Spezifische Anforderungen an Nebenprodukte der Öl- und Fettindustrie

Sonntag, 25. Oktober 2020

Im August 2018 hat GMP+ International den Anhang GMP+ BA7 veröffentlicht, der spezifische Anforderungen an diverse Nebenprodukte der Öl- und Fettindustrie enthält. Es ist uns aufgefallen, dass es für nach GMP+ zertifizierte Unternehmen nicht ganz deutlich ist, wie sie alle Überwachungsanforderungen korrekt anwenden können.

Im Hinblick auf die Überwachung ist es wichtig zu bedenken, dass:

  • Jede Partie muss hinsichtlich eines festgelegten Satzes an Parametern überwacht werden. Das Kontrollprogramm muss eine 100%ige Positivfreigabe ergeben.
  • Die Überwachung muss vorzugsweise von dem Hersteller durchgeführt werden. Der Hersteller kann diese Überwachung jedoch auf den Abnehmer übertragen.
  • Sofern der Abnehmer ein Fettmischer oder ein Mischfuttermittelzubereiter ist, muss berücksichtigt werden, dass die Überwachung beim eingehenden Material (dem Originalprodukt) und nicht nach dem Mischen in eine Mischung durchgeführt werden muss. Letzteres wird als eine Verdünnung betrachtet und ist nicht gestattet!

Im Hinblick auf die Etikettierung ist es wichtig zu bedenken, dass:

  • die Produktbezeichnung (einschließlich botanischer Herkunft) und Nummer gemäß Vo. (EU) Nr. 68/2013 mit Änderungen angegeben werden müssen. Das gilt für den Ursprung sowohl inner- als auch außerhalb der EU.
  • Die GVO-Etikettierung muss ebenfalls den EU-Vorschriften entsprechen. Die Anforderungen an eine korrekte Etikettierung des GVO-Produktstatus sind in den EU-Vorschriften deutlich festgelegt (Vo. 182/2002 mit unter anderem Einzelheiten zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Vo. 1829/2003 und Vo. 1830/2003 zur Rückverfolgbarkeit von GVO). Wir bitten Sie dringend, ein korrektes Etikett anzufordern, wenn Ihr Lieferant Ihnen ein genetisch verändertes Produkt liefert.

GMP+ BA7 Spezifische Anforderungen an Nebenprodukte aus der Öl- und Fettindustrie finden Sie hier (im PDF-Format zum Ausdrucken).