1. Erzeugnisse, die nicht als Futtermittel verwendet werden dürfen
Das nach GMP+ zertifizierte Unternehmen darf die in diesem Dokument genannten Erzeugnisse nicht verwenden. Diese Anforderungen gelten für alle zertifizierten Unternehmen, einschließlich der Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union ansässig sind.
Erzeugnisse, die nicht in Futtermitteln verwendet werden dürfen | Beschreibung & Erläuterung |
Candida Proteinerzeugnisse der Hefe | Proteinerzeugnisse die aus auf n-Alkanen gezüchteten Hefen der Art “Candida” gewonnen wurden. |
Champignon-stümpfe, Champignonmus | Champignonstümpfe sind Produkte aus der champignonverarbeitenden Industrie. Die Champignons werden bei der mechanischen Ernte kurz über dem Kompostbett abgeschnitten. Anschließend werden die zurückgebliebenen Stümpfe der Champignons entfernt und der Kompost wird entweder entsorgt oder das Bett für eine zweite oder dritte Ernte vorbereitet. Die intensive Zucht von Champignons ist anfällig für den Befall von unter anderem Schimmelpilzen, Insekten, Aaltierchen und Clostridien und erfordert den Einsatz von Bodendesinfektionsmitteln und relativ vielen Pflanzenschutzmitteln, worunter Prochloraz. Für Champignonmus werden frische Champignonstümpfe verwendet. Der anhaftende Kompost wird beim Herstellungsbetrieb durch Schüttel- und Vibrationsverfahren so gut wie möglich entfernt. Anschließend wird das Produkt zu Mus verarbeitet und beimpft (mit Milchsäurebakterien), um einen pH-Wert unter 4 zu erreichen. |
Deodistillate | Deodestillate aus chemischer Raffination sind das Nebenprodukt der Deodorierung von Rohölen, die einer chemischen Raffination unterzogen wurden. Der Produktionsprozess des Erzeugnisses wird als „The safe feed application of deodistillates“(cf. www.fediol.eu) bezeichnet. Deodestillate aus chemischer Raffination sind nicht zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen, außer sie wurden einer Behandlung unterzogen, sodass der Gehalt an Kontaminanten den spezifischen Grenzwerten für unbedenkliche Futtermittel entspricht, insbesondere
Diese Deodestillate aus chemischer Raffination können nur mit positiver Freigabe vertrieben werden (TS 1.7 Monitoring, Kapitel 5). |
Tierisches Eiweiß | Tierisches Eiweiß gemäß Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (geändert durch 1292/2005, 163/2009, 56/2013 und 2021/1372). Artikel 7
ANHANG IV KAPITEL I Ausweitung des Verbots gemäß Artikel 7 Absatz 1 Gemäß Artikel 7 Absatz 2 wird das in Artikel 7 Absatz 1 vorgesehene Verbot ausgeweitet auf die Fütterung von
KAPITEL II: Ausnahmen zu den Verboten gemäß Artikel 7 Absatz 1 und Kapitel I Gemäß Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 1 gelten die in Artikel 7 Absatz 1 und in Kapitel I vorgesehenen Verbote nicht für die Fütterung von
verarbeitetes tierisches Protein von gezüchteten Insekten und solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltende Mischfuttermittel, die gemäß den allgemeinen Bedingungen in Kapitel III und den besonderen Bedingungen in Kapitel IV F hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden. |
Tierisches Eiweiß | Es ist verboten, Landtiere, ausgenommen Pelztiere, mit verarbeitetem tierischem Eiweiß von Tieren oder Teilen von Tieren gleicher Tierart zu füttern. Es ist verboten, Zuchtfische mit verarbeitetem tierischem Eiweiß von Zuchtfischen oder Teilen von Zuchtfischen gleicher Art zu füttern. |
Tierische Fette aus Material der Kategorien 1 und 2 | Fettderivate von geschmolzenem Fett, das von Material der Kategorie 1 und Kategorie 2 stammt, sind nicht in Futtermitteln, Kosmetikprodukten und Arzneimitteln zugelassen. |
Drainage von Fetten | Drainage von Fetten, einmalig aus einem geschlossenen System. Mögliche Kontaminierung mit Abwasser oder Verarbeitungshilfsstoffen kann nicht ausgeschlossen werden. |
Kot, Urin | Kot, Urin sowie durch Entleerung oder Entfernung abgetrennter Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung. |
Gebrauchtes Frittieröl/gebrauchtes Back- und Bratöl (Used cooking oil, UCO) |
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Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist | Holz, einschließlich Sägespäne und sonstige holzverwandte Erzeugnisse, die mit Holzschutzmitteln im Sinne von Anhang V zu Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mei 2012 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten behandelt wurden |
Mit Gerbstoffen bearbeitete Häute | Mit Gerbstoffen behandelte Häute einschließlich deren Abfälle |
Küchenabfall und Essensreste | Alle Nahrungsmittelreste, inklusive verbrauchter Back- und Bratöle aus Restaurants, Cateringunternehmen und Großküchen, einschließlich Zentralküchen und Küchen aus Privathaushalten. Es ist verboten, landwirtschaftliche Nutztiere, ausgenommen Pelztiere, mit Küchenabfall und Essensresten oder Futtermitteln, die Küchenabfall und Essensreste enthalten oder davon stammen, zu füttern. |
Öle, die aus gebrauchter Bleicherde zurückgewonnen wurden, oder andere Filtermaterialien mit Aktivkohle. | Zurückgewonnene Öle aus gebrauchter Bleicherde oder andere Filtermaterialien aus selbständigen Raffinerien (Stand-alone) |
POME (Palm Oil Mill Effluent; Sludge) | POME ist das Abwasser, das im Palmölproduktionsprozess anfällt. Alle Erzeugnisse, die daraus gewonnen oder auf der Grundlage von POME hergestellt werden, sind verboten. |
Schlamm, aus der Bearbeitung von städtischen Abwässern, Haushalts- und Industrieabwässern | Alle Abfälle, die in den verschiedenen Phasen der Behandlung von kommunalem, häuslichem oder industriellem Abwasser gemäß Artikel 2 der Richtlinie 91/271/EWG (2) des Rates gewonnen wurden, unabhängig davon, ob diese Abfälle weiter verarbeitet wurden, und unabhängig vom Ursprung des Abwassers. Der Begriff „Abwasser“ bezieht sich nicht auf „Prozesswasser“, d.h. Wasser aus unabhängigen Leitungen in Lebensmittel- oder Futtermittelbetrieben; sofern in diesen Leitungen Wasser geführt wird, darf zur Tierernährung nur genusstaugliches und sauberes Wasser (gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2020/2184 verwendet werden. In Fisch verarbeitenden Betrieben können die Leitungen auch mit sauberem Meerwasser gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene gefüllt werden. Prozesswasser darf nur dann zur Tierernährung verwendet werden, wenn es Futtermittel- oder Lebensmittel-Ausgangserzeugnisse enthält und technisch frei von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie sonstigen Stoffen ist, die in den Vorschriften über Tierernährung nicht zugelassen sind. |
Siedlungsmüll, fest | Fester Siedlungsmüll, wie z. B. Hausmüll Die Definition „fester Siedlungsmüll“ bezieht sich nicht auf Küchenabfall und Essensreste im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. |
Verpackungsmaterialien | Verpackung und Verpackungsteile von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie. |
Fetterzeugnisse aus der Biodieselherstellung |
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Fettprodukte, die freigesetzt werden bei der Reinigung von... |
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Fette Nebenprodukte aus der oleochemischen Industrie | Fette Nebenprodukte aus der oleochemischen Industrie, die auf Basis von oder mit Erzeugnissen hergestellt werden, die in dieses Dokument (TS 1.4) enthalten sind. |
Saatgut, mit phytopharmazeutischen Erzeugnissen behandeltes Pflanzgut | Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial, das nach der Ernte im Hinblick auf seine Zweckbestimmung (Vermehrung) mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, sowie jegliche daraus gewonnenen Nebenerzeugnisse. |
2. Verbotene Brennstoffe zur direkten Trocknung
Die Verwendung der nachstehenden Brennstoffe bei der direkten Trocknung von Futtermitteln ist verboten.
Verbotener Brennstoff | Beschreibung und Erläuterung |
Autoreifen | (Gebrauchte) Autoreifen von Autos, Lkws u. dgl., ganz oder geschreddert. |
Gemischter Stadtmüll, gemischter Industriemüll und getrockneter Klärschlamm | Gemischter Stadtmüll, gemischter Industriemüll und getrockneter Klärschlamm sind und bleiben offiziell Abfallprodukte (Gutachten „Refuse Derived Fuel; current practice and perspectives, 2003“). EU-Mitgliedstaaten können ausschließlich in Sonderfällen und für Sonderzwecke eine Genehmigung für die Verwendung als Brennstoff erteilen. Solche Abfallstoffe können einen ungewollt hohen Gehalt an persistenten Kontaminanten enthalten. Die Verwendung dieser Produkte in einer direkt geheizten Darre kann wegen dieser Gefahren, aber auch aus GMP- u. HACCP-Gesichtspunkten nicht geduldet werden. |
Holz, mit Konservierungsmitteln behandelt | Holz, dessen Lebensdauer durch Hinzufügen von Bioziden verlängert wurde oder das mit Farbe, Beize, Teeröl oder Wolman-Salzen behandelt wurde. Holz, das halogenierte organische Verbindungen oder Schwermetalle infolge einer Behandlung mit Holzschutzmitteln enthält. |
Petrolkoks (Petroleum coke) | Petrolkoks ist ein Destillierungsrückstand aus der Mineralölraffination. Er ist als Brennstoff für direkt geheizte Darren ungeeignet. Hinweis: Petrolkoks darf als Brennstoff bei Kalzinierungsprozessen verwendet werden (>850 °C). Futtermittelsicherheitsrisiken müssen gelenkt und in das HACCP-System aufgenommen werden. Es ist wichtig, den Nachweis für die Kalzinierungstemperaturen und die Analyseergebnisse zu unerwünschten Substanzen (Dioxine, PCB, Schwermetalle und PAK) im Enderzeugnis zu dokumentieren. Der Stoff, der durch die Verbrennungsgase mitgeführt wird und in den Filtern aufgefangen wird, darf keiner Bestimmung als Futtermittel zugeführt werden. |
Plastik | PVC/Plastik, PET-Flaschen usw. |
Recycling-Öl (Altöl usw.) | Bei Recycling-Öl (Altöl usw.) handelt es sich meist um eine Mischung aus Ölen unbekannter Herkunft mit einer unbekannten Zusammensetzung. Eine vorsätzliche Vermischung mit brennbaren chemischen Reststoffen wurde in der Vergangenheit regelmäßig festgestellt (u.a. TCR-Skandal). |
Recycling-Produkte: | Recycling-Produkte. Darunter fallen beispielsweise mit Konservierungsmittel behandeltes Holz und Abrissholz. Auch pflanzliches Material, das mit Konservierungsmitteln oder Insektiziden behandelt oder mit Öl beziehungsweise Chemikalien kontaminiert ist (z.B. Sägespäne), zählt zu dieser Kategorie. |
Schmieröl, Motoröl und Hydrauliköl | Schmieröl, Motoröl und Hydrauliköl sind nicht zur Verwendung als Brennstoff gedacht, und zwar weder in ihrer eigentlichen Eigenschaft noch als „Abfallöl“. |
Feed Support Products
Feed Support Products
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We have developed various supporting materials for the GMP+ Community. These include various tools, ranging from Frequently Asked Questions (FAQ) lists to webinars and events.
Feed Support Products (FSP)
Feed Support Products (FSP) provides valuable and up-to-date information about potentially high-risk feed. The products vary from flow charts of production processes including the risks (Risk Assessments) and studies on undesirable substances (fact sheets).
Where to find more about the GMP+ International Feed Support Products Feed Support Products (FSP) More information: https://fsd.gmpplus.org/pagina/6/fact-sheets.aspx/ |