Update: Aussetzung der Verpflichtung zur GMP+-Zertifizierung für die geltenden Anwendungsbereiche in Bezug auf Transport und Befrachtung außerhalb Europas

Dienstag, 29. März 2022

Obwohl die Anwendungsbereiche Befrachtung und Transport innerhalb des GMP+ FC scheme zertifizierungspflichtig sind, können Unternehmen mangels für GMP+ zugelassener Auditor(inn)en außerhalb Europas nicht immer für diese Anwendungsbereiche zertifiziert werden.

Durch die Covid-19-Lage gestaltet es sich für manche Unternehmen außerhalb Europas noch immer schwierig, für die verpflichteten GMP+-Anwendungsbereiche in Bezug auf Transport und Befrachtung eine Zertifizierung zu erlangen.

Deshalb wurden hinsichtlich einer Reihe der in dem Newsletter (vom 27. Juli 2020 und 23 Juni 2021) genannten Anforderungen folgende Änderungen vorgenommen.

Änderungen für außerhalb Europas ansässige nach GMP+ zertifizierte Unternehmen

Die in dem Newsletter festgelegten Fristen werden letztmalig um 6 Monate verlängert. Konkret bedeutet dies Folgendes:

  • Befreiungen von den GMP+-Anforderungen können bis zum 30. September 2022 beantragt werden.
  • Erteilte Befreiungen hinsichtlich der Zertifizierung von Transport- und Befrachtungstätigkeiten außerhalb Europas gelten bis zum 1. Januar 2023; solche GMP+-Tätigkeiten müssen bis zu jenem Datum allerdings von dem nach GMP+ zertifizierten Unternehmen gemäß den zutreffendem GMP+-Anforderungen gesichert werden.
  • Ab dem 1. Januar 2023 ist eine zusätzliche GMP+-Zertifizierung für die betreffenden Anwendungsbereich(e) erforderlich.

In welchen Situationen müssen die Transport- und Befrachtungstätigkeiten zertifiziert werden?

  1. Sofern Ihr Unternehmen für Herstellungs- oder Handelstätigkeiten zertifiziert ist und Straßentransporte oder Binnen- oder Küstenschifffahrtstransporte von nach GMP+ gesicherten (verpackten oder losen) Futtermitteln mit eigenen Transportmitteln durchführt (siehe die Definition in Abschnitt 1.3 von GMP+ B4/B4.3 und F0.3); dabei handelt es sich um den Transport von Futtermitteln zu Dritten (z. B. zu einem Kunden); und/oder
  2. sofern Ihr Unternehmen für nach GMP+ gesicherte Futtermittel die Befrachtung von Schienen-, Seeschifffahrts-, Binnenschifffahrts- oder Küstenschifffahrtstransporten durchführt (siehe die Definition in Abschnitt 1.3 von GMP+ B4 und F0.3).

Der/die nachstehend erwähnte(n) betreffende(n) Transport- und/oder Befrachtungsanwendungsbereich(e) ist/sind für die GMP+-Zertifizierung Ihres Unternehmens verpflichtet:

  • Straßentransport von Futtermitteln
  • Binnen- und Küstenschifffahrtstransporte von Futtermitteln
  • Befrachtung bei Schienentransporten
  • Befrachtung bei Seeschifffahrtstransporten
  • Befrachtung bei Binnenschifffahrtstransporten
  • Befrachtung bei Küstenschifffahrtstransporten

In welchen Situationen brauchen die Transport- und Befrachtungstätigkeiten nicht zertifiziert zu werden?

  1. Sofern es sich bei dem Transport um einen internen Transport mit eigenen Transportmitteln handelt (siehe die Definition in GMP A2/F0.2).
  2. sofern es sich beim dem Transport - und zwar ungeachtet der Tatsache, ob von eigenen Transportmitteln beziehungsweise einem externen Transportunternehmen die Rede ist - um den Transport von Ausgangserzeugnissen für die Herstellung von Lebensmitteln handelt (beispielsweise den Transport von Sojabohnen zu einer Brechanlage zur Herstellung von Sojaöl für Lebensmittel).
  3. sofern Ihr Unternehmen für Herstellungs- oder Handelstätigkeiten zertifiziert ist und es den Transport von nach GMP+ gesicherten Futtermitteln an ein externes Transportunternehmen vergibt; Hinweis: sofern Ihr Unternehmen das Torwächterprotokoll im Sinne von GMP+ BA10/TS1.2 anwendet, braucht das externe Transportunternehmen auch nicht zertifiziert zu sein.
  4. sofern Ihr Unternehmen ausschließlich Transporte von nach GMP+ gesicherten Futtermitteln durchführt (ohne Herstellungs- oder Handelstätigkeiten); der nach GMP+ zertifizierte Hersteller oder Händler kann Ihre Transporttätigkeiten gemäß den Anforderungen, die in GMP+ BA10/TS 1.2 festgelegt sind, sichern.
  5. sofern Ihr Unternehmen für Herstellungs- oder Handelstätigkeiten zertifiziert ist und es die Befrachtung von Straßentransporten durchführt.
  6. sofern Ihr Unternehmen für Herstellungs- oder Handelstätigkeiten zertifiziert ist und es die Befrachtung an ein externes zertifiziertes Befrachtungskontor vergibt.