Einführung
Als Reaktion auf die Nachfrage aus dem Markt nach Nicht-GVO-Futtermitteln innerhalb der Europäischen Union (EU) hat GMP+ International den Standard GMP+ MI 105 GMO controlled entwickelt, um es Futtermittelunternehmen zu ermöglichen, die Anforderungen der VLOG-Marktinitiative zu erfüllen.
Die Wahrnehmung des Verbrauchers spielt eine wichtige Rolle bei der Nachfrage nach Nicht-GVO-Lebensmitteln (und Futtermitteln). Derzeit werden in der Futtermittelwirtschaft viele (inter-)nationale Nicht-GVO-Standards angewandt. Der deutsche VLOG-Standard hat einen Standard für die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft innerhalb Europaserstellt. Daher hat sich GMP+ International zur Zusammenarbeit mit VLOG entschieden, um die Nachfrage – vor allem in Europa – bedienen zu können.
In verschiedenen Ländern, unter anderem Deutschland und Frankreich, wurden Gesetze mit dem Ziel erlassen, Produkte tierischen Ursprungs (Fleisch/Milch/Eier) als Nicht-GVO-Produkte zu kennzeichnen. Eine solche Kennzeichnung bedeutet auch, dass spezifische Anforderungen an die vorgelagerte Kette gestellt werden, einschließlich der Futtermittelwirtschaft.
Die Anforderungen an die Herstellung von Nicht-GVO-Lebensmittel tierischen Ursprungs erfordern die Verwendung von Futtermitteln mit „GMO Controlled“-Status. Um Futtermittellieferanten die Möglichkeit zu bieten, Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status an Landwirte zu liefern, die Nicht-GVO-Produkte (Fleisch/Milch/Eier) an Märkte liefern, in denen eine solche Kennzeichnung gesetzlich zulässig ist, wurde der Standard MI 5.4 GMO controlled entwickelt.
Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003
Der VLOG-Standard beruht auf dem GVO-Kennzeichnungsvorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003. Die Kontaminierung mit GVO-Material, das in der EU gesetzlich zugelassen ist, erfordert keine Kennzeichnung gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003, sofern zwei Anforderungen erfüllt sind:
- Der Schwellenwert des GVO-Gehalts von 0,9 % pro Futtermittel wird nicht überschritten und
- das Vorhandensein des GVO-Gehalts ist „unerwartet oder technisch unvermeidbar“.
Die Verunreinigung mit einem genehmigten GVO-Gehalt von <0,1% gilt im Allgemeinen als technisch unvermeidbar oder unerwartet. Eine Verunreinigung mit Mengen von 0,1 % bis 0,9 % wird als im Rahmen der Kennzeichnungsvorschriften erachtet, wenn das Unternehmen organisatorische Maßnahmen ergriffen und nachweislich implementiert hat, um die Einführung von GVO-Materialien zu verhüten.
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)
VLOG - Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) bietet einen Nicht-GVO-Standard mit Anforderungen an die Herstellung von Produkten tierischen Ursprungs ohne die Verwendung von GVO-Futtermittelinhaltsstoffen.
Der VLOG-Standard unterstützt die Produktionseinrichtungen bei der Umsetzung der deutschen Gesetzesanforderungen an die Nicht-GVO-Kennzeichnung und legt einheitliche Kontrollen durch Zertifizierungsstellen fest. Er beruht auf dem deutschen EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EG-GentDurchfG) und auf dem „BVL Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln“ Version 3 (Stand: 15.07.2021) (Futtermittelleitfaden). GMP+ International hat das Dokument MI 5.4 GMO controlled in Zusammenarbeit mit dem VLOG erstellt. Der derzeitige MI 5.4 GMO Controlled basiert auf dem VLOG-Standard "Ohne Gentechnik"- Produktions- und Prüfstandard, Version 23.01.
1. Anwendungsbereich dieses Dokuments
Dieses Dokument enthält die Anforderungen an die Herstellung, die Lagerung und den Transport von und/oder den Handel mit Futtermitteln mit „GMO Controlled“-Status gemäß den VLOG-Anforderungen.
2. Normative Verweisungen
Das vorliegende Marktinitiativen-Dokument (MI-Dokument) enthält die Anforderungen, die an nachhaltige Futtermittel und Futtermitteldienstleistungen gestellt werden. Das vorliegende MI-Dokument muss immer in Kombination mit dem Standard R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements verwendet werden, der die Einrichtung eines Feed Responsibility Management System (FRMS) gewährleistet. Die kombinierte Verwendung ermöglicht es einem Unternehmen, verantwortungsvolle Futtermittelprodukte und Futtermitteldienstleistungen gemäß den Vorgaben der Marktinitiative zu liefern beziehungsweise zu erbringen.
Sowohl die R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements als auch die Dokumente der Marktinitiative müssen als normative Elemente des „GMP+ FRA“-Moduls betrachtet werden.
Das vorliegende Dokument muss
- ergänzend zum „GMP+ FSA“-Modul
- in Kombination mit einem gleichwertigen Futtermittelsicherheitsstandard (siehe TS 1.2 Beschaffung) verwendet werden.
Lagerungs- und Umschlagunternehmen können die Standards GMP+ MI 5.4 GMO controlled und R 5.0 Feed Responsibility Management System ausschließlich in Kombination mit einer „GMP+ FSA“- Zertifizierung für die Anwendungsbereiche Lagerung und Umschlag beziehungsweise Transport verwenden.
2.1. Wie ist dieses Dokument zu verstehen?
GMP+ MI 5.4 GMO controlled enthält nur Zusatzanforderungen zu den Anforderungen in R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements. Diese Anforderungen sind für den Anwendungsbereich von GMP+ MI 5.4 GMO controlled relevant.
Die Struktur von GMP+ MI 5.4GMO controlled entspricht der Struktur von R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements. Nur wenn eine Zusatzanforderung für einen bestimmten Abschnitt in R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements besteht, wurde diese in GMP+ MI 5.4 GMO controlled hinzugefügt. Der Einfachheit halber stimmen die Nummerierung und die Abschnitte von GMP+ MI 5.4 GMO controlled mit den relevanten Abschnitten in R 5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements überein. Diese Zusatzanforderungen stammen aus dem VLOG-Standard.
3. Begriffe und Definitionen
Neben den im Dokument F0.2 Definitionsverzeichnis genannten Begriffen und Definitionen werden folgende Begriffe verwendet:
Begriff | Beschreibung |
Risikobehaftete Futtermittel | Futtermittel, die aufgrund der Risikobewertung des zertifizierten Unternehmens ein erhöhtes Risiko haben, dass GVO-Gehalte vorhanden sind. |
Futtermittel, die von der vorgeschriebenen Kennzeichnung befreit sind | Futtermittel, für die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 keine Kennzeichnung als genetisch verändert erforderlich ist. |
Futtermittel, für die die vorgeschriebene Kennzeichnung gilt | Futtermittel, für die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 eine Kennzeichnung als genetisch verändert erforderlich ist. |
GVO | Gentechnisch veränderte Organismen: laut Verordnung (EG) Nr. 2001/18 handelt es sich dabei um Organismen, deren genetisches Material durch molekularbiologische Verfahren auf eine Weise verändert wurde, die durch Kreuzung und/oder Neukombination nicht erreicht werden kann. |
Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status | Futtermittel, die gemäß den Anforderungen dieses Standards GMP+ MI 5.4 GMO controlled hergestellt, gelagert, gehandelt und/oder transportiert werden. |
Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Herstellung von Futtermitteln unter Einsatz einer fahrbaren Anlage. Diese fahrbare Anlage wird am Standort des Viehhalters zur mahlen und/oder mischen verschiedener Futtermittelsorten verwendet. |
Nicht konforme Produkte | Futtermittel für die laut (EG) Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist. |
4. GMO controlled
4.1. Feed Responsibility Management System
Neben den Anforderungen aus dem vorliegenden Dokument muss das zertifizierte Unternehmen die Anforderungen aus dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management System requirements erfüllen.
4.1.1. Festlegung des Anwendungsbereichs des Feed Responsibility Management System
Das zertifizierte Unternehmen legt fest und dokumentiert, welche Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und/oder Mischfuttermittel in den Anwendungsbereich des Managementsystems fallen.
Hilfreicher Tipp
Gemäß dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management System muss in der Dokumentation ein Lieferkettenmodell enthalten sein. Das gilt nicht, da im Zusammenhang mit MI 5.4 GMO controlled ausschließlich das Lieferkettenmodell der Segregation verwendet werden kann.
4.2. Präventivprogramme (PRPs)
Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.
4.2.1. Personen
Das zertifizierte Unternehmen führt mindestens einmal jährlich eine entsprechende Schulung aus, und zwar auf jeden Fall, bevor der jeweilige Mitarbeiter die Tätigkeiten aufnimmt, die die Futtermitteln mit „GMO Controlled“-Status beeinflussen können.
4.2.2. Rückverfolgbarkeitssystem
Das zertifizierte Unternehmen hat ein schriftliches Rückrufverfahren das zur Abwicklung positiver Ergebnisse und Beschwerden verwendet werden kann.
4.3. Risikobewertung
Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.
4.3.1. Ergänzende Anforderungen an den Handel
Die Beschaffung von Einzelfuttermitteln von einem nicht zertifizierten Lieferanten und der anschließende Verkauf als Einzelfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status ist ausschließlich gestattet, sofern sich die genetische Veränderung im Einzelfuttermittel mit Hilfe von PCR-Analysen nachweisen lässt. In diesem Fall muss das zertifizierte Unternehmen auch die Anforderungen aus § 4.3.2 erfüllen.
Hilfreicher Tipp
Zur Unterstützung der Futtermittelindustrie hat VLOG auf seiner Website das Dokument „Analysierbarkeit von Rohstoffen, Futtermitteln- und Lebensmittel-Zutaten auf GV-Bestandteile“ veröffentlicht (https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard unter „Feed Manufacturing, Logistics and Matrix Organisation/Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter). Dieses Dokument bietet eine Übersicht über mit Hilfe von PCR-Analysen untersuchungsfähige und nicht untersuchungsfähige Einzelfuttermittel. Sofern sich in einem Einzelfuttermittel keine GVO nachweisen lassen, braucht das Einzelfuttermittel nicht in Bezug auf GVO analysiert zu werden. Bei Zweifeln hinsichtlich des Vorhandenseins von GVO können die Analyseergebnisse beim Lieferanten des Ausgangserzeugnisses angefordert werden (dies ist keine Anforderung). Diese Informationen lassen sich zur Erstellung der Risikobewertung verwenden (siehe unten zu § 4.3.2).
4.3.2. Zusatzanforderungen an die Herstellung
Das zertifizierte Unternehmen ist verpflichtet, pro individuelle Partei, eine spezifische Risikobewertung für risikobehaftete/nicht risikobehaftete Einzelfuttermittel zu erstellen, die innerhalb des Anwendungsbereichs von Futtermitteln mit „GMO Controlled“-Status verwendet werden.
Hilfreicher Tipp
Zur Unterstützung der Futtermittelindustrie lässt sich von der VLOG-Website das Dokument „Bewertungshilfe – Risikobehaftete Futtermittel“ herunterladen (https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard unter ‘Feed Manufacturing, Logistics and Matrix Organisation Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter). Dieses Dokument enthält eine Tabelle mit einer Übersicht darüber, wo der Anbau genetisch veränderter Pflanzen zulässig ist, und damit möglicherweise ein Gebiet mit risikobehafteten Futtermitteln.
Hilfreicher Tipp
Laut dem VLOG-Standard sind Viehhalter verpflichtet, Futtermittel, die die folgenden Einzelfuttermittel enthalten, als „risikobehaftet“ einzustufen: Soja, Mais*, Rapssaatöl und Baumwolle. Zuckerrüben müssen unter bestimmten Bedingungen als risikobehaftet eingestuft werden. Diese Bedingungen werden in Teil E: Landwirtschaft (§ 4.2) des VLOG-Standards dargelegt, der sich unter https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard herunterladen lässt (aktuellste Fassung).
*Getrocknete Maiskörner können als nicht risikobehaftete Futtermittel eingestuft werden, sofern sie aus bestimmten Regionen stammen. Diese Regionen lassen sich Teil E: Landwirtschaft (§ 4.2) des VLOG-Standards entnehmen, der sich unter https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard herunterladen lässt (aktuellste Fassung).
4.4. Beschaffung
Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.
4.4.1. Auswahl von Lieferanten
Das zertifizierte Unternehmen muss Futtermittel und/oder Dienstleistungen von einem Lieferanten gemäß den folgenden Spezifikationen abnehmen:
Beschaffung von | Anerkannte Zertifikate: | Zusatzanforderungen |
Mischfuttermitteln | GMP+ GMO controlled | Die Tätigkeit „Herstellung von oder Handel mit Mischfuttermitteln“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. |
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions- und Prüfstandard | ||
OQUALIM-STNO Technische Plattform “GMO-free feed” | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate | ||
Sofern (das zertifizierte Unternehmen) die Mischfuttermitteln als Inhaltsstoff für die Herstellung von Futtermitteln verwendet, ist es gestattet, einen Lieferanten zu wählen, der nicht nach den vorstehend genannten anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. | Solange das zertifizierte Unternehmen über eine Bescheinigung des Lieferanten zum gentechnikfreien Status der beschafften Mischfuttermitteln verfügt und die Anforderungen aus diesem Standard erfüllt (vor allem im Hinblick auf die Anforderungen an die Überwachung). | |
Vormischungen | GMP+ GMO controlled | Die Tätigkeit „Herstellung von oder Handel mit Vormischungen“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. |
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions- und Prüfstandard | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate | ||
Sofern (das zertifizierte Unternehmen) die Vormischungen als Inhaltsstoff für die Herstellung von Futtermitteln verwendet, ist es gestattet, einen Lieferanten zu wählen, der nicht nach den vorstehend genannten anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. | Solange das zertifizierte Unternehmen über eine Bescheinigung des Lieferanten zum gentechnikfreien Status der beschafften Vormischungen verfügt und die Anforderungen aus diesem Standard erfüllt (vor allem im Hinblick auf die Anforderungen an die Überwachung). | |
Zusatzstoffen | GMP+ GMO controlled | Die Tätigkeit „Herstellung von oder Handel mit Zusatzstoffen“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. |
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions- und Prüfstandard | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate | ||
Sofern (das zertifizierte Unternehmen) die Zusatzstoffe als Inhaltsstoff für die Herstellung von Futtermitteln verwendet, ist es gestattet, einen Lieferanten zu wählen, der nicht nach den vorstehend genannten anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. | Solange das zertifizierte Unternehmen über eine Bescheinigung des Lieferanten zum gentechnikfreien Status der beschafften Futtermittel verfügt und die Anforderungen aus diesem Standard erfüllt (vor allem im Hinblick auf die Anforderungen an die Überwachung). | |
Einzelfuttermitteln | GMP+ GMO controlled | Die Tätigkeit „Herstellung von oder Handel mit Einzelfuttermitteln“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. |
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions- und Prüfstandard | ||
OQUALIM-STNO Technische Plattform GMO-free feed” | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate | ||
Es ist gestattet, einen Lieferanten zu wählen, der nicht nach den oben erwähnten anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. Hinweis: Die Beschaffung von Einzelfuttermitteln von einem nicht zertifizierten Lieferanten und der Verkauf bzw. die Verwendung als Einzelfuttermittel mit „GMO controlled“-Status ist ausschließlich gestattet, sofern sich die genetische Veränderung im Einzelfuttermittel mit Hilfe von PCR-Tests nachweisen lässt. (Siehe § 4.3.2) | Solange das zertifizierte Unternehmen über eine schriftliche Bescheinigung des Lieferanten zum gentechnikfreien Status der beschafften Futtermittel verfügt und die Anforderungen aus diesem Standard erfüllt (vor allem im Hinblick auf die Anforderungen an die Überwachung). Im Falle des Handels mit Einzelfuttermitteln: Spätestens beim Abschluss eines Kaufvertrags muss das zertifizierte Unternehmen über eine schriftliche Bescheinigung des Lieferanten verfügen, in welcher bestätigt wird, dass die Waren nicht unter die verpflichtete GVO-Kennzeichnung fallen. (Diese Bescheinigung hat sich auf die Partie oder auf einen bestimmten Zeitraum zu beziehen). | |
Lagerungs- und Umschlagleistungen | GMP+ GMO controlled | Die Leistung „Lagerung und Umschlag“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. |
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions- und Prüfstandard | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate | ||
Sofern es sich um die Lagerung und den Umschlag verpackter Futtermittel mit „GMO controlled“-Status handelt, ist es gestattet, einen Lieferanten zu wählen, der nicht nach den oben erwähnten anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. | ||
Transportleistungen | GMP+ GMO controlled | Die Leistung „Lagerung und Umschlag“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. |
GMP+ B4 Transport / TS1.9 Transporttätigkeiten | ||
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Produktions- und Prüfstandard | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate | ||
Eine Ausnahme von der Anforderung, dass Lieferanten mit einem anerkannten Zertifikat ausgewählt werden müssen, ist die Auswahl eines Lieferanten, der nicht nach den obigen anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. | Die Beschaffung von Transportdienstleistungen muss die entsprechenden Anforderungen aus GMP+ TS1.2 Beschaffungerfüllen. | |
Sofern es sich um den Transport verpackter Futtermittel mit „GMO controlled“-Status handelt, ist es gestattet, einen Lieferanten zu wählen, der nicht nach den oben erwähnten anerkannten Zertifikaten zertifiziert ist. | ||
Herstellung und Bearbeitung auf Vertragsgrundlage (einschließlich Private Labelling sowie fahrbare Mahl- und Mischanlagen) | GMP+ GMO controlled | Die Tätigkeit „Herstellung von Einzelfuttermitteln“ muss in den Anwendungsbereich des Zertifikats des Lieferanten aufgenommen werden. QQUALIM-STNO Technical Platform “GMO-free feed” wird ausschließlich für die Herstellung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln anerkannt. |
OQUALIM-STNO Technical Platform “GMO-free feed” | ||
VLOG – ‘Ohne Gentechnik’ Production and Certification Standard | ||
Von VLOG als gleichwertig anerkannte Zertifikate |
Hilfreicher Tipp
Die von VLOG als gleichwertig mit dem Standard VLOG – Ohne Gentechnik anerkannten Standards sind auf der VLOG-Website verfügbar (https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard unter „Allegemeines und Zertifizierung / Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter“).
Hilfreicher Tipp
Futtermittel können nur von Unternehmen/Standorten, die gemäß den Bestimmungen dieses Standards zertifiziert sind, als Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status gekennzeichnet und verkauft werden.
Hilfreicher Tipp
Die Zertifizierungen, auf die in der obigen Tabelle verwiesen wird, beziehen sich ausschließlich auf die Gewährleistung des „GMO controlled“-Status der Futtermittel. Sofern das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen diese Zertifizierung in Kombination mit einer Futtermittelsicherheitszertifizierung (wie dem „GMP+ FSA“-Modul) verwendet, muss das Unternehmen selbstverständlich auch die Anforderungen an die Beschaffung aus jener Futtermittelsicherheitszertifizierung erfüllen.
4.4.2. Verifizierung eingehender Produkte und/oder Dienstleistungen
Wenn Dritte mit Tätigkeiten beauftragt werden (zum Beispiel Auftragsvergabe für Lagerung, Transport oder andere Dienstleistungen), muss das zertifizierte Unternehmen wie folgt vorgehen:
- Er muss sicherstellen, dass diese Tätigkeiten gemäß den Beschaffungsbedingungen in § 4.4.1 beschafft werden, und
- er muss den Dritten schriftliche Anweisungen geben, um so die Einhaltung der Anforderungen aus dem vorliegenden Dokument zu gewährleisten.
4.4.2.1. Zusatzanforderungen für eingehende Produkte, die zur Herstellung verwendet werden
Für jedes Futtermittel, das in der Risikobewertung als risikobehaftet eingestuft wird, ist eine Bestätigung des Nicht-GVO-Status des Lieferanten vorgeschrieben. Dazu stehen zum Beispiel folgende Mittel zur Verfügung:
- ein gültiges Zertifikat gemäß MI 5.4 GMO controlled (oder gleichwertig) zusammen mit einer Bestätigung, die den Nicht-GVO-Status der gelieferten Partei nachweist
- ein Analyseergebnis gemäß MI 5.4 GMO controlled (oder gleichwertig) zusammen mit einer Bestätigung, die den Nicht-GVO-Status der gelieferten Partei nachweist
- eine Zusatzangabe auf dem Lieferschein, die ausweist, dass die Produkte von der vorgeschriebenen Kennzeichnung befreit sind
- eine eindeutige Vertragsvereinbarung im Hinblick auf die Lieferung der Futtermittel, die von der vorgeschriebenen Kennzeichnung befreit sind.
Ferner muss für Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die in Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln mit „GMO Controlled“-Status verarbeitet werden, schriftlich festgehalten werden, dass für sie keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist.
Hilfreicher Tipp
Das zertifizierte Unternehmen muss verifizieren, dass die eingehenden Produkte von der vorgeschriebenen Kennzeichnung gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 befreit sind.
Hilfreicher Tipp
Mischfutterhersteller können die vorgenannten Anforderungen auf ihre Handelstätigkeiten anwenden.
4.5. Informierung des Kunden
Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.
4.5.1. Informierung des Kunden über den Status des Futtermittels
Hilfreicher Tipp
Eine weitere Option, mit der das zertifizierte Unternehmen den Kunden nachweislich über den Status des Futtermittels in Kenntnis setzen kann, ist die Verwendung der Bezeichnung „GMO controlled“ für Einzelfuttermittel und/oder Mischfuttermittel, die durch das GMP+ Feed Responsibility Management System gesichert sind.
Anmerkung: Gemäß den Anforderungen aus dem VLOG-Standard fordern Viehhalter von ihren Futtermittellieferanten eine Bestätigung über den Nicht-GVO-Status der Futtermittel, die sie von ihnen beziehen.
Das System muss gewährleisten, dass Einzelfuttermittel und/oder Mischfuttermittel, für die eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, gemäß Verordnung (EG) 1829/2003 oder 1830/2003 gekennzeichnet sind.
Anmerkung: Für die Verwendung von Logos und Markenzeichen siehe F0.1 Rechte und Pflichten.
Hilfreicher Tipp
Das VLOG-Dokument „BVL Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln“ Version 3 (Stand: 15.07.2021) (Futtermittelleitfaden) enthält Beispiele für Fälle, in denen die vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich bzw. nicht erforderlich ist. Zur Unterstützung der Futtermittelindustrie lässt sich dieser Leitfaden von der VLOG-Website herunterladen
(https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard unter „Allgemeines und Zertifizierung/Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter)
4.6. Verifizierung
Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.
4.6.1. Externe Kommunikation
Hilfreicher Tipp
Zu ergreifende Maßnahmen aufgrund von Beschwerden können auch die Kennzeichnung und Sperrung von Produkten umfassen.
5. Lieferkettenmodelle
Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirements.
Hilfreicher Tipp
Nur § 5.2.1 und § 5.2.2 aus dem Dokument R5.0 Feed Responsibility Management Systems Requirementssind relevant und können für den Anwendungsbereich von GMP+ MI 5.4 GMO controlled verwendet werden.
5.1. Segregation
Nach dem Transport von losen Ausgangserzeugnissen oder von Futtermitteln, die als genetisch verändert gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 gekennzeichnet sind, müssen die betreffenden Fahrzeuge nachweisbar trocken gereinigt werden.
Hilfreicher Tipp
Diese Anforderung an die Reinigung nach dem Transport von Agrarprodukten wurde bereits in die „GMP+ FSA“-Zertifizierung aufgenommen.
6. Probenahme und Analyse
6.1. Allgemeines
Die Probenahme wird gemäß der geltenden EU-Gesetzgebung und/oder bereits anerkannten Probenahmestandards ausgeführt.
Hilfreicher Tipp
Anerkannte Probenahmestandards sind zum Beispiel GAFTA und FOSFA.
6.2. Kontrollplan
6.2.1. Futtermittel, bei denen eine genetische Veränderung nicht entdeckt werden kann
Wenn das zertifizierte Unternehmen nur Futtermittel verwendet, bei denen aufgrund technischer Einschränkungen genetische Veränderungen nicht durch PCR-Tests nachgewiesen werden können, ist eine Probenahme/GVO-Analyse nicht erforderlich. Die entsprechende Schlussfolgerung muss auf der Grundlage der Risikobewertung gezogen werden.
Hilfreicher Tipp
Das VLOG-Dokument „Analysierbarkeit von Rohstoffen, Futtermitteln- und Lebensmittelzutaten auf GV-Bestandteile“ erklärt, in welchen Produkten GVO nachgewiesen werden können und in welchen nicht. Dieses Dokument lässt sich von der VLOG-Website herunterladen (via „Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter“ https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard) „Futtermittelherstellung, Logistik und Matrixorganisation/Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter).
6.2.2. Futtermittel, bei denen eine genetische Veränderung entdeckt werden kann
Das zertifizierte Unternehmen muss einen Kontrollplan haben, in dem das Probenahme- und Analyseverfahren beschrieben ist. Dieser Plan muss jährlich durchlaufen werden.
Der Kontrollplan muss mindestens Folgendes enthalten:
- Anforderungen an die Probenehmer
- Verfahren zur Probenahme
- Produkte, bei denen eine Probenahme erfolgt
- Stelle der Probenahme
- Verfahren für Entnahme von Sammelproben und Rückstellmustern
- Probengröße und Anzahl der Proben
- Versiegelung und Kennzeichnung
- Aufbewahrungsdauer von Proben
- Dokumentation zu Proben
- Häufigkeit der Probenahme
- den Namen des von VLOG-anerkannten Labors, das mit der Analyse beauftragt wird.
6.2.2.1. Anforderungen an die Probenehmer
Der Probenehmer erfüllt die Anforderungen an Probenehmer, die in TS1.6 Beprobung festgelegt sind.
6.2.2.2. Aufbewahrungsdauer von Proben
Die Aufbewahrungsdauer von Proben entspricht der Verwendung und dem äußersten Haltbarkeitsdatum des Produkts, von dem die Probe gezogen wurde.
6.2.2.3. Häufigkeit der Probenahme und Analyse
Die Häufigkeit der Probenahme und Analyse basiert auf individuellen Risikobewertung des Teilnehmers und entspricht den Anforderungen in Appendix 1. Von jeder ausgehenden Partie wird mindestens ein Probe gezogen und aufbewahrt.
Ein Händler kann repräsentative Proben und Analyseergebnisse des Herstellers (Lieferant) verwenden. Jede Endprobe wird analysiert.
Zweite und dritte Analysen der beprobten Partien sind gestattet. Siehe § 6.3 für den Fall, dass von zwei Testergebnissen mit verschiedenen Befunden für dieselbe Probe die Rede ist.
Hilfreicher Tipp
Der Auditor ist befugt, auf risikoorientierter Grundlage oder in Verdachtsfällen weitere Proben zu entnehmen und/oder weitere GVO-Analysen auszuführen.
6.2.2.4. Probenvorbereitung und Analyse
Je nach der Probenmatrix müssen jeweils folgende Mindestmengen an Probenmaterial vollständig zermahlen werden:
- Futtermittel: mindestens 400 g, höchstens 1 kg, vollständig gemahlen
- Ausgangserzeugnisse (u.a. ganzer Mais/Maiskörner, Sojabohnen oder Rapssamen/Rapskörner: mindestens 3000 Körner oder ungefähr die jeweilige dazugehörige Probenmenge (Mais mindestens 1000 g, Soja, mindestens 700 g, Rapssamen/Rapssaat mindestens 60 g), vollständig gemahlen.
Hilfreicher Tipp
Die Probengröße laut GMP+ MI 5.4 GMO controlled liegt über der Probengröße laut der „GMP+ FSA“-Zertifizierung, die in TS1.6 Beprobung festgelegt ist.
Die GVO-Analyse wird von einem Labor durchgeführt, das von VLOG anerkannt ist.
Hilfreicher Tipp
Die Liste der vom VLOG anerkannten Labore lässt sich über die VLOG-Website herunterladen (https://www.ohnegentechnik.org/fuer-prueflabore/liste-der-anerkannten-prueflabore).
Wenn ein Auftrag an ein Labor vergeben wird, müssen dem Auftrag oder den übrigen Dokumenten, die demselben Zweck dienen und anschließend beim Labor eingereicht werden, die folgenden Informationen beigefügt werden:
- Reihenfolge der VLOG Analyse (GVO-Analysen) gemäß den VLOG-Anforderungen für Labore, die im Leitfaden für die VLOG-Anerkennung von Laboren festgelegt sind.
- Zusammensetzung der Probe:
Wenn das Soja-, Mais-, Rapssamen/Rapssaat- und/oder Reis-Produkt Einzelfuttermittel oder Inhaltsstoffe enthält, müssen die Form, in der diese Stoffe vorhanden sind (zum Beispiel Mais als Maispulpe oder Soja als Sojaextraktionsschrot), und die Zusammensetzung des Mischfuttermittels angegeben werden.
Hilfreicher Tipp
Der Leitfaden für Labore und GVO-Tests ist auf der Homepage des VLOGverfügbar. (https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard unter „‘Futtermittelherstellung, Logistik und Matrixorganisation/Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter“).
In Anlage 1 dieses Leitfadens wird angegeben, auf welche GVO sich die GVO-Analysen beziehen, die von den VLOG anerkannten Laboren durchgeführt werden.
6.3. Verarbeitung von Analyseergebnissen und zu ergreifende Maßnahmen
6.3.1. Allgemeines
Sofern für eine Probe zwei Testergebnisse mit unterschiedlichen Befunden anfallen, muss das folgende Verfahren befolgt werden, sodass schließlich ein definitiver Befund vorliegt:
- Sofern sich die Ergebnisse unter Berücksichtigung der erweiterten Messungenauigkeit überschneiden, wird der Mittelwert der beiden Testergebnisse verwendet.
- Sofern sich die Ergebnisse unter Berücksichtigung der erweiterten Messungenauigkeit nicht überschneiden, wird ein dritter Test der Partie angeordnet.
Der interne Auditor prüft, ob die Testergebnisse korrekt evaluiert wurden und ob die erforderlichen (Korrektur-)Maßnahmen ordnungsgemäß implementiert worden sind.
Hilfreicher Tipp
Das BVL-Dokument „BVL Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln“ Version 3 (Stand: 15.07.2021) (Futtermittelleitfaden) kann für die Auslegung der Analyseergebnisse nützlich sein. Dieser Leitfaden steht als Hilfestellung für Futtermitteln auf der VLOG-Website zur Verfügung (https://www.ohnegentechnik.org/fuer-unternehmen/standards/der-vlog-standard unter „Allgemeines und Zertifizierung/Weitere hilfreiche Dokumente und Merkblätter“) .
Sofern unrichtig gekennzeichnete Futtermittel in Verkehr gebracht werden, müssen die Kunden und die Zertifizierungsstelle diesbezüglich benachrichtigt werden. Dabei sind mindestens die in Appendix 2 genannten Informationen zu erteilen.
6.3.2. Verfahren für positive Testergebnisse
Das zertifizierte Unternehmen muss ein System zur Verarbeitung positiver Analyseergebnisse einrichten. Dieses muss geeignete Maßnahmen, wie die Kennzeichnung/Sperrung nicht konformer Produkte und ein Rückrufverfahren, enthalten.
Der Kunde wird (auf Wunsch) regelmäßig über positive Testergebnisse für die gelieferten Partien informiert und erhält eine Zusammenfassung oder Übersicht der Ergebnisse.
Im Falle von positiven Testergebnisse muss das in der nachstehenden Tabelle beschriebene Verfahren durchlaufen werden.
Ergebnis GVO-Test | Evaluierung | Zu ergreifende Maßnahme |
GVO nicht verifizierbar oder < 0,1 % GVO |
| Keine Maßnahmen erforderlich |
≥ 0,1% ≤ 0,9% GVO |
| Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen muss:
|
> 0,9 % GVO |
| Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen muss
|
Appendix 1 Probenahme und Analyse
In den folgenden Tabellen wird die Häufigkeit der Probenahme und Analyse für Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status spezifiziert. Die Häufigkeit der Probenahme und Analyse gilt nur für die Produkte, die in den Anwendungsbereich dieses Standards fallen.
Die Häufigkeit der Probenahme und Analyse wird auf der Grundlage eines Trockenstoffgehalts von 88 % berechnet.
Die Häufigkeit der Probenahme und Analyse muss von zertifizierten Unternehmen umgesetzt werden, die Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und/oder Mischfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status herstellen und/oder damit handeln.
- Herstellende Unternehmen
In der nachstehenden Tabelle ist die Häufigkeit der Probenahme und Analyse für zertifizierte Unternehmen angegeben, die Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status herstellen.
| Eingehende Produkte | Ausgehende Produkte |
Herstellungstätigkeit am Standort des zertifizierten Unternehmens | - Einzelfuttermittel - Zusatzstoffe - Vormischungen | - Einzelfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status* - Zusatzstoff mit „GMO Controlled“-Status - Vormischung mit „GMO Controlled“-Status - „GMO Controlled“-Mischfuttermittel |
Herstellung, die von der vorgeschriebenen Kennzeichnung vollständig befreit ist | 1 Probe & Analyse aus jeder Partie risikobehafteter Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen | < 10.000 t/Jahr: 1 Probe & Analyse ≥10.000 bis 50.000 t/Jahr: 2 Proben & Analysen ≥50.000 bis 100.000 t/Jahr: 4 Proben & Analysen ≥100.000 bis 200.000 t/Jahr: 6 Proben & Analysen ≥200.000 bis 300.000 t/Jahr: 8 Proben & Analysen Für jede weiteren 100.000 t (oder einen Teil davon) /Jahr: 2 zusätzliche Proben & Analysen |
Herstellung von Futtermitteln mit „GMO Controlled“-Status und Futtermitteln mit „Non-GMO Controlled“-Status, für die ein Kennzeichnung vorgeschrieben ist | 1 Probe & Analyse aus jeder Partie risikobehafteter Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen | < 2.000 t/Jahr: 1 Probe & Analyse ≥2.000 bis 5.000 t/Jahr: 3 Proben & Analysen ≥5.000 bis 10.000 t/Jahr: 5 Proben & Analysen ≥10.000 bis 50.000 t/Jahr: 10 Proben & Analysen ≥50.000 bis 100.000 t/Jahr: 15 Proben & Analysen ≥100.000 bis 200.000 t/Jahr: 20 Proben & Analysen ≥200.000 bis 300.000 t/Jahr: 25 Proben & Analysen Für jede weiteren 100.000 t (oder einen Teil davon) /Jahr: 5 zusätzliche Proben & Analysen |
* Zertifizierte Unternehmen, die nur Einzelfuttermittel herstellen, für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, können auf die Probenahme bei ausgehenden Einzelfuttermitteln verzichten, wenn eine entsprechende Analyse der eingehenden Produkte durchgeführt wurde.
2A. Handelsunternehmen
In der nachstehenden Tabelle ist die Häufigkeit der Probenahme und Analyse für zertifizierte Unternehmen angegeben, die mit Futtermitteln mit „GMO Controlled“-Status handeln.
| Einzelfuttermittel und/oder Mischfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status, die am Standort des zertifizierten Unternehmens vorhanden sind | |
Lose Produkte | Verpackte Produkte | |
Produkte, die am Standort des zertifizierten Unternehmens und/oder am externen Lagerstandort vorhanden sind | Jährliche Mindestanzahl Proben & Analysen für ausgehende Futtermitteln | |
Nur lose Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status | < 10.000 t/Jahr: 1 Probe & Analyse ≥10.000 bis 50.000 t/Jahr: 2 Proben & Analysen ≥50.000 bis 100.000 t/Jahr: 4 Proben & Analysen ≥100.000 bis 200.000 t/Jahr: 6 Proben & Analysen ≥200.000 bis 300.000 t/Jahr: 8 Proben & Analysen Für jede weiteren 100.000t (oder einen Teil davon) /Jahr: 2 zusätzliche Proben & Analysen | Keine (zusätzliche) Probenahme und analysieren |
Lose Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status und lose Futtermittel, die von der vorgeschriebenen Kennzeichnung befreit sind | ||
Lose Futtermittel mit „GMO Controlled“-Status und lose Futtermittel, für die eine Kennzeichnung vorgeschrieben sind und sofern das zertifizierte Unternehmen nicht weiß, welche Produkte am externen Lagerstandort vorhanden sind | < 2.000 t/Jahr: 1 Probe & Analyse ≥2.000 bis 5.000 t/Jahr: 3 Proben & Analysen ≥5.000 bis 10.000 t/Jahr: 5 Proben & Analysen ≥10.000 bis 50.000 t/Jahr: 10 Proben & Analysen ≥50.000 bis 100.000 t/Jahr: 15 Proben & Analysen ≥100.000 bis 200.000 t/Jahr: 20 Proben & Analysen ≥200.000 bis 300.000 t/Jahr: 25 Proben & Analysen Für jede weiteren 100.000 t (oder einen Teil davon) /Jahr: 5 zusätzliche Proben & Analysen | Keine (zusätzliche) Probenahme Und analysieren |
2B. Handelsunternehmen, bei denen Einzelfuttermittel in „GMO Controlled“ umgelabeld werden
Die nachstehende Tabelle gilt für zertifizierte Unternehmen, die im vorstehenden § 4.3.1 aufgeführt sind und von einem nicht zertifizierten Lieferanten ein Einzelfuttermittel beschaffen, bei dem eine genetische Veränderung anhand von PCR-Tests technisch nachgewiesen werden kann, und dieses Einzelfuttermittel mit einem „GMO Controlled“-Status verkaufen.
| Eingehende Produkte | Ausgehende Produkte |
Handelstätigkeiten am Standort des zertifizierten Unternehmens | Einzelfuttermittel | Einzelfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status |
Nur lose Einzelfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status, die von der vorgeschriebenen Kennzeichnung befreit sind | 1 Probe & Analyse von jeder Partie eines risikobehafteten Einzelfuttermittels | < 10.000 t/Jahr: 1 Probe & Analyse ≥10.000 bis 50.000 t/Jahr: 2 Proben & Analysen ≥50.000 bis 100.000 t/Jahr: 4 Proben & Analysen ≥100.000 bis 200.000 t/Jahr: 6 Proben & Analysen ≥200.000 bis 300.000 t/Jahr: 8 Proben & Analysen Für jede weiteren 100.000t (oder einen Teil davon) /Jahr: 2 zusätzliche Proben & Analysen |
Lose Einzelfuttermittel mit „GMO Controlled“-Status und lose Futtermittel, für die eine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, und, sofern zutreffend, lose Futtermittel, die von der vorgeschriebenen Kennzeichnung befreit sind | 1 Probe & Analyse von jeder Partie eines risikobehafteten Einzelfuttermittels | < 2.000 t/Jahr: 1 Probe & Analyse ≥2.000 bis 5.000 t/Jahr: 3 Proben & Analysen ≥5.000 bis 10.000 t/Jahr: 5 Proben & Analysen ≥10.000 bis 50.000 t/Jahr: 10 Proben & Analysen ≥50,000 bis 100.000 t/Jahr: 15 Proben & Analysen ≥100.000 bis 200.000 t/Jahr: 20 Proben & Analysen ≥200.000 bis 300.000 t/Jahr: 25 Proben & Analysen Für jede weiteren 100.000 t (oder einen Teil davon) /Jahr: 5 zusätzliche Proben/Analysen |
Risikobehaftete* direkt an den Kunden gelieferte Einzelfuttermittel | 1 Probe & Analyse bei jeder Partie | |
Soja, Rapssaat / Rapssaatöl, Mais, Zuckerrüben oder Baumwolle „ohne Risikobehaftung“* direkt an den Kunden geliefert | 1 jährliche Probe & Analyse |
* Auf der Grundlage der individuellen Risikobewertung des zertifizierten Unternehmens.
Appendix 2 Informierung von Lieferanten und Kunden
Sofern das zertifizierte Unternehmen seine(n) Lieferanten, Kunden und Zertifizierungsstelle zu informieren hat (siehe § 6.3), müssen mindestens in der nachstehenden Tabelle angegebenen Informationen bereitgestellt werden.
Futtermittel (vollständige Bezeichnung) | Mischfuttermittel Einzelfuttermittel Zusatzstoff Vormischung |
Lieferdatum | |
Kennnummer der Partie | |
Nummer des Lieferscheins sofern zutreffend | |
Datum des Lieferschein sofern zutreffend | |
Datum der Probenahme | |
Ort der Probenahme | |
Individuelle Probenkennzeichnung (z.B. ProbeID) | |
Datum des Analyseberichts | |
Sorte mit Ergebnis zum GVO-Gehalt (z.B. Soja, Mais usw.) | |
Analyseergebnis (PCR) | Sorte: GVO-positiv, >0.9%; genauer Wert: % davon Ereignis 1 % Ereignis 2 % Sorte: GVO-positiv, >0.9%; genauer Wert: % davon Ereignis 1 % Ereignis 2 % |
Bei Mischfuttermittel: Sorte mit Ergebnis zum GVO-Gehalt deklariert als Teil von Mischfuttermittel? | Ja Wenn deklariert: Menge der Sorte: % Nein Quantifizierte Menge der Sorte: % |
Feed Support Products
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We have developed various supporting materials for the GMP+ Community. These include various tools, ranging from Frequently Asked Questions (FAQ) lists to webinars and events.
Supporting materials related to this document (Guidelines and FAQ’s)
We have made documents available which give guidance to the GMP+ requirements as laid down in the module GMP+ FSA and GMP+ FRA. These documents give examples, answers to frequently asked questions or background information.
Where to find more about the GMP+ International Feed Support Products Fact sheets More information: Fact Sheets Review fact sheets: GMP+ Portal |