Inhaltsstoffen sich das Futtermittel zusammensetzt.

Die Verwendung von Hilfsmitteln zur Rezeptverwaltung kann zur Ermittlung der Zusammensetzung des Futtermittels nützlich sein.


Das Unternehmen muss das Gewicht eines jeden Inhaltsstoffs dokumentieren, das im Futtermittel verarbeitet wird.

5.2. CFP-Daten zu Futtermittelinhaltsstoffen

Das Unternehmen muss die CFP-Daten, die für die Inhaltsstoffe des betreffenden Futtermittels aus dem anwendbaren Nevedi-Protokoll gelten, auswählen (siehe Anhang 3a und 3b des Nevedi-Protokolls).

Es kann zur Auswahl der richtigen CFP-Daten hilfreich sein, das in Dokument R5.0 Feed Management Systems Requirementsbeschriebene Rückverfolgbarkeitssystem zu verwenden.


Sofern das Unternehmen für die Herstellung eines Mischfuttermittels einen Inhaltsstoff verwendet, für den keine CFP-Daten in der Datenbank verfügbar sind, muss das Unternehmen die CFP-Daten der Produktgruppe verwenden, zu der der Inhaltsstoff gehört (siehe Anhang 1 des Nevedi-Protokolls).

Sofern das Unternehmen für die Herstellung eines Mischfuttermittels einen Inhaltsstoff verwendet, für den in der Datenbank mehrere CFP-Daten für verschiedene geografische Ursprungsorte verfügbar sind, muss das Unternehmen die CFP-Daten verwenden, die für den geografischen Ursprung des verwendeten Inhaltsstoffs gelten.

In Abschnitt 4 des Nevedi-Protokolls wird beschrieben, wie das Unternehmen mit CFP-Daten zu verfahren hat, die für einen spezifischen geografischen Ursprung gelten.


Sofern das Unternehmen über keine Informationen zu dem spezifischen geografischen Ursprung eines Futtermittelinhaltsstoffs verfügt, muss das Unternehmen aus der Datenbank die CFP-Daten für den betreffenden Inhaltsstoff ohne geografische Ursprungsbezeichnung auswählen.

5.3. Mengen des hergestellten Mischfuttermittels

Das Unternehmen, das sich für die Berechnung eines betriebsspezifischen CFP-Wertes für die Mischfutterherstellung entscheidet, muss je Herstellungsstandort dokumentieren, welche Mengen (in Tonnen) Mischfuttermittel hergestellt und ausgeliefert werden, und zwar wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Tiersorte: Wiederkäuer, Schweine, Geflügel oder sonstige;
  • Mischfuttertyp: Pelletfutter (einschließlich zerstampfte Futtermittel) und Mehl;
  • Auslieferungstyp: lose, in Säcken oder in Big Bags.

5.4. Energieverbrauch der Mischfutterherstellung

Das Unternehmen, das sich für die Berechnung eines betriebsspezifischen CFP-Wertes für die Mischfutterherstellung entscheidet, muss je Herstellungsstandort dokumentieren, welche Energiemengen zur Herstellung der Mischfuttermittel verbraucht worden sind. Diese verbrauchte Energie muss nach den nachstehenden Energiequellen aufgeschlüsselt werden:

  • Strom (in kWh)
  • Erdgas (in m3/MJ/kWh)
  • Biogas (in MJ/kWh)
  • Biomasse (in MJ/kWh)
  • Diesel (in I/MJ/kWh)
  • Propan (in I/MJ/kWh)
  • Sonstige Brennstoffe (MJ)

Für den verwendeten Strom muss das Unternehmen über den Strom-Herkunftsnachweis des Energielieferanten belegen:

  • welche Quellen zur Erzeugung des beschafften Stroms verwendet wurden, und;
  • den Anteil jeder verwendeten Quelle. Die Summe aller verwendeten Quellen muss 100 Prozent ergeben.

6. Berechnung des CFP der Futtermittel

6.1. Allgemeine Anforderungen an CFP-Berechnungen

Das Unternehmen muss den CFP in g CO2-Äquivalenten pro kg Futtermittel berechnen.

Das Unternehmen muss den CFP gemäß der Zusammensetzung des betreffenden Futtermittels berechnen.

Unternehmen, die Futtermittel für Milchkühe und dazugehöriges Jungvieh herstellen, müssen eine separate Berechnung für die vier einzelnen CFP-Indikatoren und für den Gesamt-CFP des Mischfuttermittels erstellen.

Die vier Indikatoren des CFP werden in § 5.1 des Nevedi-Protokolls beschrieben.

6.2. Auswahl der Berechnungsmethode für den CFP einer Mischfutterherstellung

Das Unternehmen muss aus der nachstehenden Liste wählen, welche Methode verwendet wird, um den CFP für die Mischfutterherstellung festzulegen:

  1. den CFP-Standardwert für die Mischfutterherstellung, oder;
  2. den betriebsbezogenen CFP-Wert für die Mischfutterherstellung.

Das Unternehmen muss die gewählte Berechnungsmethode auf sämtliche hergestellten Mischfuttermittel anwenden.

Sofern das Unternehmen die erste Methode wählt, muss das Unternehmen den CFP der Futtermittel gemäß § 6.4 berechnen. Sofern das Unternehmen die zweite Methode wählt, muss das Unternehmen den CFP der Futtermittel gemäß § 6.5 berechnen.

6.3. Anforderungen an die betriebsbezogene Berechnung des CFP der Mischfutterherstellung

Unternehmen, die sich dafür entscheiden, eine betriebsbezogene Berechnung des CFP der Mischfutterherstellung zu erstellen, müssen dafür das Nevedi-Energieerzeugungstool 2024 (Nevedi energieproductietool 2024) verwenden.

Das Unternehmen darf das Nevedi-Energieerzeugungstool 2024 ausschließlich verwenden, sofern es über Daten zu den hergestellten Mengen Mischfuttermittel und zum Energieverbrauch für die Mischfutterherstellung verfügt, die sich auf denselben, jüngsten ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten beziehen.

Der Energielieferant kann erst im Nachhinein feststellen, mit welchen Energiequellen der gelieferte Strom erzeugt worden ist. Der Strom-Herkunftsnachweis, der in einem bestimmten Jahr erworben worden ist, enthält Informationen in Bezug auf den im vorherigen Jahr gelieferten Strom.


Das Unternehmen, das sich für eine betriebsbezogene Berechnung des CFP der Mischfutterherstellung entscheiden, müssen für jede Mischfutterkategorie einen spezifischen CFP-Wert berechnen, und zwar gemäß der nachstehenden Aufschlüsselung:

  • Tiersorte: Wiederkäuer, Schweine, Geflügel oder sonstige;
  • Mischfuttertyp: Pelletfutter (einschließlich zerstampfte Futtermittel) und Breifutter; und
  • Auslieferungstyp: lose, in Säcken oder in Big Bags.

Das Unternehmen, das sich für eine betriebsbezogene Berechnung des CFP der Mischfutterherstellung entscheidet, berechnet jeweils spätestens bis zum 31. Dezember für jede Mischfutterkategorie einen spezifischen CFP-Wert. Das Unternehmen verwendet diese Werte für die Berechnungen des CFP im nächsten Jahr.

6.4. CFP-Berechnung mit dem CFP-Standardwert für die Mischfutterherstellung

Das Unternehmen muss zur Berechnung des CFP des Futtermittels die nachstehende Berechnungsmethode verwenden:

Schritt 1: Berechnung des CFP des insgesamt hergestellten Futtermittels:

Inhaltsstoffe (kg)


CFP-Daten (g CO2-eq/kg)


Ergebnis

Gewicht Inhaltsstoff A

x

CFP-Daten Inhaltsstoff A

=

CFP Inhaltsstoff A

Gewicht Inhaltsstoff B

x

CFP-Daten Inhaltsstoff B

=

CFP Inhaltsstoff B

Gewicht Inhaltsstoff C

x

CFP-Daten Inhaltsstoff C

=

CFP Inhaltsstoff C

...


+
Gewicht Futtermittel insgesamt


= CFP Futtermittel insgesamt

Schritt 2: Berechnung des CFP pro kg Futtermittel:

CFP Futtermittel insgesamt / Gewicht Futtermittel insgesamt = CFP Futtermittel (g CO2-eq/kg)

6.5. CFP-Berechnung mit Hilfe des betriebsbezogenen CFP-Werts für die Mischfutterherstellung

Das Unternehmen muss zur Berechnung des CFP des Futtermittels die nachstehende Berechnungsmethode verwenden:

Schritt 1: Berechnung des betriebsbezogenen CPF der Mischfutterherstellung

Das Unternehmen berechnet mit Hilfe des entsprechenden Nevedi CPF-Mischfutterherstellungsprotokolls den betriebsbezogenen CPF-Wert für jede zutreffende Mischfutterkategorie.

Schritt 2: Spezifizierung der CFP-Daten im Nevedi-Protokoll

Spalte „O“ der Nevedi-Datenbank enthält den CFP-Standardwert für die Mischfutterherstellung. Das Unternehmen muss den CFP-Standardwert für die Mischfutterherstellung in Spalte „O“ durch den betriebsbezogenen CFP-Wert für die Mischfutterherstellung, der für die zutreffende Mischfutterkategorie gilt, ersetzen. Der betriebsbezogene CFP-Wert für die Mischfutterherstellung aus Spalte O in Kombination mit dem CFP-Wert je Ausgangserzeugnis in Bezug auf CFP Fossil ausschl. Torfemissionen (Spalte K), CFP Fossil einschl. Torfemissionen (Spalte L), CFP biogen (Spalte M) und CFP Land Use Change (LUC) (Spalte N) ergibt die CFP-Daten je Inhaltsstoff, die in Schritt 3 verwendet werden.

Schritt 3: Berechnung des CFP des insgesamt hergestellten Futtermittels:

Inhaltsstoffe (kg)


CFP-Daten (g CO2-eq/kg)


Ergebnis

Gewicht Inhaltsstoff A

x

CFP-Daten Inhaltsstoff A nach Schritt 2

=

CFP Inhaltsstoff A

Gewicht Inhaltsstoff B

x

CFP-Daten Inhaltsstoff B nach Schritt 2

=

CFP Inhaltsstoff B

Gewicht Inhaltsstoff C

x

CFP-Daten Inhaltsstoff C nach Schritt 2

=

CFP Inhaltsstoff C

...


+
CFP Futtermittel insgesamt


= CFP Futtermittel insgesamt

Schritt 4: Berechnung des CFP pro kg Futtermittel:

CFP Futtermittel insgesamt / Gewicht Futtermittel insgesamt = CFP Futtermittel (g CO2-eq/kg)

7. Zusatzberechnung der Emissionsfaktoren für die Methan-Produktion von Futtermitteln

Unternehmen, die Futtermittel für Milchkühe und dazugehöriges Jungvieh herstellen, müssen gemäß den in Appendix 1 beschriebenen Vorgaben eine ergänzende Berechnung der Emissionsfaktoren der Methan-Produktion des Futtermittels erstellen.

Das Nevedi-Protokoll enthält für diese Berechnung getrennte Methan-Emissionsfaktoren für Futtermittelinhaltsstoffe.

8. Kompensierung des CPF-LUC-Indikators

8.1. Die Verwendung von Credits für satellietengestützten Land Use Change (SBLC)

Das Nevedi-Protokoll gestattet es Mischfuttermittelunternehmen, den CFP-LUC-Indikator von der CFP-Berechnung des Futtermittels auszuschließen, sofern das Unternehmen nachweisen kann, dass der CFP-LUC-Indikator des Soja(produkt)s, das in dem Futtermittel verarbeitet worden ist, über eine SBLC-Verifizierungsbescheinigung kompensiert wird. Dieses Verfahren wird in Anhang 4 des Nevedi-Protokolls beschrieben.


Das Unternehmen, das den CFP-LUC-Indikator kompensieren möchte, muss nachweisen, dass in der SBLC-Verifizierungsbescheinigung, die das Unternehmen verwendet, folgende Angaben enthalten sind:

  • der Name von Partei X, die dem Mischfutterunternehmen die SBLC Credits verkauft
  • der Name des Endverbrauchers Y (das Mischfutterunternehmen) als Käufer der SBLC Credits
  • das SBLC Credit Volumen, auf das sich die SBLC-Verifizierungsbescheinigung bezieht
  • das Land, in dem das SBLC zertifizierte Soja angebaut worden ist
  • die Erklärung der überprüfenden Partei, dass
    • die Partei, die die SBLC Credits verkauft, diese Credits von einem Sojaunternehmen erhalten hat, das gemäß einem nach FEFAC Soy Sourcing Guideline (FSSG) anerkannten System für Soja zertifiziert ist.
    • Die SBLC Credits gelten für Soja, zu dem über Satellitendaten überprüft worden ist, dass es auf Anbauflächen angebaut worden ist, bei denen in den vergangenen 20 Jahren keine Landnutzungsumwandlungen oder Entwaldungen erfolgt sind.
    • Die verifizierende Partei führt eine Bilanz über Folgendes:
      • die von der nicht umgewandelten/nicht entwaldeten Anbaufläche geernteteMenge Soja
      • die für dieses Soja an den Sojabauern ausgegebene Menge SBLC Credits
      • die Menge SBLC Credits, die über die Kette vom Sojabauern zum Endverwender Y übertragen worden ist;
  • die verifizierende Partei hat alles überprüft und bestätigt, dass alle Credits, die dem Endverwender Y übertragen worden sind, von dem Soja gedeckt sind, das auf der Anbaufläche angebaut worden ist, die während 20 Jahren weder umgeformt noch entwaldet worden ist
  • das Datum der Ausstellung der SBLC-Verifizierungsbescheinigung
  • die Identifizierung der Partei, die die SBLC-Verifizierungsbescheinigung ausgestellt hat.
  • Sofern der SBLC-Verifizierungsbescheinigung Anlagen beigefügt sind, werden sowohl die Verifizierungsbescheinigung als auch die Anlagen mit einem einzigartigen Code versehen, der angibt, dass die Dokumente zueinander gehören.

Eine Vorlage einer SBLC-Verifizierungsbescheinigung ist Appendix 2 zu entnehmen.

Die nachstehenden Anforderungen gelten für die Anwendung von SBLC Credits durch das Unternehmen:

  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass ausschließlich der CPF-LUC-Indikator des Futtermittel-CPF über SBLC Credits kompensiert wird.
  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Menge gekaufter SLBC Credits der Menge Soja entspricht, für die der CPF-LUC-Indikator kompensiert wird.
  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass für ein Futtermittel, das mit Soja(produkten) hergestellt wird, für die keine SBLC-Verifizierungsbescheinigungen gelten, der CPF-LUC-Indikator in die CFP-Berechnung aufgenommen worden ist.
  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass die SBLC-Credits im selben Jahr zur Kompensierung des CPF-LUC-Indikators gekauft und verwendet worden sind. Es gibt zwei Ausnahmen:
    • Credits, die im Jahr X gekauft, aber im Jahr X nicht verwendet wurden, können auf das Jahr X+1 übertragen werden.
    • Wenn im Jahr X nicht genügend SBLC Credits erworben wurden, ist es zulässig, den Fehlbetrag im Jahr X+1 auszugleichen, sofern dies vor dem 31. Januar des Jahres X+1 geschieht.
  • Das Unternehmen muss den Kunden über die Verwendung von SBLC Credits informieren und ihm vermitteln, dass dies bedeutet, dass der CFP des Futtermittels keinen CPF-LUC-Indikator enthält.

9. Informierung des Kunden

Ergänzend zu den Bestimmungen in § 4.5.1 des Dokuments R5.0 Feed Management Systems Requirements muss das Unternehmen den berechneten CFP des an den Kunden gelieferten Futtermittels gemäß dem Verfahren, das das Unternehmen erstellt hat, dokumentieren und an den Kunden oder die Drittpartei weitergeben.

Für die Positivkennzeichnung des an den Kunden gelieferten Futtermittels muss der Anwendungsbereich „GMP+ MI5.5 CO2-Fußabdruck von Futtermitteln“ verwendet werden.

Sofern das Unternehmen den CFP des Futtermittels mit Hilfe von satellitengestützten „Land Use Change“-Verifizierungsbescheinigungen (SBLC) berechnet hat, muss das Unternehmen dies dem Kunden mitteilen.

Appendix I. Emissionsfaktoren für die Methan-Produktion

Sofern das Unternehmen Futtermittel für Milchkühe und dazugehöriges Jungvieh herstellt, muss das Unternehmen außer der CFP-Berechnung auf die nachstehenden Emissionsfaktoren für die Methan-Produktion pro kg eingenommenen Produkts berechnen:

  • Die Methan-Produktion pro kg eingenommenen Produkts bei 0 % Futtermais im Futtermittelsystem, ausgedrückt in Gramm Methan pro kg Produkt (EF_CH4_0)
  • Die Methan-Produktion pro kg aufgenommenen Produkts bei 40 % Futtermais im Futtermittelsystem, ausgedrückt in Gramm Methan pro kg Produkt (EF_CH4_40)
  • Die Methan-Produktion pro kg eingenommenen Produkts bei 80 % Futtermais im Futtermittelsystem, ausgedrückt in Gramm Methan pro kg Produkt (EF_CH4_80)

Das Unternehmen muss ein Verfahren implementieren, das beschreibt, wie das Unternehmen die Berechnung dieser Emissionsfaktoren durchführt und wie es das entsprechende Ergebnis an Kunden und Dritte kommuniziert. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass dieses Verfahren ständig korrekt durchgeführt wird.

  1. Auswahl der Daten

Das Unternehmen muss die Methan-Emissionsfaktoren für die Inhaltsstoffe des betreffenden Futtermittels aus dem anwendbaren Nevedi-Protokoll auswählen (siehe Anhang 3a des Nevedi-Protokolls).

Sofern das Unternehmen für die Herstellung des Futtermittels einen Inhaltsstoff verwendet, für den kein Methan-Emissionsfaktor im Nevedi-Protokoll verfügbar ist, muss das Unternehmen den Methan-Emissionsfaktor der Produktgruppe verwenden, zu der der Inhaltsstoff gehört (siehe Anhang 1 des Nevedi-Protokolls).

  1. Berechnung der Methan-Produktion pro kg Futtermittelaufnahme

Das Unternehmen muss folgende Berechnungsmethode verwenden:

Schritt 1: Berechnung der Methan-Produktion pro kg eingenommenen Produkts:

Inhaltsstoffe (kg)


Methan-Emissionsfaktor

(g CO2-eq/kg)


Ergebnis

Gewicht Inhaltsstoff A

x

EF_CH4 Inhaltsstoff A

=

Methan-Produktion Inhaltsstoff A

Gewicht Inhaltsstoff B

x

EF_CH4 Inhaltsstoff B

=

Methan-Produktion Inhaltsstoff B

Gewicht Inhaltsstoff C

x

EF_CH4 Inhaltsstoff C

=

Methan-Produktion Inhaltsstoff C

...


+
Gewicht Futtermittel insgesamt


= Methan-Produktion Futtermittel insgesamt

Schritt 2: Berechnung der Methan-Produktion pro kg Futtermittel:

Methan-Produktion Futtermittel insgesamt / Gewicht Futtermittel insgesamt = Methan-Produktion (g/kg)

Appendix II. Vorlage einer SBLC-Verifizierungsbescheinigung

Verifizierungsbescheinigung

Nummer der Bescheinigung:
xxxxxxxxxxxxxxxxx

[Name der verifizierenden Partei]

bescheinigt, dass

[Partei X]

SBLC Credits erworben hat, mit denen verifiziert gewährleistet wird, dass ein/eine gemäß [FSSG-anerkannter Standard für Soja] in [Land] zertifizierte(r) Soja-Bauernhof/Soja-Anbaufläche 20 Jahre lang von keiner Nutzungsumwandlung/Entwaldung betroffen war.

[Name der verifizierenden Partei] hat alle Umstände verifiziert und bescheinigt, dass diese SBLC Credits Soja vertreten, das auf einer Anbaufläche angebaut worden ist, das in den vergangenen 20 Jahren weder umgewandelt noch entwaldet worden ist. Diese Tatsache ist anhand der Analyse von Satellitendaten überprüft worden. Das heißt, dass die Flächen auf diesem Bauernhof bereits im [Monat Jahr] bearbeitete Flächen waren.

Diese Bescheinigung bezieht sich auf folgende verkauften Mengen:

Xxxxxxx [FSSG-anerkannter Standard für Soja] Credits*

(* 1 Credit entspricht …)

Zu liefern an:

[Endverwender Y]

Für diese SBLC Credits führt [Name der verifizierenden Partie] eine Bilanz zu Folgendem: zu den Mengen Soja, die von nicht umgewandelten/nicht entwaldeten Anbauflächen geerntet wurden, zur Menge ausgestellter SBLC Credits für dieses Soja und zur Übertragung von SBLC-Credits in der Kette vom Sojabauern zu [Endverwender Y].

[Name der verifizierenden Partie] bescheinigt, dass sich alle SBLC Credits, auf die sich diese Verifizierungsbescheinigung bezieht und die an [Endverwender Y] übertragen worden sind, auf Soja beziehen, das auf Anbauflächen geerntet worden ist, die in den vergangenen 20 Jahre weder umgewandelt noch entwaldet worden sind.

[Name/Logo/Adresse der verifizierenden Partei]

Ausstellungsdatum:
xx.xx.20xx

Der lokale Leiter

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That was a lot of information to digest and one might ask, what is the next step? Luckily we can offer support for the GMP+ Community when doing this. We provide support by means of various tools and guidances but as each company has a shared responsibility to feed safety, and therefor tailor-made solutions cannot be offered. However, we do help by explaining requirements and provide background information about the requirements.

We have developed various supporting materials for the GMP+ Community. These include various tools, ranging from Frequently Asked Questions (FAQ) lists to webinars and events.

Supporting materials related to this document (Guidelines and FAQ’s)

We have made documents available which give guidance to the GMP+ requirements as laid down in the module GMP+ FSA and GMP+ FRA. These documents give examples, answers to frequently asked questions or background information.

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